Читать книгу Der Ausschluss des Gattenwohls als Ehenichtigkeitsgrund - Benjamin Vogel - Страница 6

Оглавление

VORWORT

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2016/2017 als Dissertation von der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angenommen. Für die Publikation wurde sie geringfügig überarbeitet.

Danken möchte ich allen, die Anteil am Entstehen dieser Studie hatten. Besonderer Dank gilt meinem Erstgutachter Herrn Prof. Dr. Georg Bier für seine ermutigende und konstruktive Betreuung sowie für die hilfreichen Gespräche und Rückmeldungen. Ihm und Herrn Prof. Dr. Bernhard Anuth danke ich zudem für die Aufnahme in die Reihe Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft. Herrn Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff danke ich für die freundliche Übernahme der Zweitbetreuung und für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Zahlreiche Offizialate waren freundlicherweise bereit, Angaben zur eigenen Praxis mit dem Klagegrund „Ausschluss des bonum coniugum“ zu machen und haben für diese Studie Urteile oder Urteilsauszüge zur Verfügung gestellt. Für die unterschiedlichen Formen der Unterstützung bedanke ich mich.

Das Erzbistum Freiburg hat die Publikation mit einem großzügigen Druckkostenzuschuss gefördert. Dafür bin ich sehr dankbar.

Den ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsbereichs Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte in Freiburg fühle ich mich verbunden. Bei und mit ihnen wuchs und wächst meine Faszination am Kirchenrecht und seinen Eigentümlichkeiten. Meinem langjährigen Kollegen Herrn Benedikt Steenberg danke ich für seine Freundschaft und die gemeinsame Zeit in Freiburg. Vielen Dank allen Korrekturleserinnen, besonders Frau Valeska Prenschke.

Ich bedanke mich bei meiner ganzen Familie, ohne deren Unterstützung ich diese Arbeit nicht hätte schreiben können. Von Herzen danke ich meiner Frau Sabine. Für meine Beschäftigung mit dem abstrakten Wohl der Gatten hat sie manche Einschränkung des Gattinenwohls in Kauf genommen. Ihr und unseren beiden Töchtern Nora und Nele widme ich diese Arbeit.

Freiburg im Breisgau, im Juni 2017

Der Ausschluss des Gattenwohls als Ehenichtigkeitsgrund

Подняться наверх