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Gewusst wo: Der Aufbau des BGB

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Mit seinen zahlreichen Paragrafen ist das BGB auf den ersten Blick alles andere als übersichtlich. Umso wichtiger ist es, sich Strategien anzueignen, um den Überblick zu behalten. Wie schafft man das? Keinesfalls indem man die Vorschriften auswendig lernt. Das wäre aussichtslos und obendrein völlig überflüssig. Schließlich kann sich im Detail immer mal wieder etwas ändern. Der Schlüssel zum Erfolg liegt vielmehr im Verständnis. Unter Juristinnen und Juristen gibt es insofern eine Redewendung, die Sie sich gleichfalls zu Nutze machen können: »Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht!«. Im Hinblick auf das BGB ist daran durchaus etwas Wahres. Selbst wenn dort nicht alles in Stein gemeißelt ist, so bleibt doch beispielsweise der grundlegende Aufbau des Gesetzes unverändert. Das ist Ihr Einstieg! Dazu sollten Sie sich vergegenwärtigen: Anders als es der Titel »Bürgerliches Gesetzbuch« nahelegt, besteht es nicht nur aus einem, sondern gleich aus mehreren Büchern. Die lassen sich im wahrsten Sinne des Wortes an einer Hand abzählen.

Wenn Sie sich dazu das Inhaltsverzeichnis des BGB ansehen, wird die Struktur schnell klar.

1 Buch: Allgemeiner Teil (§§ 1 bis 240 BGB),

2 Buch: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 bis 853 BGB),

3 Buch: Sachenrecht (§§ 854 bis 1296 BGB),

4 Buch: Familienrecht (§§ 1297 bis 1921 BGB),

5 Buch: Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB).

Ist einem diese Aufteilung klar, kann man sich schon ganz gut orientieren: So werden Sie Vorschriften zum Familienrecht vermutlich nicht im Sachenrecht suchen und Regelungen zu Schuldverhältnissen kaum im Allgemeinen Teil. Oder doch? Na, dann ist es vielleicht angebracht, die jeweiligen Bücher selbst noch etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

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