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Kapitel 4 Kontakte zu unbekannten Verwandten und Behörden
ОглавлениеDie Telefonate mit Charlotte häuften sich. Wir überlegten, was zu tun sei. Allmählich hörte ich zwischen Charlottes Worten, dass sie kalte Füße bekam.
Ein amtliches Schreiben vom Grundbuchamt der Gemeinde besiegelte meine spätere Erbenposition. Es wurde ein Lastschriftmandat für die fälligen Grundsteuern des Anwesens in Teppach benötigt. Ich rief beim Grundbuchamt an, um mich zu erkundigen, wer diese Steuer zahlen solle. Die freundliche Verwaltungsangestellte gab mir den Rat, bei der Bank anzurufen, um die Liquidität zu erfahren.
Auch bei der Sparkasse gab mir eine nette Angestellte Auskunft. Ich könne die Grundsteuern vom Erbenkonto abbuchen lassen. Ich müsse jedoch meine Personalien angeben. Über genaue Beträge dürfe sie mir noch keine Auskunft geben, weil wir noch keinen Erbschein besäßen. Dies war der Stein, der ins Rollen gebracht werden musste.
Wieder war es für mich Zeit, im Amtsgericht anzurufen, um zu erfahren, wie der Stand in Sachen Erbermittlung war. Nach etlichen Versuchen, die sich über drei Tage hinzogen, kam ich endlich zum zuständigen Rechtspfleger durch. Ende 2016 war es ein anderer gewesen, der, Gott sei Dank, ein paar Wochen später in Rente gegangen war. Wenn er so gearbeitet hat, wie er redete, na, Gute Nacht…
Sein Nachfolger sollte sich jedoch als noch schlimmer herausstellen. Da wären hellseherische Fähigkeiten ausnahmsweise sehr angebracht gewesen und ich hätte mir so einiges erspart. Wortkarg ließ er mich wissen, dass noch lange nicht alle Erben ermittelt worden seien. Er erklärte: „Wenn jemand ermittelt wurde und dieser ablehnt, werden dessen Nachkommen ermittelt.“ Die berühmte Frist von sechs Wochen musste immer abgewartet werden, egal ob angenommen oder ausgeschlagen würde. Außerdem könnten auch Kandidaten im Ausland wohnen.
Meine Gestik, die ich mir seit Beginn dieser „Erben-Ära“ angewöhnte: Ich legte meine linke Hand auf die Stirn, weil ich in der rechten entweder einen Stift oder den Telefonhörer hielt.
Dann kam der enttäuschende Anruf von Charlotte. „Du Anne, sei nicht böse, aber ich lehne das Erbe ab. Das halten meine Nerven nicht durch. Und du willst wirklich weitermachen?“ „Ja schon, doch ich bin verwundert, denn ich habe dich kämpferisch und mutig eingeschätzt.“ „Ja schon, aber das ist absolutes Neuland, das man nicht einschätzen kann, außerdem habe ich kaum Zeit, mich um die Erbschaft zu kümmern. Wie du weißt, bin ich mit meiner Physiopraxis selbstständig. Wenn ich nicht in der Praxis bin, brauchen mich meine Familie und der Haushalt.“ Das Angebot meiner Mithilfe und Unterstützung konnte sie nicht umstimmen. Sie wünschte mir viel Erfolg.
Mein Mann verstand die Entscheidung von Charlotte und hoffte, dass ich auch ausschlage. Hätte ich gewusst, was alles auf uns zukommen würde, hätte ich ausgeschlagen.
Wochen vergingen, keine Reaktion seitens des Amtsgerichts. Eines Tages bestellte ich mir bei der Verbraucherzentrale das Büchlein „Erbengemeinschaft, meine Rechte als Miterbe“, weil ich mir mehr Wissen über das Thema Erbengemeinschaft aneignen wollte. Nach dem Erhalt und dem groben Durchblättern, machte ich meine Geste und sagte zu mir: „Ich weiß, was ich nicht weiß.“
Die Lektüre war aber für einen Neuling auf diesem Gebiet sehr hilfreich und klärte in einigen Schritten über das Thema auf – auch mithilfe von Fallbeispielen.
Unterwegs im Internet bekam ich nach der Eingabe „Erbengemeinschaft“ das Gefühl, dass ich weiß Gott nicht allein unwissend war. Man konnte sich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag durchgoogeln und war am Ende noch verwirrter.
Hatte man das gesuchte Thema in puncto Erbengemeinschaft gefunden, wurde es beschrieben, komma, wenn dies aber folgende Voraussetzung nicht beinhaltete, komma, dann war der erste Satz außer Kraft oder der zweite Satz oder, oder…
Zunehmend ärgerte ich mich über das Amtsgericht. Eines Tages setzte ich mich hin und schrieb dem Direktor des Amtsgerichts eine Mail.
So höflich und freundlich, wie es mein Gemüt zuließ, beschrieb ich mein Anliegen: Meine bisherige telefonische Erfahrung mit dem Rechtspfleger (wenn ich ihn mal erreicht hatte), seine Wortkargheit und seine sehr wenigen Informationen waren für mich bisher sehr unbefriedigend. Ich schilderte den katastrophalen Zustand des zu erbenden Gebäudes. Ich/wir sollten es dann halt reparieren und renovieren. „Wer soll das bezahlen?“, fragte ich ihn. „Na, das müsst ihr untereinander klären.“
Nach zwei Wochen bekam ich tatsächlich eine Antwort und das ausführlich. Wow, war mein Gedanke, als ich den Brief öffnete. Was ich dann las, war weniger aufbauend. Die Ausführungen waren jedoch so ausführlich, wie ich es in unserer Sache bisher noch nicht erfahren hatte, und verschafften mir mehr Klarheit.
Aktenzeichen XX
Erbangelegenheit Alois Hofmann - 28.12.2016
Sehr geehrte Frau Schröder,
nach Einholung einer Stellungnahme des zuständigen Rechtspflegers, Herrn Rabenstein, und Durchsicht der Akten kann zum derzeitigen Sachstand wie folgt berichtet werden:
Die Erbenermittlung ist leider immer noch nicht abgeschlossen. [Das war Ende Dezember 2017.] Es ist nicht absehbar, wie lange die Ermittlung noch andauern kann. Da sich die Erbenermittlung in der 3. Ordnung, d. h. Großeltern des Verstorbenen bzw. deren Abkömmlinge, als sehr schwierig gestaltet.
Seit der Stellungnahme vom 19.01.2016 umfasst die Akte weitere 100 Seiten an Urkunden, Schriftsätzen usw.
Die Erben auf Seiten der Großeltern mütterlicherseits konnten bereits vollständig ermittelt werden.
gez. Name
Also, meine Seite ist zu diesem Zeitpunkt vollständig. Na, die andere Seite wird doch wohl auch nicht so viele Verwandte haben, deren Ermittlung so lange dauern wird –dachte ich.
Die weiteren Erklärungen, sehr ausführlich, zum Beispiel, dass, auch wenn ein Erbkandidat verstorben sei, die Sterbeurkunde angefordert werden müsse, um weitere Nachkömmlinge ermitteln zu können.
Es müsse auch erst ermittelt werden, welches Standesamt für wen zuständig sei.