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2. Kapitel Lehmanns Wohnen und Bauen in seinem Halberstädter Umfeld

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Halberstadts Juden zwischen Dreißigjährigem Krieg und friderizianischem Judenreglement

Nach den Pestpogromen des 14. und 15. Jahrhunderts hat es wohl auch in Halberstadt im Jahre 1493 eine systematische Vertreibung der seit etwa 1250 ständig dort anwesenden Juden gegeben. Aber schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts gab es wieder einzelne Juden in der Stadt.93

Allerdings, so weiß der Halberstädter Chronist des 18. Jahrhunderts, Johann Henricus Lucanus (Vgl. Abb. 43 und Dok. 2) „[a]nno 1633 sind nur 4 Juden Familien hier gewesen [...]“,94 also wohl nicht mehr als 20 Personen. Hundertundvier Jahre später, im Jahre 1737, lebten in Halberstadt 197 Familien, die von den insgesamt 15 000 Reichstalern an jüdischen Schutzgeldern, die in Preußen abzuführen waren, 2 785 Taler aufbrachten; in Berlin lebten zur gleichen Zeit nur 180 Familien mit einem fiskalischen Ertrag von 2 610 Talern, in Frankfurt/Oder 60 Familien mit 720 Talern abzuführendem Schutzgeld.95

In Einwohnerzahlen ausgedrückt: 1737 beherbergte Halberstadt 1 212 Juden,96 das waren etwa 10 Prozent der Halberstädter Bevölkerung.

Dieses erstaunliche Wachstum hat mehrere Gründe. Der erste ist die merkantilistisch orientierte Judenpolitk des Großen Kurfürsten (Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1620–1688); er war „der beständigen Meinung, daß die Juden mit ihren Handlungen [ihrem Handel] Uns und dem Lande nicht schädlich, sondern nutzbar erscheinen“.97 Damit meinte er allerdings ausschließlich wohlhabende Juden, wie der Halberstädter Chronist es formuliert, „Hüner, welche güldene Eier legen.“98

Auch unter seinem Nachfolger Friedrich III. (1657 − 1713, ab 1701 Friedrich I., König „in Preußen“) wurden relativ großzügig Schutzbriefe erteilt. So wurden „die in Halberstadt wohnenden sämtlichen Judenfamilien“ nach Friedrichs Regierungsantritt am 24. Mai 1691 „in Schutz und Schirm“ übernommen.99

Wichtig für das Wachstum der Gemeinde war auch die Möglichkeit der vergleiteten Juden, ihren Kindern Schutzbriefe zu verschaffen, sie „anzusetzen“ (so der Fachausdruck). Bis 1714 war das ohne Probleme für mehrere Kinder möglich. Danach konnte nur der Älteste den Schutzbrief direkt vom Vater erben, ein zweiter Sohn musste mindestens 1 000 Taler Vermögen nachweisen, ein dritter konnte noch bei 2 000 Talern Vermögen angesetzt werden; die Konzession kostete 50, beziehungsweise 100 Taler. Über die Töchter konnten fremde Juden als Schwiegersöhne mitangesetzt werden; auf diese Weise kam zum Beispiel der Essener Berend Lehmann zu seinem brandenburgischen Schutzbrief.100

Sinnvoll waren solche Erweiterungen der Familiengeschäfte allerdings nur, wo es Verdienstmöglichkeiten gab. Halberstadt lag günstig zu den Handelsplätzen Magdeburg, Braunschweig und vor allem Leipzig, wo noch im frühen 18. Jahrhundert die alten Juden-Vertreibungsedikte galten und wo Juden nur während der Messezeiten zugelassen waren. So nehmen in Freudenthals Wiedergabe der Leipziger Messebesucherlisten für die Jahre 1675–1764 die Halberstädter Juden 20 Seiten ein, auf gleichem Rang nur mit Prag, während für die Berliner neun Seiten genügen, für die aus Frankfurt am Main fünf.101 Relativen Wohlstand spiegelt deshalb auch die Halberstädter preußische Judenliste von 1737, wo ausnahmweise außer Namen und Haushaltsgröße der Beruf und unter „Conduite“ auch annäherungsweise der ökonomische Status von 185 männlichen Haushaltsvorständen abgelesen werden kann: Viele „handeln auf den Messen“, und zwar sowohl reiche Juweliere und Seidenwarenhändler als auch solche, von denen es heißt: „Nähret sich kümmerlich“.102

Zwar lebt etwa ein Viertel der Aufgelisteten in solchen „kümmerlichen“ Verhältnissen, denn nicht jeder setzt sich durch, es hinterbleiben Witwen und Waisen; aber insgesamt gesehen geht es den Halberstädter Juden so gut, dass um 1700 im Schnitt jede Halberstädter Judenfamillie ein eigenes Haus besitzt.103 − Dies als Andeutung der wirtschaftlichen Gründe des starken jüdischen Bevölkerungswachstums, die natürlich im Rahmen einer höchst wünschenswerten umfassenden Geschichte der Halberstädter Juden genauer untersucht werden müssten.

Der zweite Grund für den Anwachs hängt mit dem Protagonisten dieser Arbeit zusammen, dem Hofjuden und langjährigen Judenvorsteher Berend Lehmann: Er schafft der jüdischen Gemeinschaft religiös-institutionellen Rückhalt: gründet ein Thora-Talmud-Lehrhaus (die „Klaus“), in dem berühmte Rabbiner “lernend“* lehren; ihre Werke bringt er zum Druck. Er baut vor allem eine neue, große und prächtige Synagoge; außerdem unterstützt er die armen Juden der Stadt durch Almosen und Stiftungen104.

In den Berichten der konservativ-ständisch eingestellten Halberstädtischen Regierung* an den Kurfürsten/König spiegelt sich die Angst vor der Attraktivität dieser Lehmannschen Einrichtungen wider. Sie empfiehlt zum Beispiel am 2. April 1700, daß die bereits erteilte „conceßio [...] wegen der neuen Schule [an anderer Stelle auch „Academie“ und „Seminarium“] gnädigst revociret [zurückgenommen] und solcher gestalt in Zukunft allem ferneren Anwachs nachtrücklich gesteuret wird“.105

Und im Halberstädter Ratslagerbuch von 1721 (vgl. Dok. 1) heißt es: „Sie haben aber anjetzo einen neu erbaueten Tempel und sich sehr weit über diese Zahl vermehret, welches auch die hiesigen Kauff- und Handels-Leute mit ihrem höchsten ruin empfinden,[...]“.106

Wohnquartiere und Wohnverhältnisse der Halberstädter Juden um 1700

Wie und wo wohnten nun die so zahlreichen Halberstädter Juden zur Zeit des berühmten „königlich polnischen Residenten“?

Als Berend Lehmann – vermutlich in der zweiten Hälfte der 1680er Jahre107 – sich in Halberstadt niederließ, hatten die Halberstädter Juden bereits seit längerem ihr ehemals bevorzugtes Wohngebiet aus der bürgerstädtischen Marktumgebung der Göddenstraße („Juden“-Straße) an den nordwestlichen Rand der Unterstadt verlegt. Dort, in der Voigtei*, dem traditionellen Versorgungsbezirk der Bischöfe, kauften oder bauten sie Häuser, oder sie wohnten bei anderen Juden zur Miete (Vgl. Stadtplanausschnitt, Abb. 4). Seit Auerbach108 nimmt man an, dass eine 1669 von den Halberstädtischen Landständen zerstörte Synagoge noch in der Göddenstraße gestanden habe. Diese Annahme lässt sich nicht halten.

Nach den umfangreichen Akten über diese Synagogenzerstörung im Berliner Geheimen Preußischen Staatsarchiv lag dieses unauffällige Schul- und Gottesdienstgebäude „hinter Jeremiæ Jacobi Wohnhause“109. Der damalige Judenvorsteher Jeremias Jacob wohnte in einem der sechs schon damals von Juden bewohnten Häuser auf der „Domkapitularischen Freiheit“. 110 – Was bedeutet das?

Wie eine spätere Häuserliste ausweist,111 hatte das Domkapitel Grundstücke auf der Hühnerbrücke, im Rosenwinkel, auf der Bakenstraße und in der Judenstraße, keines dagegen in der Göddenstraße. Wahrscheinlich hat Jeremias Jacobs Haus mit der zerstörten Synagoge in der Judenstraße im Bereich des heutigen Berend-Lehmann-Museums gestanden, wo laut der Halberstädter Judenliste vom 3. April 1669 bereits der damalige Rabbiner und ein weiterer Gemeindevorsteher wohnten.

