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Das Kurfürstentum Hannover

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Das Kurfürstentum Hannover ging aus dem welfischen Teilfürstentum Calenberg-Göttingen-Grubenhagen hervor. Dieses Teilfürstentum war Bestandteil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, das 1235 neu gegründet und nach seinen beiden wichtigsten Städten benannt worden war. Das Herzogtum spaltete sich bald in mehrere Linien auf. Bis 1665 verursachten Erbfälle zahlreiche territoriale Teilungen und Wiederzusammenführungen. Mit dieser Zersplitterung des welfischen Territoriums und Aufspaltung in mehrere Linien ging gleichzeitig auch ein machtpolitischer Bedeutungsverlust innerhalb des Gefüges des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation einher. Erbrechtliche Vereinbarungen zwischen den Linien stellten allerdings sicher, dass beim Aussterben einer Linie deren herrschaftlicher Besitz an die verbleibenden Linien überging und so letztlich die Einheit des Herzogtums gewährleistet wurde. Die Zusammengehörigkeit des welfischen Hauses drückte sich auch in der Titulatur aus; denn unabhängig von dem Landesteil, über den sie jeweils regierten, traten alle Fürsten als »Herzöge von Braunschweig und Lüneburg« auf. Gemeinsam war den welfischen Territorien außerdem, dass sich in ihnen im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts der Protestantismus weitgehend durchgesetzt hatte.

Das anlässlich einer Erbteilung im Jahr 1495 geschaffene Fürstentum Calenberg-Göttingen kam 1635 im Zuge von Erbauseinandersetzungen an die sogenannte jüngere Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg. Die beiden anderen Territorien, die aus dieser Aufteilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervorgingen, waren das Fürstentum Lüneburg und das Fürstentum Wolfenbüttel. Herzog Georg, der neue Landesherr von Calenberg-Göttingen seit 1636, entschied sich dafür, die Stadt Hannover gegen den Widerstand ihrer Bürger zu seinem Regierungssitz zu machen, und verlegte ein Jahr später auch seine Residenz hierher. Georg bestimmte in seinem Testament von 1641 für die jüngere Linie, dass die Fürstentümer Lüneburg und Calenberg nie in einer Hand vereinigt werden sollten, solange noch zwei legitime männliche Nachkommen vorhanden wären. Dem älteren Erben fiel dabei das Optionsrecht zwischen den beiden Fürstentümern zu. Diese Wahlmöglichkeit ergab sich für seine vier Söhne Christian Ludwig, Georg Wilhelm, Johann Friedrich und Ernst August, als ihr Onkel Herzog Friedrich, der über Lüneburg regiert hatte, 1648 starb. Nacheinander wechselten sie sich in der Nachfolge in Calenberg-Göttingen ab, da im jeweiligen Erbfall der ältere Bruder immer das einträglichere Lüneburg vorzog. Bei der letzten großen Erbteilung 1665 wurde das Fürstentum Grubenhagen von Lüneburg abgetrennt und endgültig an Calenberg-Göttingen angegliedert.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stieg das Fürstentum Calenberg-Göttingen zu einer Regionalmacht im Norden des Reichs auf. Die Voraussetzungen hierfür wurden unter Herzog Johann Friedrich geschaffen, der im September 1665 die Regierung in den Fürstentümern Calenberg-Göttingen und Grubenhagen übernahm. Zwar war er 1651 aus religiöser Überzeugung zum katholischen Glauben konvertiert, doch der evangelische Bekenntnisstand des Landes wurde davon nicht berührt. Unter Johann Friedrich zeichnete sich im Sinne des Absolutismus eine Entwicklung zu Zentralbehörden ab, um die staatliche Macht zu konzentrieren. Wie schon sein Vater und seine Brüder bemühte er sich darum, den Einfluss der Stände zu beschneiden und ihnen politische Mitspracherechte zu entziehen. Vor allem baute Johann Friedrich das Stehende Heer aus, wodurch das Fürstentum zu einem politischen Faktor wurde. Ohne Subsidien, ausländische Geldmittel für militärische Unterstützung, waren die Vergrößerung und der Unterhalt der Armee letztlich nicht möglich. Besonders deutlich zeigte sich diese Abhängigkeit von Hilfsgeldern etwa zu Beginn der Regierungszeit von Johann Friedrichs Neffen, Kurfürst Georg Ludwig. Als wegen des Friedens von Rijswijk 1697 die auswärtigen Zahlungen unterblieben, löste dies in Hannover eine förmliche Finanzkrise aus. Die finanziell kritische Situation endete erst mit dem Spanischen Erbfolgekrieg, der wieder englische und holländische Subsidien zur Folge hatte.

