Читать книгу Ausbilden - Christoph Städeli, Willy Obrist, Andreas Grassi - Страница 29
2.5 Methodisches Vorgehen bei der Reform im Berufsfeld Verkehrswegbau
ОглавлениеUm die inhaltlichen Anforderungen im Berufsfeld abzubilden und die Bildungsinhalte zu beschreiben, wurde, wie vom SBFI vorschlagen, ein Vorgehen in zwei Phasen mit je fünf Schritten gewählt:
Abbildung 2-3: Übersicht über die methodischen Ablaufschritte
Phase 1: Berufsfeldanalyse
Die folgenden Schritte wurden in Phase 1 bearbeitet:
Schritt 1: Strukturierung des Berufsbilds/Berufsfelds
Zur systematischen Bearbeitung des Berufsfelds Verkehrswegbau brauchte es ein Raster, um eine möglichst ganzheitliche Auslegeordnung vornehmen und die Abgrenzung zu anderen Abschlüssen definieren zu können. In einem ersten Schritt wurde daher eine Systematik zur Beschreibung des Berufsbilds entwickelt.
Schritt 2: Erhebung der Praxisanforderungen
Das Raster zur Beschreibung des Berufsfelds Verkehrswegbau wurde mit Inhalten gefüllt. Dabei erhielten erfahrene Praktikerinnen und Praktiker das Wort. In Workshops wurden zunächst die zentralen Arbeitssituationen und kritischen Erfolgsfaktoren erfasst. Die Ergebnisse wurden ausformuliert und in eine systematische Ordnung gebracht.
1.2: Baustelle vorbereitenDer Verkehrswegbauer bereitet eine kleinere Baustelle selbstständig vor. Er erhält vom Vorgesetzten die notwendigen Informationen wie Planunterlagen, Objektbeschriebe, Bauprogramme, Arbeitsanweisungen und Wegbeschriebe. Aufgrund der Unterlagen legt er seinen Arbeitsablauf fest und löst beim Magaziner bzw. Lieferanten die notwendige Material- und Maschinenbestellung mit den entsprechenden Hilfsmitteln aus. Vor Ort richtet er nach Vorgaben des Vorgesetzten die Baustelle ein und nimmt gemäss den vorliegenden Plänen mit geeigneten Hilfsmitteln die Absteckung in der Horizontalen sowie von Höhenpunkten vor, wobei er Vermessungspunkte zweckmässig versichert. Er kontrolliert seine Arbeiten und nimmt notwendige Korrekturen vor. | –Text- und Planverständnis–zielorientiertes Arbeiten (Vollständigkeit, Kontrolle, Einsatz von Checklisten)–Reihenfolge der Arbeiten aus Unterlagen ableiten können–Vorstellungsvermögen aufgrund von Plänen und Dokumenten–Mut, Rückfragen zu stellen |
---|
Abbildung 2-4: Exemplarische Arbeitssituation im Berufsfeld Verkehrswegbau und kritische Erfolgsfaktoren
Schritt 3: Validierung der Ergebnisse
In einem nächsten Schritt wurden die Ergebnisse in einem systematischen Verfahren von weiteren Praxisexpertinnen und -experten überprüft, ergänzt und angepasst. Damit sollte die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet werden.
Schritt 4: Berufsentwicklungsprofil
Bei der Erarbeitung des Berufsentwicklungsprofils wurden auch Berufsbild und Berufsumfeld analysiert. Diese Analyse bezog sich nicht nur auf die aktuelle Situation, es wurden auch die künftigen Entwicklungen diskutiert und daraus Massnahmen abgeleitet. Dabei bezogen wir wirtschaftliche, technologische, soziokulturelle, berufsspezifische und bildungssystematische Aspekte in die Beurteilung ein.
