Читать книгу Sachenrecht II - Achim Bönninghaus - Страница 20

A. Sachenrechtliche Grundbegriffe

Оглавление

2

Das BGB enthält an vielen Stellen Definitionsnormen, sog. „Legaldefinitionen“. In der Regel verwendet das Gesetz dabei die Methode der „Essentialdefinition“. Dadurch soll das Wesen des zu definierenden Begriffs abstrakt umschrieben werden. Dies dient der Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung und eignet sich hierfür besser, als eine „Nominaldefinition“, die sich darin erschöpft, einen Begriff anhand von Beispielen zu erklären. Die Bestandteile einer Essentialdefinition setzen sich aus der nächst höheren Gattung und dem unterscheidenden Merkmal zusammen.

Beispiel

Ein Schimmel (zu definierender Begriff) ist ein Pferd (nächst höhere Gattung), welches weiß ist (unterscheidendes Merkmal), oder kurz: Ein Schimmel ist ein weißes Pferd.

1. Teil EinleitungA. Sachenrechtliche Grundbegriffe › I. Begriff der Sache

Sachenrecht II

Подняться наверх