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2 Begriff und Definition

Bislang hat sich noch keine allgemeine Definition für den Begriff Medienrecht durchsetzen können.1 Das Medienrecht wird inzwischen vielmehr als Sammelbegriff für diejenigen Rechtsgebiete genutzt, die für Medien typischerweise relevant sein können.2 Es erfasst damit alle medialen Erscheinungsformen wie Printmedien – also Zeitungen, Zeitschriften und Bücher – Film, Rundfunk, Telekommunikation sowie alle Bereiche von Multimedia. Ausgangspunkt des Medienrechts ist die Meinungs- und Informationsfreiheit, die als Grundrecht3 in Deutschland jedem Menschen gewährt wird. Dies umfasst auch das Recht der Massenmedien und -kommunikation, insbesondere also das Recht der Presse, des Rundfunks und Films.4 Für das Medienrecht sind besonders folgende Gesetze relevant:

das Grundgesetz,
die Presse- und Rundfunkgesetze,
das Bürgerliche Gesetzbuch,
das Urheberrechtsgesetz,
das Markengesetz,
die Datenschutzgesetze und
das Strafgesetzbuch.

Im Social-Media-Marketing ist darüber hinaus zusätzlich vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Da das Medienrecht somit eine Vielzahl von Rechtsbereichen betrifft, wird es auch als Querschnittsrecht bezeichnet.5 Zusammenfassend lässt sich Medienrecht daher wie folgt definieren:

✱ Gut zu wissen!

Medienrecht ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Gesetzen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht. Ausgangspunkt ist das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Das Medienrecht gilt für alle am Medienprozess Beteiligten:6 Erfasst sind also einerseits Medienschaffende, die aktiv an der Medienproduktion mitwirken, egal ob als Individuen oder als Medienunternehmen. Andererseits gehört jeder einzelne Nutzer, der Informationen aus Medien bezieht, zu den Beteiligten.

Sinn und Zweck des Medienrechts ist es, die Rechte und Pflichten der am Medienprozess Beteiligten untereinander zu regeln. Vornehmlich die Medien Presse und Rundfunk leisten einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Aufgabe des Medienrechts ist es daher einerseits, eine bestimmte Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten.7 Andererseits müssen die Rechte der Teilnehmer am Medienprozess beachtet werden. Hier wird bspw. die Einhaltung von Datenschutzrechten, Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten relevant.

Tab. 1:

Rechtsgebiete und besonders relevante Gesetze im Medienrecht

Medienrecht
Zivilrecht (= Privatrecht)Öffentliches RechtStrafrecht
Bürgerliches GesetzbuchGrundgesetzStrafgesetzbuch
UrheberrechtsgesetzPressegesetz
Gesetz gegen unlauteren WettbewerbRundfunkgesetze
MarkengesetzDatenschutzgesetze

1 Vgl. Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 25.

2 Vgl. Fechner (2014), S. 3.

3 Vgl. Artikel 5, Absatz 1 GG.

4 Vgl. Cole (2001).

5 Vgl. exemplarisch Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 32; Paschke (2009), Rn. 4.

6 Vgl. Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 36.

7 Vgl. Fechner (2014), S. 12.

Medienrecht in der Praxis

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