Schritt 5: Tätigkeitsprofil
Die Handlungskompetenzbereiche und die einzelnen Handlungskompetenzen wurden schliesslich in einer grafischen Übersicht dargestellt. Daraus ergab sich das folgende Tätigkeitsprofil:
Abbildung 2-5: Tätigkeitsprofil Berufsfeld Verkehrswegbau
Phase 2: Verordnung und Bildungsplan
In der zweiten Phase des Reformprojekts wurden aufgrund der Ergebnisse aus Phase 1 weitere inhaltliche Arbeiten geleistet.
Schritt 1: Qualifikationsprofil
Aufgrund der typischen Arbeitssituationen und kritischen Erfolgsfaktoren wurde zunächst ein Kompetenzprofil entwickelt, in dem alle relevanten Kompetenzen von Berufsleuten beschrieben und abgebildet waren. Anhand der vorgegebenen Struktur des SBFI wurde ferner das Berufsbild entworfen. Diese beiden Dokumente – Kompetenzprofil und Berufsbild – bilden zusammen mit dem Tätigkeitsprofil das Qualifikationsprofil.
2.2. Berufliche Handlungskompetenz: Objekte selbstständig nach Plan einmessen und absteckenDer/Die Verkehrswegbauer/-in misst selbstständig Objekte nach Plan ein und steckt sie ab. Er/Sie erhält den Auftrag und die notwendigen Informationen wie Planunterlagen von seinem/ihrem Vorgesetzten. Zuerst sichtet er/sie die Pläne. Danach übernimmt er/sie für die Absteckung die bezeichneten Referenzpunkte oder -linien als Ausgangslage. Anschliessend führt er/sie Längen- und Höhenmessungen mit den geeigneten Hilfsmitteln und dem Nivellierinstrument durch und steckt die Lage des geplanten Objekts ab. Anschliessend überprüft der/die Verkehrswegbauer/-in die Absteckung visuell auf Plausibilität bezüglich des Objekts und führt die notwendigen Kontrollmessungen wie zum Beispiel Diagonal- und Referenzhöhenmessungen durch. Bei Bedarf korrigiert er/sie die Absteckung. Nach erfolgter Absteckung informiert er/sie den Vorgesetzten. |
---|
2.2.1. Der/Die Verkehrswegbauer/-in ist in der Lage, Objekte nach Auftrag selbstständig und korrekt einzumessen und abzustecken. |
2.2.2. Der/Die Verkehrswegbauer/-in besitzt die notwendigen Grundkenntnisse zu Mathematik, Geometrie und Vermessungstechnik. |
2.2.3. Der/Die Verkehrswegbauer/-in ist bestrebt, exakte Messungen durchzuführen und Messgeräte sorgfältig einzusetzen. |
2.2.4. Der/Die Verkehrswegbauer/-in ist in der Lage, Absteckungen mit geeigneten Kontrollen zu prüfen und bei Abweichungen notwendige Anpassungen vorzunehmen. |
Abbildung 2-6: Ausschnitt aus dem Kompetenzprofil
Schritt 2: Leistungsziele
Aus dem Kompetenzprofil waren nun Leistungsziele abzuleiten. Sie wurden mit der entsprechenden Taxonomiestufe nach Bloom versehen und den drei Lernorten zugewiesen. Es war darauf zu achten, dass eine Abgrenzung der drei Lernorte erfolgt.
Abbildung 2-7: Exemplarische Leistungsziele Abkürzungslegende: üK = überbetrieblicher Kurs GLB = Gleisbauer/-in GRB = Grundbauer/-in IUB = Industrie- und Unterlagsbodenbauer/-in PFL = Pflästerer/Pflästerin STB = Strassenbauer/-in BMF = Baumaschinenführer/-in
Schritte 3, 4 und 5: Bildungsplan und Bildungsverordnung – Validierung durch das SBFI
Aufgrund von Qualifikationsprofil und Leistungszielen wurden im Bildungsplan und in der Bildungsverordnung weitere Rahmenbedingungen festgelegt, wie zum Beispiel:
•Lektionenzuteilung,
•Inhalte und Struktur der überbetrieblichen Kurse,
•Qualifikationsverfahren,
•Titel.
Alle diese Dokumente wurden schliesslich beim SBFI zur Validierung eingereicht.