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19.Keine Ruhensfälle

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Ruht das Arbeitsverhältnis nicht, entsteht grds. auch ein Monat für Monat fortlaufender Urlaubsanspruch. Allerdings hat auch hierbei die Rechtsprechung Ausnahmen von diesem Grundsatz festgelegt.

Nichtruhende Arbeitsverhältnisse
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Mutterschutz Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation i. S. v. § 9 EFZG Freistellungsphase in der Altersteilzeit Sabbatical Langzeitkonten
§ 3 EFZG, § 44 SGB V, § 22 TVöD § 3 MuSchG, § 16 MuSchG §§ 6, 10 TV FlexAZ § 10 Abs. 6 TVöD
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst II

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