Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Bernd Heinrich - Страница 319

II. Aufbau der Strafvorschriften

Оглавление

26

Die Grundnorm des § 95 AMG (vgl. Rn. 7) gliedert sich in vier Absätze. Abs. 1 listet in insgesamt 13 Modalitäten diejenigen Bezugsnormen auf, deren Missachtung bzw. Verletzung als besonders gravierend eingeordnet wird. Dies ergibt sich nicht nur aus dem höheren Strafrahmen (bis zu drei Jahren, in einem besonders schweren Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren), sondern auch aus der im Anschluss erfolgenden Anordnung der Versuchs- und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit in Abs. 2 und Abs. 4. In Abs. 3 finden sich wiederum Regelbeispiele, deren Gehalt für Gefährdungs- bzw. Gefahrstoffdelikte typisch ist: Namentlich wird der Strafrahmen bei Realisierung der abstrakten Gefahren für Leib, Leben und Vermögen des Einzelnen nochmals angehoben. Abs. 1 selbst folgt in seiner Auflistung schlicht dem Konzept der numerischen Reihenfolge der Bezugsnorm (vgl. bereits Rn. 8), eine irgendwie geartete Rangfolge (die praktische Relevanz oder die Schwere des Verstoßes betreffend) ist nicht intendiert, ließe sich allerdings auch wegen der praktisch insgesamt geringen Relevanz des Arzneimittelstrafrechts nicht vornehmen. § 96 AMG als „mittlere Stufe“ des Arzneimittelstrafrechts ist mit 20 (+ 9) Nummern wesentlich umfangreicher als die Grundnorm § 95 AMG, erschöpft sich dafür allerdings in der Auflistung der Bezugsnormen, mithin in einem Absatz.

27

Die §§ 95 ff. AMG nehmen auf jedes dieser Abschnitte (bzw. auf die dort aufgestellten Verbote und Pflichten) Bezug. Numerische „Sprünge“ in den einzelnen Strafvorschriften hinsichtlich der Bezugsnormen ergeben sich aus der Dreiteilung nach Schweregraden. Die Auflistung innerhalb der jeweiligen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschrift folgt allerdings nicht mehr dem Kriterium des Schweregrads. Die Tabelle fasst die Bezugsnormen numerisch zusammen. Auf eine Erläuterung der Bezugsnormen wird – aus den genannten Gründen – im Übrigen verzichtet.

