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Lust und Pflicht

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Lust und Pflicht sind urhumane Grundphänomene. Alle Menschen, ja sogar fast alle Lebewesen, haben ein instinktives Lustgefühl, streben nach Lust, erfahren Lust durch alle Sinne. Selbst wenn man von Lustlosigkeit spricht, steht die Lust als Beziehungsgröße im Hintergrund.

Der Begriff Pflicht ist komplizierter, aber doch auch dem Menschen als Urphänomen gegeben. Pflicht äußert sich in der Sorge für nahestehende Menschen, im religiös-sakralen Bereich, in der Wahrnehmung politischer Ämter, in Verpflichtungen, die ein Mensch in der Erfüllung eines Eides eingeht, im öffentlichen Bereich, im Beruf.

Die Begriffe Lust und Pflicht sind zum ersten Mal in der griechischen Philosophie reflektiert und diskutiert, aber nicht gleichzeitig, sondern in deutlicher Phasenverschiebung, zuerst die Lust und erst sehr viel später die Pflicht. Das hängt auch damit zusammen, dass die griechische Sprache schon früher über ein Wort für „Lust“ verfügt (ἡδονή), nicht aber für Pflicht, für die es keine klare Begrifflichkeit gibt. Auch hat die Lust einen Gegenbegriff, den „Schmerz“ (λύπη), nicht aber die „Pflicht“, deren Gegensatz nur als „Pflichtvergessenheit“ bezeichnet werden kann.1

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