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Abb. 4: Das bevorzugte Wohngebiet der Halberstädter Juden um 1700. Ausschnitt aus dem amtlichen Halberstädter Stadtplan von 1933 (alle früheren sind ungenau, aber Straßenführung und Parzellierung hatten sich vermutlich von 1700 bis 1933 nicht wesentlich verändert).

In einer baugeschichtlichen Dissertation erläuterte Monika Lüdemann 2003,112 die Kernzelle der sich seit 1534 langsam, nach 1650 schneller entwickelnden jüdischen Ansiedlung in der Voigtei sei eben diese Judenstraße gewesen. Angesichts der Tatsache von nur sechs jüdischen Häusern in der Judenstraße im Jahre 1669 gegenüber 19 „auff der Bürgerschafft“ (meist in der Bakenstraße) lässt sich diese Darstellung nicht halten. Dass dann allerdings dreißig Jahre später 15 Häuser in der Judenstraße jüdisch bewohnt waren, mag in der Tat, wie Lüdemann vermutet, damit zusammengehangen haben, daß diese enge Straße samt ihrer Ausbuchtung, dem Neuen Markt, von den Juden als in sich abgeschlossener „Eruw“ (Häuserverbindung) betrachtet werden konnte, als Bezirk, innerhalb dessen man sich auch am Sabbat bewegen durfte.

Unter den zahlreichen in der Voigtei befindlichen „Freiheiten“* (Liegenschaften frei von der städtischen Jurisdiktion*, statt dessen etwa in der Gerichtsbarkeit auswärtiger Adliger, des Domkapitels, der königlichen Regierung oder der Klöster und Stifte)113 bot – so Lüdemann – insbesondere die Domfreiheit sowohl den Juden wie dem Klerus von alters her Vorteile: Die Juden schätzten die dort gewährleistete tatsächliche Freiheit von bürgerlichen Lasten wie „Kriegs- und Wachdienst, Einquartierungen und Kriegssteuern“,114 der Klerus die kommerziellen Dienstleistungen der Juden.

In einer weiteren Halberstadt-geschichtlichen Dissertation erklärt Walter Halama darüber hinaus die Beliebtheit der Domfreiheit bei den Juden damit, dass das Domdekanat relativ großzügig Erbpacht*-Laufzeiten erteilte und verlängerte.115

Neben der Domfreiheit gab es die Regierungsfreiheit unter der unmittelbaren Jurisdiktion des Kurfürsten/Königs in der Verwaltung der „Amtskammer“*; zu ihr gehörte zum Beispiel Berend Lehmanns Residenz ,Klein Venedig‘; zu ihr gehörten auch mehrere Häuser „am“ oder „auf dem Grauen Hof“ (der selbst verwirrenderweise Besitz des Blankenburger Klosters Michaelstein war).116

Bakenstraße, Rosenwinkel und Seidenbeutel dagegen unterstanden weitgehend dem Magistrat*, die meisten Häuser dort werden als „auf der Bürgerschaft“* liegend bezeichnet.

Es handelte sich aber bei den „Freiheiten“ nicht um in sich geschlossene Areale. Zum Beispiel gab es in der auch als „Domdechaney“-Straße bezeichneten Judenstraße mehrere Judenhäuser „auf der Bürgerschaft“.

Die Entwicklung jüdischen Wohnens und Bauens in Halberstadt steht in Wechselwirkung mit Pendelbewegungen in der preußischen Juden-Immobilien-Politik, von der auch Berend Lehmann betroffen war: Der Große Kurfürst bestätigt beim Zuzug von geflüchteten österreichischen Juden 1671 die Zusage seines judenfreundlichen Edikts von 1650: Juden dürfen Häuser bauen, kaufen oder mieten. Friedrich III. bestätigt 1691 für alle „vergleiteten“ Juden diese Erlaubnis.

1697 allerdings revoziert er (mitveranlasst durch einen umstrittenen Hauserwerb Berend Lehmanns)117 diese liberale Politik: Er verbietet den Juden Bau und Neukauf; sein Nachfolger, König Friedrich Wilhelm I. (1688–1740), erlaubt den Hauskauf nur mit spezieller Genehmigung für kurze Zeit, um ihn 1718 wieder zu untersagen. Die Verbote werden allerdings nicht strikt befolgt.

Lüdemann hat berechnet, dass die Wohndichte in Halberstadt mit nur 7 Personen pro jüdischem Haus sehr günstig war; in Frankfurt am Main lag sie zur selben Zeit (1699) bei bis zu 18 Personen pro Haus.118

Der Höchstbestand an Judenhäusern in absoluten Zahlen wurde beim Regierungsantritt Friedrichs II. (des Großen, 1712–1786), im Jahre 1740, erreicht. Damals besaßen 176 jüdische Familien in Halberstadt 131 Häuser. Das war immer noch ein sehr günstiges Verhältnis von einem Haus pro 1 1/3 Familie, etwa im Vergleich zu Halle, wo 3½ Familien sich ein Haus teilen mußten. Nach dem repressiven Generalreglement Friedrichs des Großen von 1750 sollte gar nur jede fünfte jüdische Familie ein eigenes Haus besitzen dürfen.119

Für Halberstadt typisch war übrigens während der gesamten Zeit der Anwesenheit von Juden in der Stadt, dass es kein ausgesprochenes Ghetto gab, sondern „Juden und Christen wohnten[...] durchmischt und nutzten nach Besitzerwechseln die gleichen Gebäude“;120 allerdings war im Voigteibezirk121 die jüdische Konzentration hoch, und zwar waren stellenweise zwischen 70 Prozent (Judenstraße) und 50 Prozent (Seidenbeutel) der Häuser in jüdischem Besitz.122

In diesem Bereich befanden sich naturgemäß alle Immobilien der jüdischen Gemeinde und ebenso jene Häuser, die Berend Lehmann nacheinander oder gleichzeitig im Besitz hatte. Diese Häuser werden hier, um Missverständnisse zu vermeiden, mit Großbuchstaben von A bis X bezeichnet, die in einer Liste auf Seite 37 aufgeführt sind.

Lehmanns Anfänge in ‚Klein Venedig’: Bakenstraße 37, links

Im Gefolge von Auerbachs Geschichte wurde Berend Lehmann lange Zeit als geborener Halberstädter angesehen. Auerbach beruft sich auf die Erwähnung Juda Lehmann Halevys, des Vaters des Residenten, im Memorbuch: „Dieser überaus fromme und demüthige Mann beschäftigte sich hier [Hervorhebung: B.S.] stets mit Thorastudium und Wohlthätigkeit [...]“. Demnach nahm er an, dass schon der Vater aus Essen nach Halberstadt gekommen sei, wo dann auch die Geburt des Sohnes stattgefunden habe.

Demgegenüber stellte bereits 1913 der Essener Rabbiner Salomon Samuel fest, dass Juda Lehmann 1693 in Essen starb, wo seine Frau seit 1694 als Witwe geführt wurde.123

Wenn man nicht annehmen will, dass er vorher vorübergehend in Halberstadt gelebt hat – was sich zum Beispiel in der Judenliste von 1669 hätte niederschlagen müssen124 und was bei den strengen Vergleitungsbestimmungen unwahrscheinlich ist –, dann hat das Memorbuch eine Legende transportiert, oder Auerbach hat den Memorbuch-Eintrag missverstanden.