Bezugsnorm Inhalt (verknappt) Straftatbestand/Ordnungswidrigkeit
§ 4b Abs. 3 S. 1 AMG Abgabe von besonderen Arzneimitteln für neuartige Therapien § 96 Nr. 1 AMG
§ 5 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen/Anwenden bedenklicher Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG
§ 6 AMG Verstöße gegen eine Rechtsverordnung bzgl. Inverkehrbringen von Stoffen § 95 Abs. 1 Nr. 2 AMG
§ 6 AMG Verstöße gegen eine Rechtsverordnung bzgl. Herstellen von Stoffen § 96 Nr. 2 AMG
§ 7 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen radioaktiver Arzneimittel (Rechtfertigung über VO nach § 7 Abs. 2 AMG?) § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG
§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a AMG Herstellen und Inverkehrbringen verfälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln mit irreführender Bezeichnung § 96 Nr. 3 AMG
§ 13 AMG Unerlaubtes Herstellen von Arzneimitteln § 96 Nr. 4 AMG
§§ 20b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 7 AMG, 20c Abs. 1 S. 1 AMG Gewinnen von Gewebe, Durchführen von Laboruntersuchungen, Verarbeiten/Konservieren von Geweben etc. ohne Erlaubnis § 96 Nr. 4a AMG
§ 21 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung § 96 Nr. 5 AMG
§ 21a Abs. 1 S. 1 AMG Inverkehrbringen von Gewebezubereitungen ohne Genehmigung § 96 Nr. 5a AMG
§ 21a Abs. 9 S. 1 AMG Verbringen von Gewebezubereitungen ohne Bescheinigung § 96 Nr. 5b AMG
§ 22 AMG (partiell) Unvollständige/unrichtige Angaben im Zulassungsverfahren § 96 Nr. 6 AMG
§ 30 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AMG Inverkehrbringen trotz widerrufener/zurückgenommener Zulassung § 96 Nr. 7 AMG
§ 32 Abs. 1 S. 1 AMG Inverkehrbringen von Chargen ohne Freigabe im Zulassungsverfahren § 96 Nr. 8 AMG
§§ 38 Abs. 1 S. 1, 39a S. 1 AMG Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln als homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel ohne Registrierung § 96 Nr. 9 AMG
§ 40 Abs. 1 S. 3 AMG (partiell) Verstöße gegen die Vorgaben im Rahmen der klinischen Prüfung § 96 Nr. 10 AMG
§ 40 Abs. 1 S. 2 AMG Verbotener Beginn einer klinischen Prüfung § 96 Nr. 11 AMG
§ 43 Abs. 1 S. 2 AMG Handeltreiben mit und berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel/Abgabe durch juristische Personen/Abgabe auf Verschreibung außerhalb der Apotheke § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG
§ 47 Abs. 1 und Abs. 2 AMG Abgabe an Unberechtigte und unerlaubtes Beziehen von Arzneimitteln durch Unberechtigte § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG
§ 47a Abs. 1 AMG Inverkehrbringen und Abgabe von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch § 95 Abs. 1 Nr. 5a AMG
§ 47a Abs. 1 AMG Verschreiben von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch (subsidiär) § 96 Nr. 12 AMG
§ 48 Abs. 1 S. 1 AMG Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln entgegen einer VO nach § 48 Abs. 2 Nr. 1/2 AMG (zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt) § 95 Abs. 1 Nr. 6 AMG
§ 48 Abs. 1 S. 1 AMG Abgabe von verschreibungspflichtigen, sonstigen Arzneimitteln § 96 Nr. 13 AMG
§ 52a AMG Betreiben eines Großhandels ohne Erlaubnis § 96 Nr. 14 AMG
§ 52c Abs. 2 S. 1 AMG Verbotene Tätigkeit als Arzneimittelvermittler § 96 Nr. 15 AMG
§ 56 Abs. 1 AMG Abgabe von Fütterungsarzneimitteln ohne Verschreibung (zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt) § 95 Abs. 1 Nr. 7 AMG
§ 56a Abs. 1 S. 1–3 AMG Verschreibung, Abgabe oder Anwendung von Tierarzneimitteln (zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt) § 95 Abs. 1 Nr. 8 AMG
§ 56a Abs. 4 AMG Verbotene Verschreibung, Abgabe durch Tierarzt § 96 Nr. 15 AMG
§ 57 AMG Erwerb von Tierarzneimitteln ohne Verschreibung § 95 Abs. 1 Nr. 9 AMG
§ 57 Abs. 1a AMG Besitz von Arzneimittel, die dem Tierarzt vorbehalten sind § 96 Nr. 16 AMG
§ 58 Abs. 1 AMG Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren (zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt) § 95 Abs. 1 Nr. 10 AMG
§ 59 Abs. 2 S. 1 AMG Lebensmittelgewinnung von Tieren aus klinischen Prüfungen § 96 Nr. 17 AMG
§ 59a Abs. 1, Abs. 2 AMG Erwerben, Anbieten, Lagern, Verpacken, Mitsichführen und in den Verkehrbringen von Stoffen nach § 59a AMG § 96 Nr. 18 AMG
§ 59d Abs. 1 Nr.1 AMG Verabreichung nach VO verbotener Stoffe (Tab. 2 der VO EG 37/2010) § 95 Abs. 1 Nr. 11 AMG
§ 59d Abs. 1 Nr. 2 AMG Verabreichung sonstiger nach VO verbotener Stoffe § 96 Nr. 18a AMG
§ 72 Abs. 1 S. 1 AMG Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern § 96 Abs. 1 Nr. 4 AMG
§§ 72 Abs. 4 S. 2, 72b Abs. 1 S. 3, 72c Abs. 1 S. 2 AMG Einfuhr von hämatopoetischen Stammzellen, Stammzellenzubereitungen, Gewebe, Gewebezubereitungen § 96 Nr. 18b AMG
§ 72a Abs. 1 S. 1 AMG Einfuhr unter Verstoß gegen Zertifizierungserfordernisse § 96 Nr. 18c AMG
§ 72d Abs. 2 S. 1 AMG Nicht zertifizierte Einfuhr von Gewebe und Gewebezubereitungen § 96 Nr. 18d AMG
§ 72 Abs. 1b S. 1 AMG Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln § 96 Nr. 18e AMG
§ 94 AMG Verstoß gegen Versicherungspflicht § 96 Nr. 19 AMG
EG VO Nr. 726/2004 (Art. 6 Abs. 1 S. 1, Art. 31 Abs. 1 S. 1) Verstoß gegen (statische) Verweisung § 96 Nr. 20 AMG
Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх