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Zulassungsbestimmungen

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Jet- Boote unterliegen den gleichen Zulassungsbestimmungen wie andere Wasserfahrzeuge auch, die auf Bundeswasserstrassen oder Seen gefahren werden sollen.

Bei einer Motorisierung über 3,67 kW ( entsprechend 5 PS ) ist der Sportbootführerschein erforderlich.

In der Regel liegen die Motorleistungen aber deutlich darüber!

Je nach Fahrtgebiet wird der Sportbootführerschein Binnen oder See benötigt.

Der Führerschein kann ab 16 Jahren erworben werden im Gegensatz zu einem Pkw Führerschein.

Eine internationale Zulassung eines Wasserfahrzeuges können sie z. B. über die Sportschifffahrtsabteilung des ADAC vornehmen.

Die Gültigkeit ist bei einer internationalen Zulassung auf zwei Jahre begrenzt und muss dann verlängert werden.

Die nationale Zulassung erhalten sie bei ihrem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes kurz WSA.

Diese Zulassung ist unbegrenzt gültig.

In jedem Fall ist das erhaltene Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Zeichen am Wasserfahrzeug anzubringen.

Das sieht gerade bei einem Jet- Boot leider nicht so gut aus.

Versicherung

Es ist dringend geraten für das Wasserfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen sonst haften Sie bei einem Unfall mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Versicherungen kalkulieren unterschiedlich, daher empfiehlt es sich mehrere Angebote einzuholen.

In Frage kommen z. B. die ADAC Versicherung, die Gothaer Versicherung oder die ESA ( Euroship Assekuranz ). Jedoch versichern auch noch andere Versicherungsgesellschaften. Für Wasserfahrzeuge werden oft auch Kaskoversicherungen angeboten die sich in der Regel nach dem Neuwert bemessen.

Der Jet- Boote Almanach

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