Judas Sohn, Berend Lehmann, ist jedenfalls erst seit 1687, und zwar durch Leipziger Messelisten, als Halberstädter Einwohner nachweisbar.125 Nach der üblicherweise etwa alle zehn Jahre stattfindenden Zählung der in Halberstadt wohnenden Juden lebte er 1688 mit seiner Frau Miriam, geborene Joel,126 zur Miete bei Moyses Levin „unterm Rathe“ (vgl. Bd. 2 Abb. 2 und Dok. 3). Das war auf jeden Fall im neueren jüdischen Siedlungsgebiet, der Voigtei. Er besaß noch keinen eigenen brandenburgischen Schutzbrief, sondern galt als Familienanhang seines Schwiegervaters Joel Alexander.127 Die Lehmanns hatten noch keine Kinder, und der bescheidene Haushalt kam ohne Dienstboten aus.128

Ein Jahr später ist er offenbar finanziell in der Lage, sich ein eigenes Haus zu bauen, und auf den Antrag für eine entsprechende Genehmigung wird von der kurfürstlichen Regierung ein „Decretum“ erlassen, nach dem er eine „wüste* Stelle zu bebauen“ habe.129 Das so 1690 entstandene Haus (Lehmann hat inzwischen einen eigenen Schutzbrief (vgl. Abb. 5 und 6) und arbeitet als Münzagent; [Dok. 4]) dürfte im Kern schon dasjenige gewesen sein, welches in der Judenhaustabelle von 1699 als „am waßer, ein Hauß unter des Ambtes der Majorey Jurisdiction gehörig“130 bezeichnet wird und in dem er bis an sein Lebensende gewohnt hat, nämlich auf der nördlichen Hälfte des Grundstücks Bakenstraße 37 (Häuserliste Buchstabe A). Es lag in der Tat am Wasser, nämlich zwischen den Wasserläufen Holtemme und ihrem Nebenflüsschen Tintelene, die damals noch offen durch die Unterstadt flossen (die Gegend unterhalb der Peterstreppe wurde deshalb noch lange Zeit volkstümlich ,Klein Venedig‘ genannt).

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Abb. 5 (links): Auf der Schutzjudenliste von 1690 erscheint Berend Lehmann (linke Spalte, 7. Eintrag) zum ersten Mal als Inhaber eines eigenen Brandenburgischen Schutzbriefes.

Abb. 6 (rechts): Blatt mit den deutschen und den hebräischen Namen der Halberstädter Schutzjuden, vermutlich die Vorlage der jüdischen Gemeindevorsteher für die offizielle preußische Schutzjudenliste von 1691, Lehmann an 2. Stelle.

Nach der erwähnten Darstellung Auerbachs ist ja der brandenburgische Kurfürst Friedrich III. 1692 „auf das unter lauter Baracken hervorragende stattliche Wohnhaus des Bermann [das ist Berend Lehmann]“ an der Peterstreppe aufmerksam geworden.131

Aus den im vorigen Kapitel erwähnten Gründen kann man die rührende Auerbach-Anekdote unter ,Legenden’ verbuchen. Dass es schon zu so frühem Zeitpunkt in ,Klein Venedig’ ein „hervor-ragendes“, repräsentatives Steinhaus gegeben hat, dagegen spricht die Bemerkung in einem Dokument von 1698132, der Erwerb eines anderen Hauses werde ihm deshalb erlaubt, „weil sein jetziges, worin Er wohnet, zu klein“ sei. Wenn mit diesem „jetzigen“ Bakenstraße 37 links gemeint war, so müsste es zunächst recht klein und erst nach 1690 erheblich vergrößert worden sein. So legt es auch der Vermerk in der Judenliste von 1699 nahe, „Berendt Lehmann“ habe 2 Häuser (das zweite wäre „Pott“ [ M ] oder „Heister-2 [ L ]“)133 mit insgesamt (nur) 5 Stuben für sich selbst, seine Frau, 4 Kinder und 5 Personen „Gesinde“.134

Eindeutig als in seinem Besitz und von ihm bewohnt ist Bakenstraße 37 links ( A ) erst im Jahre 1707 nachweisbar, und zwar durch drei Bauzeichnungen, die sich im Berliner Geheimen Staatsarchiv erhalten haben (vgl. Abb. 17 und 18).135

Danach und nach späteren Umbauplänen war es um diese Zeit schon – wie heute noch weitgehend existent (vgl. Abb. 21) – ein zweigeschossiges Gebäude, traufständig angeordnet, mit Walmdach. Das Erdgeschoss war zur Straße hin in Sandstein gemauert; auch durch eine repräsentative Außentreppe sowie durch ein Ochsenauge über dem Eingang hob sich das Haus im Zustand von 1707 in der Tat deutlich aus der bescheidenen Fachwerkumgebung heraus. Lüdemann betont die großzügige Raumaufteilung im Inneren und weist auf die (noch spätere) Größe von Lehmanns Haushalt hin.136 Er umfasste 1724 20 Personen.137 Zu diesem Zeitpunkt war allerdings das Haus schon zweimal erweitert worden.138

Liste der in Kapitel 2 besprochenen HäuserA „Klein Venedig“ (Bakenstraße 37) linke SeiteB „Klein Venedig“ (Bakenstraße 37) rechte SeiteC „Klein Venedig“ ehemals königliche MühleD „Schacht“, ex Heister-1, ex Lossow 1, Vorderhaus, Bakenstraße 28E „Schacht“ ex Heister-1, ex Lossow 1, Hinterhaus, 1699 neu, Bakenstraße 28F Gartenhaus an der Stadtmauer, neben „Schacht“- GartenG Vorgänger-Synagoge im Bereich der Gärten Bakenstraße 26/27H Judenstraße 24–27 Hinterhaus-Fachwerk-Synagoge, 1669 neuI Große Barock-Synagoge 1709/1712J Alter Klaus-Standort zwischen Juden- und BakenstraßeK Neuer Klaus-Standort, Rosenwinkel 18, ex Spital?L Lochow-2 = Heister-2 = 1699 Berend Lehmann, Bakenstraße 27M Pott = 1699 Berend Lehmann, Bakenstraße 26N Judenstraße Ostseite, 1706 Berend Lehmann, ex Levin Joel, baufälligO Judenstraße Ostseite, 1706 Berend Lehmann, ex Levin Joel, wüstP Judenstraße wo? 1732 Isaak Joel an Aaron AbrahamQ Judenstraße wo? 1736 Lehmann Behrend an Jacob Nathan Meyermöglicherweise identisch mit N/OR Gartenhaus im Garten an der großen Synagoge, 1734 subhastiertS Judenstraße Westseite (Nr. 27?): Ex Meyer Michael, 1699 an Judenschaft,Durchgang zur Vorgänger-Synagoge 2 ( H )T Judenstraße Westseite (Nr. 25?) 1699 Levin Joel, gegenüber N/OU Judenstraße 15/16, Ostseite, „Berend-Lehmann-Palais“V Judenstraße Westseite (Nr. 24?) 1699 David Israel, ex Salomon JonasW Judenstraße Westseite (Nr. 26) 1699 David Wulff, ex Wolf DavidX Judenstraße Westseite (Nr. 28?) 1699 Philipp Jost

Wohnhilfe für arme Juden

Lucia Raspe hat 2002 die drei Großtaten behandelt, die Berend Lehmann der jüdischen Gemeinschaft erwies, den Talmuddruck in Frankfurt an der Oder sowie den Bau von Synagoge und Klaus in Halberstadt.139 Aus den Immobilienakten erhellt, wie umfangreich der Resident außerdem im Kleinen sozial gehandelt hat.

Nach eigener Darstellung hatte er „aus Barmherzigkeit, damit sie ihren Gottesdienst hier verrichten können“ nicht weniger als „sechs arme Judenfamilien in seinen Häusern“ mituntergebracht (damals gehörten schon der 1707/08 neugebaute rechte Teil und die in Richtung Düsterngraben sich anschließende Mühle dazu). Die Genehmigung zu dieser sozialen Tat hatte er sich im Jahre 1711 100 Taler für die königliche Invalidenkasse kosten lassen.140

In einem anderen Zusammenhang gibt er zu bedenken (vgl. Dok. 20): „[E]s ist ferner Königlicher Regierung nicht unwißend, daß ich vor mehr als 62 hiesige arme Juden, als welche das gewöhnliche Jehrliche Schutzgeld abzuführen nicht vermögend, durch wöchentlich von mir zugewießen habende Almosen, welche diese verwahrlich hinlegen, und nach Endigung des Jahres damit das Schutzgeld entrichten,

|: womit ich bey die 28 Jahren schon continuiret, also gleichsam selbst Schutzgeld jährlich vor ihnen erlege, consequenter [folglich] das hohe Königliche Intereße* dadurch mit befordere:| [...]“.141

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Abb. 7: Rekonstruierter Lageplan des ‚Schachtischen Hauses’ (Bakenstraße 28) und seiner Umgebung, 1699−1709. Der große Garten des Hauses stieß an die Stadtmauer. Auf gleicher Höhe im Nebengrundstück Berend Lehmanns Gartenhaus, davor (Richtung Bakenstraße) lag die Vorgängersynagoge 1.