Nach Johann Friedrichs söhnelosem Tod trat 1679 sein jüngster Bruder Ernst August die Nachfolge in Hannover an. Sein Herrschaftsgebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt in der Hauptsache die Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen sowie die Grafschaft Diepholz. Hinzu kam die Anwartschaft auf das Fürstentum Lüneburg, die ihm sein älterer Bruder Georg Wilhelm 1675 zugesichert hatte, als Ernst August seine Zustimmung zur nachträglichen Legitimierung von Georg Wilhelms unebenbürtiger Ehe mit Eléonore d’Olbreuse gab. Im Inneren setzte Herzog Ernst August die zentralistische, am Aufbau einer effektiven Verwaltung orientierte Politik seiner Vorgänger fort. Die im Februar 1680 erlassene Regimentsordnung förderte die Einrichtung selbstständiger Fachbehörden. Zwar stand dem Herzog als oberste Behörde der Geheime Rat zur Seite, doch die Verwaltung des Landes erfolgte zunehmend von seinem Kabinett aus.

Ernst Augusts wichtigstes politisches Ziel war der Erwerb der Kurfürstenwürde für sein Haus. Diese würde nicht nur das Prestige seines Hauses steigern, sondern auch zahlreiche Rechte und Privilegien beinhalten und die reichspolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten vergrößern. Das Kurkollegium stellte das mächtigste politische Gremium des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dar. Spätestens seit 1682 verfolgte der Herzog die Erlangung des Kurhuts mit aller Konsequenz. Hinter diesem ambitionierten Projekt mussten persönliche Wünsche und Befindlichkeiten der davon betroffenen Familienmitglieder zurückstehen. Um sicherzustellen, dass das von seinem Bruder Georg Wilhelm regierte Fürstentum Lüneburg wirklich an seine Linie fiel, kam es im Dezember 1682 zur Heirat von Ernst Augusts ältestem Sohn Georg Ludwig mit Sophie Dorothea, der einzigen Tochter Georg Wilhelms. Wie Herzogin Sophie, Ernst Augusts Gemahlin, nüchtern feststellte, konnte man deshalb »in Zukunft Hannover und Celle als eines rechnen«.

Um diesen Länderkomplex zusammenzuhalten, kam daher in logischer Konsequenz der Durchsetzung des Erstgeburtsrechts, der Primogenitur, höchste Priorität zu. Seit 1356 schrieb außerdem die Goldene Bulle, das Reichsgrundgesetz, diese Form der Erbfolgeregelung für die Kurhäuser vor. In den Landen der jüngeren welfischen Linie bestimmte hingegen das Testament von Herzog Georg aus dem Jahr 1641, dass die Landesteile Lüneburg und Calenberg unter den beiden ältesten Söhnen zu teilen seien. In seinem Testament von 1682 legte Herzog Ernst August darum die Unteilbarkeit seiner Lande und die Erbfolge seines ältesten Sohnes Georg Ludwig und dessen männlicher Nachkommen fest. Verfasst hatte das Testament, das den Charakter eines Hausgesetzes trägt und in dem sich eine neuzeitliche Staatsauffassung artikuliert, vermutlich der Jurist und herzogliche Vizekanzler Ludolph Hugo. Nachdem im Juli 1683 die kaiserliche Bestätigung des Testaments erfolgt war, musste als nächster Schritt die Zustimmung der jüngeren Söhne zu dieser Gesetzesänderung eingeholt werden. Dies löste einen fast 20 Jahre dauernden bitteren Familienstreit aus, da sich die Prinzen diskriminiert fühlten und mit der für sie vorgesehenen Abfindung durch Apanagen keineswegs einverstanden waren. Zeitweise unterstützte das Wolfenbütteler Herzogshaus aus wohlverstandenem Eigeninteresse die opponierenden Prinzen gegen ihren Vater. Der sogenannte Prinzenstreit nahm seinen Anfang, als der herzogliche Minister Otto Grote zu Schauen Anfang 1685 den Auftrag erhielt, den nächstjüngeren Sohn des Herzogs, Prinz Friedrich August, über die Einführung der Primogenitur zu informieren. In Ernst Augusts Instruktion für Grote hieß es, dass der Herzog die »Fürstenthümer undt Lande nicht alß eine Erbschaft eines privati tractiren undt sie also unter unsern Söhnen theilen könten«. Er müsse vielmehr »den Maximen vernunftiger Regenten folgen und was hierunter die (…) Wollfahrt gesagter Lande (…) erforderte, verordnen.« Ernst August ließ sich von dem familiären Widerstand gegen seine testamentarische Verfügung nicht beeindrucken, sondern bekräftigte die Primogeniturregelung nochmals in der Neufassung seines Testaments von 1688. Ohne zu zögern, schritt er im Dezember 1691 rigoros gegen die von seinem Sohn Maximilian Wilhelm angezettelte Verschwörung ein. Die weit fortgeschrittenen Verhandlungen um die Kurwürde durften nicht gefährdet werden. Der Prinzenstreit entzündete sich nach Ernst Augusts Tod abermals in aller Heftigkeit, als die Prinzen Maximilian Wilhelm und Christian Heinrich sich weigerten, das väterliche Testament anzuerkennen. Zeitweise schien sogar ein Erbfolgekrieg zu drohen. Erst 1703 erledigte sich das Thema endgültig mit dem Tod von Christian Heinrich.

