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2.7.2 Unfälle bei der Nutzung radioaktiver Quellen

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Die meisten Unfälle bei der Nutzung basieren auf der Beschädigung von Geräten, die radioaktive Quellen enthalten. Es spricht für die Qualität der Abschirmbehälter, dass selbst ein drastischer Missbrauch, wie das Überrollen einer Troxler-Sonde (Messgerät zur Überprüfung von Asphaltbelägen mittels einer Cäsium-137 Quelle) mit einer Straßenwalze, zu keiner Freisetzung von radioaktivem Material führt. Ebenfalls häufig ist der Fund von Altlasten, beispielsweise bei der Altmetallverwertung oder bei Aufräumungsmaßnahmen. Hierbei können verschieden Radionuklide auftreten.

Nur in wenigen Fällen führte die Beteiligung radioaktiver Stoffe zu deren Freisetzung und daraus herrührenden Kontaminationen. Diese zogen dann allerdings erhebliche Maßnahmen der Kontaminationsfeststellung und der medizinischen Versorgung nach sich. Störfälle in Nuklearanlagen mit einer Freisetzung von Radioaktivität sind in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht aufgetreten. Ausgeschlossen können sie nicht werden wie verschiedene Ereignisse in Anlagen mit westlichen Sicherheitsstandards zeigen: Fukushima (ausgelöst durch ein außergewöhnliches Naturereignis), Sellafield (mangelhafte Kontrolle) und Three Mile Island (Fehlbedienung). Bei Freisetzungen aus Kerntechnischen Anlagen stehen die Nuklide Iod-131, Cäsium-134/137 und in geringerem Umfang Strontium-90 im Vordergrund. Bei diesen Nukliden handelt es sich um β- und γ-Strahler. Zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gibt die FwDV 500 Einstufungskriterien vor, aus denen sich Einsatzmaßnahmen ableiten lassen.

Tabelle 11: Die Zuordnung von Gefahrengruppen anhand der FwDV 500


Feuerwehr Gefahren-gruppeEinstufung anhand der zulässigen maximalen Gesamtaktivität sowie der Einsatzszenarien

CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr

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