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1.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung, insbesondere Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz 1.2.2.1 Stellung der Berufsbildung im Rechtssystem

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Wichtige Formen des Berufsbildungsrechts sind:


Beispiele:

> Verfassungsrecht = insbesondere Grundrechte

> formelle Gesetze = zum Beispiel Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz

> Rechtsverordnungen = zum Beispiel Ausbildungsordnung

> Satzungsrecht = zum Beispiel Prüfungsordnungen der Handwerkskammer

> Richterrecht = zum Beispiel Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts

> Vertragsrecht = zum Beispiel Berufsausbildungsvertrag.

Nach der Zuständigkeit (Bund oder Länder) in der Gesetzgebung unterscheidet man auch für die gesamte Regelung der beruflichen Bildung grundsätzlich zwischen Bundes- und Landesrecht.


Je nachdem, ob der Gesetzgeber die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger oder zwischen gleichrangigen Einzelmenschen untereinander regelt, unterscheidet man zwischen öffentlichem und privatem Recht.

Das Berufsbildungsrecht lässt sich in seiner Gesamtheit nicht dem öffentlichen oder dem privaten Recht ausschließlich zuordnen. Vielmehr setzen sich wesentliche Bereiche des Berufsbildungsrechts aus einer Verknüpfung von öffentlichem und privatem Recht zusammen.

Berufs- und Arbeitspädagogik

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