Der Stadtchronist Lucanus erwähnt ihn als einen der drei Judenvorsteher, welche die schweren Sonderbelastungen, die der Halberstädter Judenschaft aufgedrückt wurden, zu verteilen hatten.142 Dabei dürfte er selbst, so lange es ihm wirtschaftlich gutging, den Löwenanteil, das heißt, mindestens ein Drittel, getragen haben; denn in diesem Zusammenhang ist wohl die von Saville erwähnte Anfrage Lehmanns an den Oberrabbiner von Prag, David Oppenheimer, zu sehen, ob einem einzelnen Reichen zuzumuten sei, mehr als ein Drittel der Gemeindelast zu tragen.143

Diese soziale und innergemeindliche Seite des Lehmannschen Wirkens würde, näher untersucht, sicherlich interessante Erkenntnisse zeitigen im Hinblick auf die positive Neubewertung, welche die frühneuzeitliche jüdische Gemeinschaft in Andreas Gotzmanns Buch Jüdische Autonomie erfährt. Stark vereinfacht legt Gotzmann Folgendes dar: Wäre das frühneuzeitliche Judentum geistig so starr gewesen, wie seit der Emanzipation oft behauptet, hätte es nicht überdauern können. Überlebt hat es durch die flexible Großzügigkeit, mit der die rabbinische Interpretation die Gebote von Thora und Talmud an neue Lebenswirklichkeiten anpasste und durch die Solidarität innnerhalb der von klugen Vorstehern geführten Gemeinden.144

Der Kampf um das „Schachtische Haus“, das erste geplante Domizil der Klaus

Anfang des Jahres 1697 stehen im Halberstädter Voigteibezirk der „Schachtische Hoff“ („Hoff“ schließt auch die unbebauten Teile des Grundstücks ein) und das darauf befindliche große,145 aber altersschwache Haus zum Verkauf ( D/E ). Das Grundstück liegt, wie sich aus einem späteren Archivale ergibt,146 an einer ungepflasterten Straße nahe der Stadtmauer, und zwar unmittelbar „neben“ beziehungsweise „an“ dem „Grauen Hof“. „Neben“ bedeutet in diesem Fall rechts (nördlich) des Zugangs von der Bakenstraße in den Grauen Hof, denn auf der linken (südöstlichen) Seite dieses Zugangs schloss damals das Johanniskloster an den Grauen Hof an. Es kann sich also nur um das Eckgrundstück Grauer Hof/ Bakenstraße, heute Bakenstraße Nr. 28, gehandelt haben.

Lucanus kennt mehr als ein Jahrhundert aus der Geschichte dieses Hauses:147 Es gehörte um 1600 einem Georg Ludwig von Lochow und wurde in den 1630er Jahren eine zeitlang als Gottesdienstort der Johannisgemeinde verwendet. Während des Dreißigjährigen Krieges kam es in den Besitz des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Gottfried Heister und gehörte danach dessen Söhnen Sibert und Hannibal Heister.


Abb. 8: Der „Judenplatz“ 1890


Abb. 9: Derselbe Platz 2008: Das 2. Haus von links, Bakenstr. 28, ein Neubau des 19. Jahrhunderts, steht an der Stelle des von Berend Lehmanns gekauften ‚Schachtischen Hauses’, das er allerdings nie in Besitz nehmen konnte.

„Die Heister haben dieses Haus und Hof im Januar 1691 an Heinrich Schricken, Bürger hieselbst, verkauft; wenig Jahr hernach ist es an den Obristen von Schacht und in neueren Zeiten an die in Halberstadt etablirte Französische Colonie gerahten; anno 1745 hat es der Cammer Cancellist Beck, der es käuflich an sich gebracht, von Grund aus neu gebaut.“ Es wurde im 19. und im 20. Jahrhundert von der Familie Baer bewohnt (Abb. 9). Das – heute, 2010, leider verwahrloste – Grundstück ist von erheblicher Größe; seine Tiefe entspricht der Breite der gesamten Häuserreihe Grauer Hof 1−10 (Vgl. Abb. 13).

Berend Lehmann beantragt die Genehmigung zum Kauf dieser Immobilie, und die kurfürstliche Berliner Regierung befiehlt ihrer Filiale, der Halberstädtischen Regierung auf dem Petershof, im Februar und, als diese zögert, noch einmal im September 1697, den Kauf zuzulassen. Dabei berücksichtigt sie, dass er „zur Beförderung der gemein [für die Allgemeinheit] nützlichen Wasserleitung [...] ein Erbiethen thut“ und „außerdem 200 Thaler zur Beförderung eines [weiteren?] gemein nützlichen Wercks offerirt.“148

Berend Lehmann hat inzwischen längst ein fait accompli geschaffen und, ohne die ausdrückliche Entscheidung der unteren Behörde abzuwarten, bereits im März für 1 150 Reichstaler von dem Oberst

Friedrich Levin von Schacht, den „Schachtischen Hof“ samt Haus erworben. Erst ein und ein Dreivierteljahr später bekommt Lehmann die offizielle Erlaubnis dafür. Mit Schreiben vom 13.12.1698 befiehlt Kurfürst Friedrich III. der „Halberstädtischen Regierung“ noch einmal ausdrücklich, sie möge dem Residenten ausnahmsweise den Erwerb „des Schachtischen oder eines anderen Hauses“ ermöglichen.

Eine Ausnahme war das insofern, als grundsätzlich bereits seit dem 28. März des Vorjahres galt, dass „Wir verbothen haben, daß die Juden zu Halberstadt keine Häuser aldort ankauffen mögten“.149 Berend Lehmann erhielt das Sonderrecht, nachdem sich auch sein Gönner, der sächsische Kurfürst Friedrich August I., „August der Starke“ für ihn eingesetzt hatte („weil [...] der Supplicant vom Könige in Pohlen den caracter eines Residenten empfangen [...], so kann derselbe nicht mit unter diejenige, welche das Verbott betrifft, gerechnet werden“).150

Der Resident müsse aber sein derzeitiges Haus unbedingt an einen Christen verkaufen (die übliche Vorsichtsmaßnahme, damit nicht andere Juden indirekt neue Hausbesitzer werden konnten). – Leider erfährt man nicht, wo dieses damalige Lehmannsche Haus lag. Es dürfte nach der Darstellung im vorigen Abschnitt das „Hauß am waßer“, Bakenstraße 37 links ( A ) gewesen sein.

Als der Oberst von Schacht im Jahre 1698 verstarb, hinterließ er hohe Schulden. Berend Lehmann hat später mehrfach berichtet, er habe das auf dem Grundstück stehende Haus „bey entstandenen concursu Creditorum“*151 gekauft; das kann nur bedeuten, dass Schacht schon 1697 in Konkurs geraten war, als Lehmann den Kauf tätigte.

Beziehen kann er es nicht, denn die Schacht-Töchter weigern sich erfolgreich auszuziehen. Gleichzeitig regen sie an, das Haus möge doch vom König den „Refugirten“, das heißt, den französisch-reformierten Hugenotten*, zur Verfügung gestellt werden.

Lehmann lässt aber, wie ein aus Berlin angeforderter Bericht des Halberstädter Obersteuerdirektors Friedrich Christoph von Münchhausen vom Mai 1699 zeigt,152 auf dem Grundstück bereits ein Hinterhaus neu bauen ( E ). Der Bericht erwähnt interessanterweise auch eine dem Schachtischen Hause nahe Synagoge, ein Gebäude, das offenbar ausschließlich als Gottesdienst- und Lehrort genutzt wurde ( G ).

Eine Bemerkung zu dieser Synagoge:

Es ist in der bisherigen Literatur nur von zwei öffentlichen Synagogen die Rede, die in der Geschichte der Halberstädter Juden existiert haben sollen. Eine im älteren Judenquartier an der Göddenstraße sei 1669 im Auftrag der Stände abgerissen worden; sie befand sich in Wirklichkeit, wie hier in dem Abschnitt „Wohnquartiere und Wohnverhältnisse...“ dargestellt, in der Judenstraße, die illegale Demolierung hat in der Tat dort stattgefunden. Die zweite war die große Barocksynagoge, die von etwa 1709 bis 1712 zwischen Bakenstraße und Judenstraße erbaut und 1938 auf Betreiben der Nationalsozialisten abgerissen wurde ( I ).

