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2. Das Apostelkonzil als Vorbild für Bischofsversammlungen

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Die Berichte über das Apostelkonzil

Als Vorbild für die Bischofsversammlungen diente der späteren Tradition der so genannte Apostelkonvent oder das Apostelkonzil, über das der Apostel Paulus im zweiten Kapitel seines Briefes an die Galater (Gal 2,1–21) sowie der Autor der Apostelgeschichte (Apg 15,1–35) berichten. Nach der Darstellung des Paulus ist es zwischen ihm und Simon/Petrus in der syrischen Stadt Antiochia am Orontes zu einer Auseinandersetzung über die Frage gekommen, ob die Forderungen des Gesetzes auch für Nicht-Juden, die Christen werden wollten, gelten sollten oder nicht (Gal 2,11–21). Laut Paulus legte er sein Evangelium der Gemeinde in Jerusalem sowie den ‚Angesehenen‘ vor (Gal 2,2). Diese Angesehenen (Gal 2,6) – und insbesondere die drei ‚Säulen‘ Jakobus, Kephas und Johannes (Gal 2,9) – hätten in seiner Verkündigung jedoch nichts Anstößiges erkannt und ihm die Hand zur Gemeinschaft gereicht mit dem Auftrag: „Wir sollten zu den Heiden gehen, sie zu den Beschnittenen. Nur sollten wir an ihre Armen denken“ (Gal 2,9–10). Auch nach der Darstellung der Apostelgeschichte traten die Apostel (hoi apostoloi) und die Ältesten (hoi presbyteroi) zusammen, um die Frage zu prüfen (Apg 15,6). Sie entschieden dabei, dass „keine weitere Last aufzuerlegen [sei] als diese notwendigen Dinge: Götzenopferfleisch, Blut, Ersticktes und Unzucht zu meiden“ (Apg 15,28–29). Das Ergebnis ihrer Beratungen hätten die „Apostel und die Ältesten“ (Apg 15,23) den „Brüdern aus dem Heidentum“ in Syrien und Kilikien mitgeteilt (Apg 15,23).

Kennzeichen des Apostelkonzils

Auch wenn sich die beiden Berichte unterscheiden, so stimmen sie doch in einigen Punkten überein, die sich so auch bei späteren Konzilien beobachten lassen. Zum einen wird eine in einer Ortsgemeinde aufgeworfene Streitfrage durch das Instrument einer Versammlung der Entscheidungsträger geklärt. Paulus selbst nennt diese die „Angesehenen“ (Gal 2,6), der Autor der Apostelgeschichte die „Apostel und die Ältesten“ (Apg 15,6). Zum anderen gilt das Urteil dieser Entscheidungsträger für den Verfasser der Apostelgeschichte als vom Heiligen Geist inspiriert; denn er schreibt: „Der Heilige Geist und wir haben beschlossen“ (Apg 15,28). Das Urteil der Versammlung wird der Ortsgemeinde schriftlich wie durch Boten mitgeteilt (Apg 15,23.27); und diese akzeptiert den Beschluss ohne weitere Diskussion (Apg 15,31).

Der Bischof als Nachfolger der Apostel und Ältesten

In diesen wichtigen Aspekten weist die Darstellung des Ablaufs des Apostelkonzils bei dem Verfasser der Apostelgeschichte also Bestandteile auf, die für die späteren Konzilien kennzeichnend wurden. Einen entscheidenden Unterschied jedoch gibt es: Galten für den Verfasser der Apostelgeschichte am Ende des ersten Jahrhunderts die Apostel und die Ältesten (presbyteroi) als die Garanten dafür, dass die Gemeinden nach dem Willen Gottes handelten (Apg 15,25), so dauerte es bis in das zweite Jahrhundert, bis der Bischof (episkopos) ihre Nachfolge in den Ortsgemeinden antreten – und damit den Weg für die Bischofsversammlungen des zweiten Jahrhunderts freimachen – konnte.

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