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Datenschutzbeauftragter (DS-Beauftragter)

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Die zunehmend wichtiger werdende Rolle des DS-Beauftragten ist in manchen Ländern gesetzlich vorgeschrieben52. Er muss aufgrund seiner Aufgaben und Befugnisse von anderen Abteilungen möglichst weisungsfrei sein. Daher ist er in unserem Organigramm ebenfalls als Stabstelle der Unternehmensleitung angesiedelt.

Zwischen ihm und dem Zentralen Sicherheitsmanagement findet enge Zusammenarbeit statt. Selbstverständlich ist der DS-Beauftragte auch Mitglied im InfSecC. Dies symbolisiert auch die durch das Organigramm-Kästchen verlaufende gestrichelte Linie.

In vielen Unternehmen, besonders in Ländern, wo ein Verantwortlicher für Datenschutz nicht dezidiert durch das Gesetz gefordert wird, werden diese Aufgaben meistens von einem InfSec-Manager miterledigt.

Für das Thema Datenschutz ist der DS-Beauftragte zentraler Ansprechpartner und Berater. Er sorgt für strategische Ausrichtung und Umsetzung im Unternehmen anhand gesetzlicher Anforderungen. Dies bedingt die Entwicklung und Festlegung entsprechender Regelwerke.

Hauptaufgaben liegen in Schaffung und Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsprogrammen. Zu den juristischen Aufträgen des DS-Beauftragten gehören Beratung und Bereitstellung von datenschutzkonformen Verträgen und Vertragsklauseln. Dazu ist die permanente Beobachtung der rechtlichen Situation und der internationalen Weiterentwicklung im Datenschutz erforderlich. Zusätzlich zu rechtskundlicher Beschlagenheit sind auf der anderen Seite auch technisches und organisatorisches Wissen unerlässlich. Aus den hier beispielhaft umrissenen Pflichten lässt sich bereits erahnen, dass der Job des DS-Beauftragten äußerst anspruchsvoll ist.

INFORMATIONSSICHERHEIT kompakt, effizient und unter Kontrolle

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