Daneben kannte man, drittens, eine Privatsynagoge der Gelehrten, die in der Thora-Talmud-Hochschule, der „Klaus“, unterrichteten, im Rosenwinkel 18, dem heutigen Sitz der Moses Mendelssohn Akademie ( K ).

Für die angeblich synagogenlose Zeit zwischen 1669 und 1712 wurden bisher stets nur private Betstuben angenommen,153 obwohl die Größe der Halberstädter jüdischen Gemeinde (1698: 698 Personen) zu Zweifeln an dieser Annahme hätte Anlass geben müssen.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels wird sich zeigen, dass es sogar noch eine zweite Vorgängersynagoge gegeben hat.

Zurück zum Bericht Münchhausens über die Situation um den „Schachtischen Hoff“:

Aus ihm wird klar, dass in Bezug auf das Haus inzwischen eine für Berend Lehmann ungünstige Wende eingetreten ist: Die Regierung des Kurfürsten will es in der Tat in einen Häuserkomplex einbeziehen, der der „Frantzösischen Colonie“ zur Verfügung gestellt werden soll.

Damit wird eine in demselben Archivbestand wiedergegebene Special Resolution des reformierten Kurfürsten154 in die Tat umgesetzt, dass nämlich diejenigen evangelisch-reformierten und lutherischen Flüchtlinge, „welche der Religion halber anderswo nicht bleiben können“, im Kurfürstentum Brandenburg spezielle Unterstützung beim Hausbau und Hauserwerb genießen sollen.

Mit finanzieller Beihilfe der „Halberstädtischen Landstände“* soll nun das Schachtsche Haus (in Wirklichkeit zwei Häuser: vorn das alte Wohnhaus [ D ] und hinten der Lehmannsche Neubau [ E ]) mit dem „Grauen Hof“ verbunden werden, den man dem Kloster Michaelstein für 1 600 bis 2 000 Taler abzukaufen hofft155 (Vgl. Abb. 9). Dem Residenten wird verboten, den Neubau zu Ende zu führen, er soll Rechnung legen, und dann will man ihn entschädigen, und zwar in folgender Weise:

„Actum Halberstadt, den 26. Maji 1699.Ist mit dem Königlichen Polnischen Residenten, dem Juden Lehman, liquidation Zugeleget, wegen des Schachtischen Hoffes und der gebaueten Zwey Häuser und mittels Kauff Brieffes vom 15. Martij 1697. Damit daß1mo.Dieser Hoff mit aller Zubeherung bezahlet mit1150.Rthlr2.hat der Käuffer vom Herrn von Schachten einen Plaz darzu gekauffet, und solchen dem vorgeben nach bezahlet mit - - -70.- „ -so noch bescheiniget werden muß___________________________1220.Rthlr [.........]3.ist das Vordere Haus laut der am 5.Maji geschehenen taxe angeschlagen zu bey welcher Taxe der Jude acquiesciren will, weil dieses Haus sein eigen*- 678-10- „ -4.Das hintere oder Neue Haus ist taxiret aufMit dieser Taxe ist der Jude nicht Zufrieden, sondern giebt vor, daß seine Frau dero behuf über 1800 Rthlr hineingesteckt, es wären als an einem Lehrhause auch andere Leute beteiligt.1141-13-Sa 3039Rthlr. 23gr “

* Lehmann will sich mit der Taxierung zufriedengeben. „Eigen” im Gegensatz zum Hinterhaus, vgl. den übernächsten Abschnitt.

Diese „Liquidation“ (Abrechnung) ist wohl wie folgt zu interpretieren:

Für das Grundstück hat er 1 150 Taler bezahlt. Im Vergleich zu den Häusern auf dem Grauen Hof, deren Kaufpreis in der Häuserliste von 1699 meist mit unter 500 Talern notiert wird, muss es sich um ein ziemlich großes Areal gehandelt haben, das dann Platz für einen ansehnlichen Neubau bot. Der Oberst hat ihm außerdem noch einen „Plaz“, also wohl ein weiteres Teilgrundstück, verkauft. Nach der bescheidenen Kaufsumme von 70 Talern kann dies allerdings nicht sehr groß gewesen sein. Unklar ist, weshalb es nicht von vornherein zum Schachtschen „Hoff“ dazugehört.

Für das Vorderhaus, das zu diesem Zeitpunkt die Töchter Schacht bewohnen, liegt der Taxwert vergleichsweise hoch, obwohl es sich in keinem gutem Zustand befunden haben kann, denn, wie sich später herausstellt,156 will er es abreißen und neu bauen lassen. So muß sich der Wert allein von seiner erheblichen Größe her bemessen.

Das Hinterhaus ist als Neubau fast fertig; und man bekommt hier einmal Frau Miriam Lehmann, geborene Joel, in den Blick, die offensichtlich in des Residenten Abwesenheit die wichtige Aufgabe der Bauaufsicht hat und die in eigener Verantwortung Geld ausgeben darf.

Interessant ist auch der Hinweis, Lehmann wolle hier über die Höhe der Abfindung nicht selbst entscheiden, da es sich bei dem Gebäude um ein gemeinschaftliches Lehrhaus handele. Er plant also schon eine Jeschiwah, ein Thora- und Talmud-Studierhaus, wie es als die berühmte Halberstädter „Klaus“ vier Jahre später gegründet wurde.157 Am Ende der Verhandlung, die man mit ihm über die „Liquidation“ führt, wird ihm vorgehalten, er habe noch weiterbauen lassen, nachdem ein kurfürstlicher Baustopp bereits ausgesprochen war. Seine Begründung: Man habe nur noch „eine Stube oder Kammer mit Gibs [Gips] begossen, damit der Kalk nicht verderbe“.158

Er solle nun seinen Gesamtpreis nennen. Das tut er nicht. Er möchte vielmehr das kurfürstliche „Rescript“ in Kopie. Er bekommt aber nur die wichtigsten Absätze vorgelesen.

Wie die beiden nächsten Aktenstücke zeigen, will er sich diese Behandlung nicht gefallen lassen. Es findet nämlich seinetwegen ein diplomatischer Schriftwechsel zweier Potentaten statt. Friedrich August II., (jetzt auch König in Polen), August der Starke, beschwert sich bei Lehmanns Landesherrn, Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg:159 Man behandle seinen Residenten, dem doch als solchem weitgehende „freyheiten und prærogativen“* zustünden, wie einen gewöhnlichen „privat Juden“, indem man ihm sein genehmigtes, fast fertiges neugebautes Haus wegnehme. „Freundbrüderlich“ ersucht der Sachse den Brandenburger um die Revision der Beschlagnahme (vgl. Abb. 10–12 sowie Dok. 6).

Drei Wochen später trifft in Dresden eine abschlägige Antwort ein (vgl. Dok. 7):160 Dem Residenten könne der über den Schachtischen Hof geschlossene „Kauff contract [...]unmöglich gelaßen werden, ohne dem lande dadurch ein immerwehrendes gravamen [einen schweren Nachteil] zu verursachen[...] Was die von Ihm erkaufften Häuser gelanget, da haben Wir Ihm dieselben wohl gönnen wollen. Es haben aber unsere Halberstädtischen Landstände dawieder [...] erhebliche Vorstellung bey Uns gethan [Einwände erhoben]“.161

In den Akten findet sich allerdings nichts, was einen derart ausgeübten Druck bestätigen würde, nur die Tatsache, dass die Landstände bereit waren, den Hauskauf für die Hugenotten mit 2 000 Talern zu unterstützen. – Wie dem auch gewesen sein mag, „in dergleichen dingen“ (von Staatsinteresse) gebe ein solcher “caracter“ (die Würde eines „Residenten“) „keine prærogative“. Mit dieser Antwort gibt sich zwar August der Starke zufrieden, nicht aber Berend Lehmann. Er wird weitere drei Jahre um die beiden Häuser auf dem „Schachtischen Hoffe“ kämpfen.

