Читать книгу Handbuch Arzthaftungsrecht - Alexander Raleigh Walter - Страница 64
2. Kapitel Verjährung
ОглавлениеB. Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler7 – 68
I. Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler8 – 21
II. Feststellungen zum Zeitpunkt der Kenntnis, Fallgruppen22 – 51
2. Rückschluss auf Kenntnis aus Anspruchsanmeldung bzw. Anschuldigungen der Patientin/des Patienten29 – 38
3. Verhältnis von Kenntnis und herabgesetzter Substantiierungslast39
4. Rückschluss auf Kenntnis aus Behandlungsfehlervorwürfen im Klagverfahren40 – 44
5. Erkenntnisse im Rahmen der Nachbehandlung45 – 48
6. Kenntnis durch MDK-Gutachten oder Schlichtungsstellengutachten49 – 51
III. Mehrere Fehlervorwürfe, Behandlungseinheit oder selbstständige Nachteile52 – 57
IV. Kenntnis – Spannungsverhältnis von unklarer Kausalität und Beweiserleichterungen58 – 63
V. Kenntnis der vom Patienten beauftragten Anwälte und Wissensvertretung64 – 68
C. Kenntnis von unzureichender Risikoaufklärung oder Alternativaufklärung69 – 79
D. Grob fahrlässige Unkenntnis des geschädigten Patienten80 – 90
E. Besonderheiten bei der Kenntnis und grob fahrlässigen Unkenntnis von Sozialversicherungsträgern91 – 114
I. Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis des SVT im Behandlungsfehlerbereich93 – 98
II. Kenntnis durch Hinweise des Versicherten99 – 101
III. Zumutbare Bemühungen um Klärung eines schadenskausalen Behandlungsfehlers102 – 109
IV. Keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis durch einen Behandlungsfehler verneinendes MDK-Gutachten110 – 113
V. Kenntniszurechnung bei einem Wechsel des SVT114
F. Hemmung der Verjährung115 – 163
I. Verjährungshemmung durch außergerichtliche Verhandlungen, § 203 S. 1 BGB115 – 143
1. Beginn der Verjährungshemmung116 – 118
2. Erstreckung der Verjährungshemmung auf angestelltes medizinisches und nicht medizinisches Personal119, 120
3. Ende der Verjährungshemmung:121 – 143
a) Ausdrücklicher Abbruch der Verhandlungen122 – 127
b) Einschlafen der Verhandlungen128 – 143
II. Verjährungshemmung während eines Verfahrens vor einer von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungs- bzw. Gutachterstelle nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB144 – 149
III. Arzthaftungsrechtliche Besonderheiten der gerichtlichen Verjährungshemmung150 – 163
1. Klagezustellung an einen Krankenhausarzt151
2. Fehlerhafte Trägerbezeichnung152 – 155
3. Verjährungshemmung durch Zuständigkeitsbestimmungsantrag156, 157
4. Keine Verjährungshemmung durch unzulässige Streitverkündung158, 159
5. Streitgegenstand und Hemmung nach § 204 BGB160 – 163
G. Das Gebot des sichersten Weges, Verjährungsdiskussionen und Einredeverzichte164 – 175