Читать книгу Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II - Alexander Block - Страница 52
19.Keine Ruhensfälle
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Ruht das Arbeitsverhältnis nicht, entsteht grds. auch ein Monat für Monat fortlaufender Urlaubsanspruch. Allerdings hat auch hierbei die Rechtsprechung Ausnahmen von diesem Grundsatz festgelegt.
| Nichtruhende Arbeitsverhältnisse | |||||
| Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit | Mutterschutz | Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation i. S. v. § 9 EFZG | Freistellungsphase in der Altersteilzeit | Sabbatical | Langzeitkonten |
| § 3 EFZG, § 44 SGB V, § 22 TVöD | § 3 MuSchG, § 16 MuSchG | §§ 6, 10 TV FlexAZ | § 10 Abs. 6 TVöD |