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Rentenarten

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Die grundsätzliche Idee hinter dem Rentenmodell ist es, den Einzelnen vor Armut, die aus einer wie auch immer gearteten Berufsunfähigkeit resultiert, zu schützen. Deshalb besteht die Rente nicht nur aus der Vorsorge für den Ruhestand (die sogenannte Altersrente). Auch Fälle, in denen Personen durch Krankheit, Unfälle oder den Tod des Familienmitglieds, das die Versorgung der Familie bestritten hat, nicht mehr in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sollen von der Rente aufgefangen und abgefedert werden. Deshalb ist die Rente in verschiedene Rentenarten unterteilt (§ 33 Abs. 1 SGB IV):

 Rente wegen Alters (§§ 35ff SGB IV)

 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43ff SGB IV)

 Rente wegen Todes (§§ 46 SGB IV)

Die Rentenversicherung in Deutschland kann auf eine mehr als einhundert jährige Geschichte zurückblicken und hatte ihre Anfänge bereits unter Reichskanzler Bismarck. Seit seiner Entstehung hat das Rentenmodell in Deutschland einige grundlegende Änderungen erfahren. Von der Finanzierungsgrundlage bis hin zu den Inhalten wurde die Rentenversicherung über die Jahre hinweg stetig nachgebessert und versucht den realen Gegebenheiten anzupassen.

Positivsparen trotz Nullzinsphase - Beratung kommt von Rat. Nicht von Raten!

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