Als man allerdings ein Dreivierteljahr später162 endgültig mit ihm verhandeln will, kann man ihn lange Zeit nicht persönlich antreffen (er ist als polnisch-sächsischer Heereslieferant im Nordischen Krieg unterwegs).163

Den Schachtischen Hof mit dem Altbau und dem Lehmannschen Neubau, worin eigentlich, wie jetzt auch die Halberstädtische Regierung weiß, „eine Juden Schule angeleget werden“ sollte,164 will man nun endgültig für 3 400 Taler kaufen und der Hugenottengemeinde zur Verfügung stellen, dabei glaubt man noch weitere 400 bis 500 Taler anlegen zu müssen, um es „zum besten der [französischen] Colonie“ fertigzustellen.

Im Januar 1701 berichtet der mit einer Untersuchung der Sache beauftragte Kammerrat Lüttkens, er habe den Residenten wieder nicht angetroffen (der Nordische Krieg zieht sich in die Länge!). Sein Schwager Isaak Joel sagt, Berend Lehmann würde wohl bereit sein, der Hugenottengemeinde 300 Taler „ad redimendam vexam“ (um den Ärger wiedergutzumachen) zu zahlen, wenn sie ihm das neue Haus wieder überließen. Lüttkens empfiehlt sogar dem König (Kurfürst Friedrich III. hat sich inzwischen zum „König in Preußen“ erklärt), dieses Angebot Lehmanns anzunehmen, „jedoch unter der Condition, keine Juden Schule noch Synagoge, weniger ein Seminarium darin anzulegen.“165

Dies ist das zweite Mal, dass die geplante Klaus erwähnt wird und dass die Angst der christlichen Umgebung zum Ausdruck kommt, hier könne womöglich widerchristlich agitiert werden und eine solche Institution könne noch mehr Juden nach Halberstadt ziehen. Der König ist mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden;166 umso erstaunlicher ist, dass fast zwei Jahre später die Sache immer noch nicht abgeschlossen ist.

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Abb. 10–12: Ein letzter Versuch Berend Lehmanns, durch Leistungen für die Allgemeinheit endlich den Besitz seines ‚Schachtischen Hauses’ zugestanden zu bekommen: Brief an den preußischen König vom 27. März 1703

Denn am 24.7.1703 schreibt Berend Lehmann einen ausführlichen Brief an den König (vgl. Abb. 10–12 und Dok. 8), in dem er um die Rückgabe der beiden Häuser auf dem „Schachtischen Hoffe“ bittet: Die Hugenottengemeinde (von ihm fälschlich die „Pfälzische Colonie“ genannt) habe das Schachtische Haus „wiederrechtlich in Poßeßion genommen“ und zwar „gegen Deponirung 1 400 Rthlr“ – das war der Wert, den er mehrfach für das neugebaute Haus angesetzt hatte.

Es wohnten auf dem „Hoff“ jetzt der Prediger der Gemeinde und ein Bierbrauer. Er, der Resident, habe auf diese Weise sein Haus verloren und sei noch nicht einmal dafür entschädigt worden. Wenn man es ihm zurückgebe und den Hugenotten ein anderes, zum Bierbrauen geeigneteres zur Verfügung stelle, sei er zu folgenden Leistungen auf seine Kosten für die Allgemeinheit bereit: „die von dem vor solchem Hause lauffenden Röhr* Waßer überschwemmete Gaße auf meine Kosten zu pflastern, das Röhr Waßer in einen großen steinern Kasten, sowoll zur Zierde der Stadt alß auch gemeinen Besten in Feuers-Gefahr einzuschließen, durch einen Canal das Saubere Waßer von der gantzen Stadt Mauer abführen zu laßen[...]“.167

Dieses Angebot zeigt einen ähnlichen Bürgersinn, wie er ihn gemäß dem Bericht Auerbachs168 dadurch bewiesen hatte, dass er nach einer Feuersbrunst im Jahre 1694 Geld beisteuerte, als die wiederaufgebauten Häuser mit Ziegeln statt mit Stroh gedeckt wurden. – Aber auch die weiteren Angebote in diesem Schreiben, nämlich den Hugenotten das Abbruchholz des Vorderhauses zur Verfügung stellen zu wollen und ihnen die Kosten zu erstatten, die sie selbst in das Haus gesteckt haben mochten, sowie die pünktliche Zahlung eines Erbenzinses* von jährlich 8 Reichstalern – alles das nützte nichts, trotz der Zustimmung des Königs zum Lüttkensschen Vorschlag zwei Jahre zuvor.

Leider fehlt in den Akten die Stellungnahme der Hugenotten zu seinem Schreiben. Sie müssen schon sehr schwerwiegende Argumente gehabt haben, denn am 15. September 1703 heißt es aus Berlin: „Weilen nun gedachten Juden prætension* ungegründet und die Commissarij solche in Relatione genugsam abgelehnet, So habt Ihr [die Halberstädtische Regierung] denselben mit seinem Suchen abzuweisen und die Colonie bey dem Haus oder Schachtischen Hoffe zu schützen.“

Damit endet der Aktenvorgang; und es scheint nicht so, dass der Resident die Häuser auf dem „Schachtischen Hoffe“ jemals bezogen hat; denn vier Jahre später wohnt der französische Prediger immer noch in diesem Anwesen. Aber das ist eine andere Geschichte, die hier später in dem Abschnitt „Das Gartenhaus“ behandelt wird.

Die Akten verraten auch nicht, ob Lehmann denn noch finanziell entschädigt wurde.

1745, also 15 Jahre nach Berend Lehmanns Tode, hatte sich die Situation übrigens völlig geändert. Die Hugenotten benutzten nicht mehr, gemeinsam mit den deutschen Reformierten, die Kapelle des nahen Petershofes, sondern sie hatten inzwischen ihr eigenes Gotteshaus, die „Franzosenkirche“ an der Woort, und der Stadthistoriker Lucanus berichtet:

„[Die französisch-reformierte] Colonie hat bei ihrem establissement [Gründung] von Seiner Königlichen Majestät ansehnliche beneficia [Geschenke] erhalten, auch das Schachtische große Freyhauß* nahe am Grauen Hofe mit einem Garten und dem privilegio, Bier zu brauen und zu verhandeln doniret bekommen. [...] Hernach aber hat sie zu ihrem besseren interesse* dieses ihnen geschenkte Freyhauß mit Garten, Brau Pfanne und Geräthe verkauffet und capitalia davon gemachet[...]“.169 Verkauft haben sie es, wie wir bereits wissen, an den Kammerkanzlisten Beck, der es neu gestaltet.

Die Häuser Heister-2 und Pott

Parallel zu den Bemühungen um die Häuser auf dem „Schachtischen Hoffe“ läuft noch ein anderer Immobilienvorgang Berend Lehmanns in „Schachts“ Nachbarschaft. Der Stadthistoriker Lucanus erwähnt in einem Atemzuge mit dem Grauen Hof, „de[n] alte[n] Ziegel Hoff nebst denen Heisterischen und Lochowischen Häusern“170.

Nun untersagt am 18./28. März 1699, also vermutlich kurz bevor im Frühjahr die Arbeiten an dem Schachtischen Neubau beginnen, in dem die Klaus untergebracht werden soll, der Kurfürst dem Halberstädtischen Regierungsrat und Konsistorialsekretär* Johann Heinrich Koch171, den ihm gehörenden Heisterschen Hof an Berend Lehmann zu verkaufen (Vgl. Dok. 5).

Hier stutzt man: Den Heisterschen Hof hatte ja vor Berend Lehmann nicht Koch, sondern Schacht besessen. Erklären lässt sich dieser Widerspruch nur, wenn man annimmt, dass es zwei Heistersche ex Lochowsche Höfe gegeben hat (bei Lucanus ist ja auch zunächst im Plural die Rede von „denen Heisterischen und [danach!] Lochowschen Häusern“). Lochow-1=Heister-1 wäre also gleich Schacht; Lochow-2 = Heister-2=Koch stünde also 1699 zum Verkauf und Lehmann würde es haben wollen ( L ).

Der eventuell schon getätigte Kauf von Heister-2 müsse, so befiehlt der Kurfürst, „cassiret“ werden.172 Gegen den Kauf hätten die „Bauermeister* der Westendorff- und Vogteyschen Nachbahrschaft“ protestiert.173

Gleichzeitig verlangt der Kurfürst Bericht aus Halberstadt, wieviele Juden denn angesichts seines Reskripts vom 28. März 1697, sie dürften keine Immobilien mehr kaufen, Häuser in der Stadt besäßen, wieviele möglicherweise sogar zwei Häuser.

