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Die Formulierung von Lernzielen

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Lernziele können operationalisiert werden. Darunter ist die genaue Angabe des Endverhaltens zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler nach Durchlaufen des Unterrichts unter ganz bestimmten Bedingungen bei Beachtung eines spezifischen Gütemaßstabs zeigen sollen.

Beispiel:Die Lernenden können anhand eines konkreten Falls die fünf Kriterien aufzählen, die sie im Bereich des Berufsgeheimnisses bei der Weitergabe von Informationen berücksichtigen müssen.

Kursiv: Endverhalten; fett: Hilfsmittel; unterstrichen: Gegenstand; grün: Maßstab.

Zur genauen Bezeichnung des Endverhaltens bedarf es eindeutiger Verben wie nennen, beschreiben, erklären, verdeutlichen, aufzählen, planen, bewerten, entscheiden, die keinen oder nur einen geringen Interpretationsspielraum zulassen (Instrument 2.1). Die verlangte Leistung wird so formuliert, dass sie beobachtbar ist. Sie kann in Form eines beobachtbaren Verhaltens umschrieben sein, oder es wird auf ein konkretes Produkt hingearbeitet (schriftliche Arbeit, Mind-Map, Plakat, Grafik u. a.).

Die Operationalisierung von Lernzielen ist teilweise umstritten; deshalb gehen wir auf die Stärken und Schwächen dieses Konzepts ein:


Wichtig ist, dass bei der Formulierung nur auf ein Thema bzw. auf einen Gegenstand Bezug genommen wird. Fremdwörter sollen möglichst vermieden werden. Es sind stets auch die Hilfsmittel und die Bedingungen anzu­geben, unter denen die Lernleistung erbracht werden soll. Entsteht sie in Einzel-, Partner- oder Kleingruppenarbeit, in einer bestimmten Zeiteinheit, mit bestimmten Techniken? Soll sie an einem näher zu bezeichnenden Lernort gezeigt werden?

Schließlich müssen Beurteilungsmaßstäbe oder Kriterien genannt werden, denen die Lernleistung zu genügen hat. Letzteres kann durch die Angabe von quantitativen (zum Beispiel drei Merkmale) oder qualitativen – auch für einen Laien verständlichen – Kriterien erfolgen.

Für den kognitiven Bereich des Lernens hat Benjamin Bloom mit seinem Mitarbeiterstab Mitte der 1950er-Jahre ein Ordnungssystem entwickelt, das helfen sollte, bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts Lern- und Denkprozesse auf verschiedenen Ebenen anzugehen. Auf der ersten Ebene dieser Taxonomie sind eher anspruchslose Denkleistungen aufgeführt: Die Lernenden müssen sich an einen Sachverhalt erinnern und die gelernten Informationen wiedergeben. Auf den weiteren Stufen werden die Denk- und Lernleistungen immer komplexer; die Lernenden müssen beispielsweise eine eigene Analyse durchführen und eine persönliche Bewertung abgeben.

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