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4. Erste Versammlungen von Bischöfen

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Der Osterfeststreit

Auch wenn durch die Lehre von Tradition (traditio) und Sukzession (successio) die Vorstellung geweckt wurde, alle Bischöfe verträten die gleiche Lehre, berichtet Eusebius im vierten Jahrhundert in seiner Kirchengeschichte davon, dass es am Ende des zweiten Jahrhunderts – zur Zeit des römischen Bischofs Victor (189–198) – eine Auseinandersetzung um die Frage nach dem richtigen Termin für die Osterfeier gegeben habe (GCS 9, S. 486–497). Die Bischöfe Asiens hätten das Osterfest am 14. Tag des jüdischen Monats Nisan gefeiert (GCS 9, S. 492), die Kirche von Rom jedoch am Sonntag danach (GCS 9, S. 488). Um die Frage zu lösen, hätten daher Konferenzen und gemeinsame Beratungen von Bischöfen stattgefunden, die ihre Meinung den anderen Gemeinden schriftlich mitgeteilt hätten (GCS 9, S. 488). Als Beispiele nennt Eusebius Bischofsversammlungen in Palästina unter dem Vorsitz der Bischöfe Theophilus von Caesarea und Narcissus von Jerusalem, in Pontus (Palmas), in Gallien (Irenaeus) und in Rom unter dem erwähnten Bischof Victor (GCS 9, S. 488–491). Als dieser daraufhin die Kirchen in Kleinasien als ketzerisch aus der Gemeinschaft der Kirche habe ausschließen wollen (GCS 9, S. 494), hätten andere Bischöfe wie Irenaeus von Lyon interveniert (GCS 9, S. 494). Dieser habe Victor daran erinnert, dass auch die Bischöfe Anicetus von Rom und Polycarpus von Smyrna die Kirchengemeinschaft aufrechterhalten hätten, obwohl sie unterschiedlichen liturgischen Gebräuchen gefolgt seien (GCS 9, S. 496).

Synoden als Instrumente zur Beilegung von Konflikten

Wenn diese Darstellung aus dem vierten Jahrhundert zutrifft, dann lässt dieses von Eusebius berichtete Beispiel zwei Schlussfolgerungen zu: Zum einen hatte sich am Ende des zweiten Jahrhunderts der Bischof (episkopos) als Vertreter und Repräsentant seiner Gemeinde durchgesetzt; und zum anderen gab es anscheinend bereits das Instrument der Versammlung (synodos) von Bischöfen, um Streitfragen zu entscheiden. Diese traten aber regional zusammen; und zwar, so beschreibt es zumindest Eusebius, unter der Führung ihres jeweiligen Metropoliten, also des Oberhauptes einer Kirchenprovinz. Als solche nennt Eusebius stellvertretend die Bischöfe von Rom für Italien, Ephesus für Asien, Caesarea und Jerusalem für Palästina, Edessa für die Osrhoene sowie Lyon für Gallien (GCS 9, S. 488–490). Durch Schreiben tauschten sich diese Synoden mit anderen Kirchenprovinzen aus. Zum Selbstverständnis dieser Synoden des zweiten und dritten Jahrhunderts merkt Klaus Schatz an:

„Gerade in Glaubensfragen haben diese Synoden durchaus schon das Bewußtsein, für die ganze Kirche zu sprechen. Ihr Spruch steht nicht unter Vorbehalt; sie sind sich selbstverständlich sicher, in der richtigen apostolischen Überlieferung zu stehen und in der Kraft des Heiligen Geistes zu sprechen. Wenn sie an die übrigen Kirchen schreiben, dann also nicht im Sinne einer Bitte um ‚Bestätigung‘, […] sondern in der selbstverständlichen Gewissheit, daß die übrige Kirche ihnen ja zustimmen muß und daß durch den ‚Beitritt‘ der übrigen Kirchen nur noch deutlicher wird, daß hier wirklich die ganze, d.h. die ‚katholische‘ Kirche gesprochen hat“ (vgl. [0–3], S. 22).

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