Читать книгу Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind - André Jacob - Страница 45
5.4 Kommunikation der Ergebnisse
ОглавлениеDie Auswertung der Ergebnisse sollte in der Regel und insbesondere bei der Verwendung von diagnostischen Verfahren zu Begutachtungs- oder Indikationszwecken nicht im Beisein des Kindes erfolgen. Bei anderen Fragestellungen, z. B. der Videoauswertung im Rahmen bereits laufender Beratung, Therapie oder auch im Video-Hometraining, ist die Videoauswertung mit älteren Kindern (über 6 Jahren) sicherlich denkbar, hängt jedoch stark von einer positiven Beziehung der auswertenden Person zum Kind ab und bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Eltern.
Die Besprechung der ausgewerteten Sachverhalte beginnt zunächst mit der Erläuterung des Ablaufs der Sitzung. Dabei kann bereits das erwähnte, freundlich stimmende Standbild auf dem Bildschirm erscheinen. Anschließend sollte danach gefragt werden, wie die an der Videoaufzeichnung beteiligten Personen die vorangegangene Untersuchung erlebt haben, wobei auch das Erleben des beteiligten Kindes explizit zu erfragen ist. Danach sollten - entsprechend des eigenen »Fahrplans« - die wichtigsten Ergebnisse, möglichst unterlegt mit einer Episode aus dem Film, besprochen werden. Nach jeder Sequenz ist es sinnvoll, die Probanden zu befragen, wie es ihnen mit der dargestellten Episode geht. Nicht immer scheint es ratsam – beispielsweise dann, wenn Beteiligte in einen hohen Erregungszustand geraten – alle geplanten Details auch anzusprechen, weshalb die wichtigsten Ergebnisse an erster oder zweiter Stelle platziert werden sollten.
Die professionelle Herausforderung des Auswertungsgesprächs besteht darin, einerseits klar, thematisch deutlich und möglichst bezogen auf eine Fragestellung oder Hypothese, die Bewertung vorzutragen und dabei weder verletzend noch bagatellisierend, sondern empathisch, wertschätzend und kongruent sowie auf die seelischen Verarbeitungsmöglichkeiten der Familienmitglieder achtend vorzugehen. Im Zweifel ist weniger mehr. Nach meiner Erfahrung sehen die Ratsuchenden oft selbst sehr rasch und manchmal fast brutal deutlich ihre eigenen Schwierigkeiten und bedürfen dann nicht mehr der Betonung oder Wiederholung durch die Diagnostikerin oder den Diagnostiker. Deren Aufgabe besteht eher darin, erstens den Bezug zum Erleben und Handeln des häufig ausgeblendeten Kindes wieder herzustellen ( Kap. 8.2.2), zweitens auf Veränderungsmöglichkeiten zu verweisen und schließlich drittens auf die Ankerung positiver Bewertungen und Verhaltensabsichten zu achten.
Nach der detaillierten Besprechung sollte eine knappe Zusammenfassung der Ergebnisse und ggf. der damit verbundene Hinweis auf die sich anschließende weitere Intervention nicht vergessen werden.
12 optionale Episode