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1 Nur ein rechtliches Problem?
ОглавлениеAm 23 September 2006 erschien auf der Internetseite der Bundeswehr die Schlagzeile: „Die erste Frau im Jet-Cockpit“1. Damit fiel eine der letzten beruflichen Domänen der Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Solche und ähnliche Schlagzeilen dominieren die Medien in den letzten Jahren, wenn es um die Gleichstellung von Männern und Frauen geht.
Dabei entsteht generell der Eindruck, das Problem der Gleichstellung der Geschlechter reduziere sich auf die Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern im beruflichen Umfeld. Geschlecht ist nicht der einzig mögliche Grund für Ungleichbehandlungen, was in der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG und deren Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deutlich wird. In ihnen werden verschiedene Gründe von Benachteiligungen genannt:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 2
Wenn diese Gründe ausschlaggebend sind für den Ausschluss oder die verminderte Nutzungsmöglichkeit von materiellen und immateriellen gesellschaftlichen Gütern, können sie auch zu sozialer Ungleichheit führen.3
Führt die formale Gleichstellung durch Gesetze4 auch zur Auflösung sozialer Ungleichheit, zumindest aus Sicht des Geschlechts? Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Studienarbeit.