Читать книгу Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II - Alexander Block - Страница 46
18.Kürzung des Erholungsurlaubs bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Оглавление80
Wie § 26 Abs. 2 c) TVöD zu entnehmen ist, soll sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat, soweit das Arbeitsverhältnis ruht, vermindern.
Ruhende Arbeitsverhältnisse | ||||
Elternzeit § 17 Abs. 1 BEEG | Wehrübung § 4 ArbPlSchG | Sonderurlaub § 28 TVöD | Rente auf Zeit § 33 Abs. 2 S. 5 und 6 TVöD | Pflegezeit §§ 2, 3 PflegeZG |