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Rentenmodell

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Das ursprüngliche Modell, das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889, stellte eine Art Zusatzeinkommen dar, das lediglich Arbeitern und Angestellten, die ein Alter von 70 Jahren überschritten hatten, ausgezahlt wurde und bei der damaligen Lebenserwartung nur einer sehr überschaubaren Personengruppe zugutekam. Die Senkung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre wurde 1916 vorgenommen. Ein grundlegender Schritt war die Rentenreform von 1957 unter Konrad Adenauer, bei der die Finanzierung der Renten durch das Umlagemodell und die Anpassung an die Lohnentwicklung beschlossen wurde. Der Generationenvertrag war fortan die Basis des deutschen Rentenmodells.

Positivsparen trotz Nullzinsphase - Beratung kommt von Rat. Nicht von Raten!

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