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Abb. 13: Blick vom Grauen Hof auf die große Synagoge (vermutlich erbaut 1709–12). Hinter den Gärten der kleinen Häuser links lag der ‚Schachtische Hoff’, der wohl, erweitert um mehrere Nachbargrundstücke, ursprünglich als Synagogenstandort vorgesehen war. Das Postkartenfoto stammt etwa aus den 1920er Jahren, als hier nur noch wenige Juden wohnten. Entsprechend der regen Bautätigkeit der Halberstädter Juden um 1700 dürfte das ‚Halberschtetl’ sich damals in besserem Zustand befunden haben.

Berend Lehmann lässt sich mit der Befolgung des Verbotes Zeit. Am 24. November 1702, also über drei Jahre später, ist Heister-2 nach wie vor in seinem Besitz, weil der Verkäufer, der Regierungsrat Koch, ihm die Kaufsumme immer noch nicht „restituirt“ hat. Als Lehmann sich deshalb beschwert, befiehlt der König seiner Halberstädter Regierung, „dem Supplicanten ohne weitläufigen Prozeß zu dem Seinigen zu verhelfen“.

Inzwischen hat der Resident sich in dieser Gegend weiter umgetan: Er kauft, ebenfalls 1699, mit allerhöchster Genehmigung,174 dieses Mal von dem Regierungsrat Pott175 das unmittelbare Nachbarhaus von Schacht und Heister-2 ( M ),176 allerdings macht man ihm zur Bedingung, dass er Heister-2 räumt, was vermutlich lange Zeit nicht geschieht.

Heister-2 und danach Pott sollten nach dem Willen der königlichen Regierung in Berlin offensichtlich der jeweilige Ersatz für das von der Lehmannschen Familie um 1700 bewohnte und aufzugebende Haus sein. Dass Lehmann auf das wahrscheinlich seit 1690 bewohnte Haus Bakenstraße 37 links ( A ) dennoch nicht verzichtet hat, beweist der Vermerk im Anhang der Liste von 1699, er besitze das eben erwähnte Pottische Haus zusätzlich zu jenem „am waßer“ („noch ein anderes“).177

Hätte er „Schacht“ mit dem Klaus-Hinterhausneubau zurückerhalten, so wäre zusammen mit „Pott“ und „Heister-2“ ein genügend großes Grundstück für einen Synagogen-Neubau vorhanden gewesen. Da er an „Schacht“ nicht wieder herankommt und „Heister-2“ ja wieder verkaufen soll, ist die Gegend zwischen Grauem Hof und Rosenwinkel offenbar für ihn uninteressant geworden (Vgl. Abb. 13: Blick vom Grauen Hof auf die große Synagoge).

1721 ist außer von ,Klein Venedig’ (Bakenstraße 37) nur noch von einem Garten samt Gartenhaus als seinem Immobilienbesitz die Rede; dieser könnte ein zurückbehaltener Rest des Pottischen Grundstücks gewesen sein, der in der folgenden Episode eine Rolle spielt.178

Das Gartenhaus an der Stadtmauer

Dieses kleine Gartengrundstück befand sich jedenfalls in unmittelbaren Nachbarschaft des nunmehr von dem Hugenottenprediger Rossall179 bewohnten „Schachtischen Hoffes“ ( F ). Seine Lage lässt sich sogar noch genauer bestimmen: Es lag180 unmittelbar an der Stadtmauer nördlich des „Schachtischen Hoffes“; an der Außenseite der Stadtmauer befand sich dort – von der Stadt her gesehen – hinter dem Stadtgraben (der heutigen „Promenade“) ein Teich und wiederum dahinter „Garten und Kamp“ des Geheimen Etatsrates und Generalkriegskommissars Freiherr von Danckelmann.181 Der Garten lag „hinter der Juden Synagoge“ ( G ), die jetzt erneut erwähnt wird.

Die Grundstücke könnten folgendermaßen zueinander gelegen haben:

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Der Resident baute auf diesem Gartengrundstück, wie er selbst in einer Eingabe an den König im Februar 1708 darstellt, unter der Verwendung von Resten eines vorhandenen baufälligen Fachwerkgebäudes ein zweistöckiges Gartenhaus „zu mehrerer Bequemlichkeit und Conservation der Gewächse“. 182 Es ist fast fertig, als der Hugenottenprediger sich darüber beschwert, dass dieses „Lusthaus“ seinen Besitz „ganz unfrey“ mache. Die Traufe dieses Hauses rage weit in sein Grundstück hinein und nehme den Bäumen seines Gartens „Thau und Regen“. Außerdem findet der Geistliche, das Haus stehe so nah an der Stadtmauer, dass man vom Fenster des Oberstockes aus mühelos die Stadtmauer überwinden könne, so dass „allerhandt unterschleiff und defraudationes [Betrug] bei der Accise* [...] zu besorgen“ seien. Auch die Halberstädter Verwaltung befürchtet, dass auf diese Weise unverzollte Waren und Menschen (unvergleitete Juden?) geschmuggelt werden könnten.183

Daraufhin hatte Berlin bereits 1707 angeordnet, der Weiterbau sei zu „inhibiren“ (aufzuhalten).

Nun ist der Winter 1707/08 vorüber, und Berend Lehmann möchte – hier genauso wie an der Peterstreppe ( B ) – endlich den Bau zu Ende führen dürfen (vgl. Dok. 13),184 zumal, so schreibt er, „auch fast alle garten Gewächse Verdorben und ruinirt sind“. Er habe seinerzeit sofort gegen die „Inhibition“ protestiert (in den Akten nicht erhalten) und darum gebeten, die beiden „Hoff und Regierungs Räthe von Meisenburg185 und Kochen“ in der Sache gutachten zu lassen (Koch ist auch der Vorbesitzer des von Lehmann erworbenen „Heisterschen Hauses“).

Die beiden Herren hätten schon „für [vor] ezlichen Monathen“ den Neubau in Augenschein genommen. Es fehlt offenbar nur die vom König zu verordnende „Commission“* für das Gutachten.

Die Angelegenheit zieht sich lange hin: Am 29. 8. 1708 bestätigt Berlin erst noch einmal die „Inhibition“ (vgl. Dok. 14),186. Wenige Tage später187 befinden die beiden Räte nach erneuter Ortsbesichtigung, (vgl. Dok. 15), es handele sich zunächst einmal nicht um einen Neubau, wie er Juden zu jener Zeit verboten war, sondern nur um die Ersetzung eines vorhandenen Gebäudes. – Lehmann habe auch nicht einmal, wie er normalerweise gedurft hätte, die Trennmauer zwischen seinem und des Predigers Grundstück, die ihm gehört, als eine Wand seines Gartenhauses benutzt, sondern eine neue Wand aufführen lassen. Die „Contradiction“ des Predigers habe in diesem Punkt „keinen Grund“.

Regen könne das Haus nur dann abhalten, wenn er „aus Mitternacht“ käme (also von Norden, eine für Halberstadt ungewöhnliche Wetterlage); die Gefahr der Überwindung der Stadtmauer sei nicht größer als bei vielen anderen Halberstädter Häusern. Die Distanz Fenster – Mauer betrage auch immerhin 6 Ellen (mindestens 3,60 Meter); vor der Mauer lägen ja auch noch der Stadtgraben und ein Teich. Also auch hier kann der Prediger nicht punkten.