Zum Maßnahmenkatalog beim Streben nach der Kurwürde gehörte ein weiteres Eheprojekt. Zur Absicherung der vom Kurfürsten von Brandenburg bereits grundsätzlich zugesagten Unterstützung von Hannovers Vorhaben wurde Ernst Augusts einzige Tochter Sophie Charlotte im Herbst 1684 mit dem brandenburgischen Kurprinzen Friedrich vermählt. Geschickt wusste der politisch wendige Herzog Ernst August auch seine gut ausgerüsteten Truppen vor dem Hintergrund der Türkenkriege und der kaiserlichen Feldzüge gegen Frankreich zu nutzen. Zwischen König Ludwig XIV. von Frankreich und Kaiser Leopold I. als Bündnispartner hin und her lavierend, bezog er, als die Verhandlungen um die Kurwürde in die entscheidende Phase eintraten, Position für Kaiser und Reich. Der Einsatz großzügig bemessener Bestechungsgelder tat ein Übriges.

Nachdem Ernst August im Dezember 1691 einen Kurvergleich mit seinem älteren Bruder Georg Wilhelm geschlossen hatte, in dem er die Belehnung mit der künftigen Kurwürde für sich gegen die Überlassung des 1689 erworbenen Herzogtums Sachsen-Lauenburg durchsetzte, stand einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss kein bedeutendes Hemmnis mehr im Weg. 1692 erreichte Herzog Ernst August sein Ziel – für sein Haus wurde eine neue Kurwürde im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation geschaffen. Im März 1692 schloss er den »Kurkontrakt« mit Kaiser Leopold I., in dem er als Gegenleistung für die neunte Kur die Stellung von Truppen, eine Zahlung von 500 000 Gulden, freie Religionsausübung für die Katholiken im zukünftigen Kurfürstentum und seine Unterstützung bei der Wiedereinführung der böhmischen Kurstimme zusagte. In einem weiteren Vertrag gingen die Häuser Habsburg und Lüneburg eine »Ewige Union« ein. Die Welfen versicherten, dass sie bei allen kommenden Kaiserwahlen ihre Stimme dem habsburgischen Kandidaten geben würden. Am 19. Dezember 1692 fand die Belehnung mit der Kurwürde statt. Minister Grote konnte in Wien den Kurhut für seinen Herzog in Empfang nehmen.

Mit der Verleihung der Kurwürde an Ernst August waren keineswegs alle Reichsstände einverstanden. Zur vollen Anerkennung gehörte die Einführung des neuen Kurfürsten in das Kurkolleg, was an der ablehnenden Haltung einiger Kurfürsten scheiterte. Noch mehr Widerspruch formierte sich im Reichsfürstenstand, dem nach den Kurfürsten wesentlichen politischen Faktor in der Reichspolitik. Einige der Reichsfürsten strebten selbst nach der Kurwürde und stimmten dem eigenmächtigen Handeln des Kaisers in dieser Sache nicht zu. Den härtesten Widerstand gegen diese Erhebung leisteten die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel. Sie vertraten die Auffassung, dass die Kur der älteren Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg zustehe. Erst 1708 gelang Ernst Augusts Nachfolger Georg Ludwig die Einführung in das Kurfürstenkolleg. Für den offiziell als »Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg« bezeichneten neuen Kurstaat bürgerte sich bald die Benennung »Kurfürstentum Hannover« bzw. »Kurhannover« ein. Mit dem Frieden von Utrecht, der den Spanischen Erbfolgekrieg beendete, erfolgte 1713 die Anerkennung durch die europäischen Mächte.

Kurfürst Georg Ludwig hatte nach dem Tod seines Onkels Georg Wilhelm 1705 dessen Fürstentum Lüneburg geerbt. Abgesehen vom Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel waren nun alle welfischen Territorien in seiner Hand zusammengeführt. Das hannoversche Kurfürstentum umfasste damit das Fürstentum Calenberg-Göttingen, das Fürstentum Grubenhagen, die Grafschaft Hoya, das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und das Fürstentum Lüneburg. 1715 kamen noch die Herzogtümer Bremen und Verden hinzu. Neben Kurbrandenburg war Kurhannover zur führenden Macht im Norden des Deutschen Reichs aufgestiegen. Nach der Erledigung der Kurangelegenheit wurde die englische Sukzession die beherrschende Frage für das Haus Hannover. Als Georg Ludwig 1714 nach dem Tod der Stuart-Königin Anna von Großbritannien als nächster protestantischer Verwandter die britische Königskrone erbte, änderten sich die Wertungen fundamental. Die hannoverschen Welfen erlangten dadurch weltpolitische Bedeutung.

Die Welfen

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