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Maximian, der Diokletian’s leitendes Ansehen immer anerkannt und durch bereitwillige Folgeleistung geehrt hatte, hingerissen durch sein Beispiel, selbst blutdürstiger Gemüthsart, säumte nicht, in allen seinen Provinzen das Gebot zu vollstrecken. Von Afrika bezeugt Optatus von Mileve (de Schism. Donat. I. 13), daß die Verfolgung dort grausam gewüthet. Zählt jedoch Eusebios (hist. eccl. VIII.6) Afrika und Mauretanien unter die Länder, deren Kirchen am meisten gelitten, so zeigt er seine geringe Bekanntschaft mit den Schicksalen der westlichen Glaubensbrüder, um so mehr, da diese allgemeine Erwähnung das Einzige ist, was er von der Verfolgung im Abendlande meldet. Es ist aber kein Zweifel, daß die Drangsale der afrikanischen Gläubigen mit denen der von Aegypten, Kleinasien und Syrien in keinen Vergleich gesetzt werden können: denn die wenigen Urkunden von unbezweifelter Aechtheit, welche in Bezug auf die ersteren übrigen, deuten sämmtlich darauf hin, daß die dortigen Obrigkeiten nicht die Darbringung von Götzenopfer, sondern lediglich die Auslieferung der heiligen Schrift und der zum Gottesdienste bestimmten Gefäße forderten. Deßwegen litt auch der größte Theil der dortigen Blutzeugen um der Standhaftigkeit willen, womit sie die Auslieferung weigerten, und an den meisten Orten blieb die Verfolgung auf die Geistlichkeit beschränkt: denn die diokletianische Verfolgung hatte das Eigenthümliche, daß die Geistlichen gezwungen werden sollten, die heilige Schrift zum Verbrennen auszuliefern. Man glaubte wahrscheinlich, das Christenthum müsse von selbst zu Grunde gehen, würde es so in dieser Ouelle wie in seinem Fundamente untergraben. (Alb Frick historia Traditorum. Ulmae 1740 4.) Einige Gläubige ließen sich von unweisem Eifer so weit hinreißen, daß sie ungerufen vor die Richter traten und anzeigten, sie hielten die heiligen Schriften verborgen, würden dieselben aber nicht ausliefern. Diese verbot Mensurius, Bischof von Karthago, verloren sie dabei das Leben, als Märtyrer zu verehren (Augustin. brevicul. collat. c. Donat. c. 13 nr. 25). Blutiger als in Afrika scheint die Verfolgung in Italien getobt zu haben, wo man von den Gläubigen geradezu des Götzenopfers Darbringung forderte. Selbst über die Alpen erstreckte sich die Verfolgung: denn zu Augusta in Rhätien litt Afra. So günstig Cäsar Konstantius für die Christen auch gesinnt war, doch vermochte er in seinem Antheile die Christen nicht vor schweren Drangsalen zu schützen. Diejenigen, welche um seine Person waren, hatten nichts zu befahren, sondern er bediente sich Diokletian’s Verordnung vielmehr nur, um den Gehalt ihrer Gesinnung zu prüfen. Er stellte sich nämlich, als ließe er seinen christlichen Hofleuten nur zwischen ihres Glaubens Verläugnung oder der Entfernung von ihren Würden die Wahl. Doch ehrte er die Standhaften dann um so mehr, während er die Abtrünnigen mit Schimpf ihrer Stellen entsetzte, weil, wie er bemerkte, auf die Treue dessen, der seinen Gott und ewigen Herrn verrathen habe, ein irdischer Gebieter um so minder bauen könne (Euseb. vita Constant. I. 16). Nicht aber vermochte er zu verhindern, daß einige seiner Statthalter, wohl vorzüglich der vom Hoflager entfernteren, das Gebot des allgewaltigen Augustus mit blutiger Folgsamkeit ehrten. Mehr als selbst in Maximian’s Ländern litt die Kirche in Spanien, wo Dacian Statthalter war. Wie groß der Blutzeugen Anzahl in den Städten Spaniens zeigen aufgefundene Inschriften, welchei prahlerisch verkünden, der christliche Name sey unter Diokletian in diesem Lande vertilgt worden. (Stollberg IX. 373 flg.) Daß auch hier manche Gläubige sich von unklugem, ungestümen Eifer bethören ließen, erhellt aus der Kirchenversammlnng zu Illiberis, wo (can. LX.) verboten wird, jene als Märtyrer zu verehren, welche wegen Zerbrechung der Götzenbilder von den Heiden getödtet worden. Auch in Gallien waren die Christen von der Verfolgung nicht frei. Die Kirchen wurden zum Theil verschlossen, zum Theil niedergerissen, und Eusebios, den Schutz, dessen sich die Christen unter Konstantius erfreuten, so angelegentlich preisend, sagt (de vita Constant. 1. 17) doch, man habe außer dem Palaste nicht einmal den Namen eines Christen nennen dürfen. Daraus erhellt zur Genüge, daß auch in Gallien Diokletian’s Gesetz in aller Strenge bekannt gemacht wurde. Ueberdieß deuten die Berichte von gallischen, unter Maximian gekrönten Märtyrern alle auf eine von diesem und Diokletian gemeinschaftlich unternommene Verfolgung; und konnte Konstantius des Dacian’s unmenschliches Wüthen in Spanien nicht hindern, so begreift sich leicht, wie er auch nicht verwehren konnte, daß manche entferntere Obrigkeit in Gallien über Christen Todesurtheile aussprachen. Uebrigens ist glaublich, daß der obrigkeitlichen Personen Mehrzahl an dem Unwillen des nahen Caesar’s mehr als an des fernen Augustus Gunst gelegen war, und sie daher die Gläubigen mit Glimpf behandelten. Konstantius selber unterließ Nichts, was seine Verhältnisse gestatteten, um die Bedrängten zu trösten. In seinem Palaste wurde christlicher Gottesdienst gehalten. Ueber die Verfolgung in Britannien fehlen alle Nachrichten. In jenen Provinzen des Morgenlandes endlich, wo die Verfolgung im J. 303 noch minder getobt hatte, ward als jenes letzte furchtbare Blutedikt angelangt war, das Schwert nun gleichfalls häufiger gezückt. Da aber jede Steigerung der Verfolgung nur dazu diente, die Zwecklosigkeit derselben in ein helleres Licht zu setzen, so begannen selbst grause Statthalter vor des vergossenen Blutes Menge zu schaudern. Doch war ihre Schonung selbst sinnreiche Grausamkeit: denn sie ließen den standhaften Bekennern das rechte Auge ausbrennen und das linke Knie lähmen, und sandten sie also verstümmelt in die Erzgruben, um in jeder Gattung der Mühseligkeit ihr Martyrthum langsam zu vollenden.

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