Über Herbst und Winter hört man nichts von der Sache. Im Februar 1709 bohrt der Resident noch einmal nach: Man möge ihm doch endlich erlauben, das Gartenhaus zu Ende zu bauen. Er wolle es auch gar nicht, wie behauptet, als „Lusthaus“ benutzen, sondern nur als Schutzraum für seine Gewächse. Die Gutachter hätten sich doch von seiner Ordnungsmäßigkeit überzeugt, und dem Hugenotten wolle er insofern entgegenkommen, als er den Dachüberstand verringern und damit die Traufe „in etwas einziehen“ werde. Auf die entsprechende Anfrage aus Berlin übermittelt Halberstadt nun endlich den Bericht (vgl. Dok. 16),188 und Ende März berichtet die Halberstädter Verwaltung nach Berlin (vgl. Dok. 17), nach erneuter Inaugenscheinnahme sei in Bezug auf Berend Lehmanns Gartenhaus nun „nichts mehr zu erinnern*“.189

Dass es hier zu einer Konfrontation eines Juden mit einem Reformierten gekommen war, lag sicherlich nicht an einem Ressentiment Lehmanns gegenüber den Reformierten. Wurde ihm doch von seinem wichtigsten reformierten Zeitgenossen in Preußen, dem Hofprediger Daniel Ernst Jablonsky bescheingt, dass er sich als „Principal-Person“ der polnischen Herrschaft Lissa (Leszno), die ihm eine Zeit lang als Pfand gehörte, in besonderer Weise für die dort vom Katholizismus bedrängten Reformierten eingesetzt habe.190

Ein Jahr nach Lehmanns Tod heißt es in einem Bericht an die Berliner Regierung, Lehmanns nachgelassenes Vermögen bestehe aus „dreyen Häusern, einem Garten, einer Orangerie und einigen meubles“191. Die drei Häuser dürften „Klein Venedig“ ( A ), das 1734 an Nathan Meyer verkaufte „kleine Haus“ in der Judenstraße ( Q ) und die Ur-Klaus nahe der Synagoge ( J ) gewesen sein (s. darüber den folgenden Abschnitt), die „Orangerie“ wahrscheinlich nicht mehr das vom Prediger inkriminierte Gartenhaus, sondern ein ähnliches Gebäude im Garten der Ur-Klaus ( R ).

Auf jeden Fall zeigt die Sorge um seine Pflanzen , dass der Resident – vielleicht in Nachahmung seiner adligen Auftraggeber – ein Liebhaber besonderer Gewächse gewesen ist.

Rechts (nördlich) schließt an den Komplex Schacht/Heister/Pott das Grundstück Rosenwinkel 18 an, heute Sitz der Moses Mendelssohn Akademie ( K ). Dass hier zu Lehmanns Lebzeiten noch nicht die Klaus untergebracht war, wird im nächsten Abschnitt erläutert.

Vielmehr stand hier möglicherweise zunächst das jüdische Spital, von dem es 1699 heißt: „Der Klopfer Isaac wohnet im Rosenwinkel in Daniel Spielmanns Hause, so die Judenschafft neu erbauet für die Krancken, wovon der KauffBrieff nicht produciret [vorgezeigt] worden.192 NB: Berndt Lehmann soll diesen KauffBrieff in der Lade haben, und das Haus von Michael Joseph erkaufft [haben] [...]“.193

Mehrere Immobilien im Bereich Judenstraße / Neuer Markt

Im frühen 18. Jahrhundert gehörten zur Domfreiheit mindestens elf von Juden bewohnte Häuser im Bereich der heutigen Judenstraße. Im weiteren Sinne rechnete zur Judenstraße (eigentlich „Dom-Dechaney-Straße“, später auch „Tempel-Gaße“) eine östlich abzweigende Ausbuchtung, der Neue Markt (heute Freifläche rechts vom wiederaufgerichteten Eingangstürbogen des so genannten Berend-Lehmann-Palais). Manchmal wurde der Name „Neuer Markt“ pars pro toto auch als Oberbegriff für die eigentliche Straße samt ihrer Ausbuchtung verwendet (vgl. Abb. 22).194

Im Handelsbuch des Domkapitels* Halberstadt im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg findet sich als Kopie ein „Kaufbrief pró Berend Lehman, Polnischen Residenten, über 2 Heußer in der Judenstraße“ vom 11. November 1706.195 Demnach kauft Berend Lehmann „von seinem Schwager Levin Joel, vergleiteten Juden und Handelsmann hieselbst, deßen in der Judenstraßen allhier auff dem neuen Marckt, und zwar auff der domcapitularischen Freyheit belegenes altes Häußgen,[...] auch den danebst gelegenen wüsten Garten Platz von sechs Fächern“ ; die „sechs Fächer“ dürften die Breite des Hauses an der Straßenfront bezeichnen: 6 Abstände von Fachwerkständer zu Fachwerkständer, immerhin ca. 6 Meter.196

Es muß sich um eines der beiden nach der Häuserliste von 1699197 in Levin Joels Besitz befindlichen Häuser ( N ) und einen benachbarten Garten ( O ) auf der Freiheit des Domkapitels handeln.

Der „Resident“ ist gewillt, so heißt es weiter, „solches alte Häußgen aber umzuwerfen und an dessen und auch erwehnter wüster Stelle zwey Häußer von neuen zu bauen.“ In Anbetracht der Tatsache, „daß ihn diese von Grund aufzubauenden Häuser kein geringes kosten“ werden, bekommt er zusammen mit der Baugenehmigung des Domkapitels einen günstigen Erbenzinsvertrag. Dabei spielt es offenbar für das genehmigende Domkapitel keine Rolle, dass er bereits ein Haus (Bakenstraße 37, und zwar zu dieser Zeit links bewohnt, rechts im Bau [ A und B ]) besitzt, möglicherweise sogar zwei (dazu noch das Pottische ( M ), falls nicht bereits wieder verkauft).

Er hat sich vorsichtshalber von dem Baumeister Wichmann nach erfolgter Besichtigung eine „relation“ geben lassen „daß solches alte Hauß nichts nütze“ und dass man unter Hinzunahme des „wüsten Garten Platzes“ in der Tat „zwey förmliche [normale] Häuser“ darauf bauen könne.

Allerdings bekommt er die Auflage, dass die neuen Häuser „so weit eingerückt wären, daß zwey Wagen beyeinander paßiren könen“. In der Tat verengte sich – nach Ausweis des einzig maßstabgerechten Halberstädter Stadtplans, veröffentlicht 1933 – die Judenstraße etwa auf der Höhe des heutigen Berend Lehmann Museums beträchtlich, und diesem gegenüber dürfte das neue Lehmannsche Haus gestanden haben (Vgl. Abb. 14).198 Die Erbpacht* gilt auf 99 Jahre und kostet pro Haus jährlich einen Taler Erbenzins.

Als Bewohner dieses Hauses in der Judenstraße kommt Berends Bruder Emanuel Lehmann in Frage, dessen Name sich auf der Judenliste von 1699 findet und der als „Mendel“ (jiddisch für hebräisch Menachem) auch in einem Bericht des Berend-Lehmann-Schwiegersohnes Isaak Behrens als in Halberstadt wohnend erwähnt wird.199

In einem anderen Magdeburger Aktenbestand, den Acta privata Eines Hochwürdigen DomCapituls betr. die Kaufbriefe über die Juden Häuser (1680−1795),200 kommt der Name Lehmann zweimal vor:

Nach dem Kaufbrief unter Nr. 9 verkauft unter dem 21. August 1732 der Schutzjude Isaac Joel an Aaron Abraham sein „alhier in der Juden Straße zwischen denen [Häusern der] Schutz Juden Abraham Isaac und Lehmann Berendt innen [dazwischen] belegenes Wohnhaus nebst dazugehörigem Hofraum, Stallungen und übrigen pertinentien [Zubehörungen]“ ( P ). Der den Vertrag beglaubigende Domdechant erwähnt, das in Rede stehende Haus sei „von dem verstorbenen Residenten Berendt Lehmann als gewesenen Vormund“ mit dem vom verstorbenen Vater Isaac Joels hinterlassenen Geld „neu aufgebauet worden“. Der jugendliche Verkäufer wird von Lehmanns Nachlassverwalter Aaron Emanuel vertreten.

Dank den Nachforschungen von Reiner Krziskewitz, Bernburg, kann man als Vater des Verkäufers Lehmanns Schwager Isaak Joel ausschließen: Seine Frau Rachel ist bereits 1708 Witwe, seine fünf Kinder sind 1732 keinesfalls mehr minderjährig. Bei dem früh verstorbenen Vater des Verkäufers könnte es sich sowohl um Levin Isaak Joel wie um dessen Bruder, Salomon Isaak Joel, handeln.201 Berend Lehmann hat hier wahrscheinlich treuhänderisch für einen Großneffen seiner ersten Frau gehandelt.

Interessant ist auch hier wieder seine offensichtliche Freude am Planen und Neubauen.

Zwei Jahre nach des Residenten Tod wird in demselben Dokument des Domkapitels Berends ältester Sohn, Lehmann Behrend (der Dresdner), als Besitzer des Nebenhauses ( Q ) genannt. