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II. Grundstücke und bewegliche Sachen
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Die Sachen werden in bewegliche Sachen und Grundstücke eingeteilt. Da hierfür jeweils unterschiedliche Regeln gelten, ist es wichtig, diese Begriffe genau zu unterscheiden. Der Begriff des Grundstücks wird im BGB nicht näher definiert. Diese Aufgabe haben Rechtsprechung und Literatur übernommen.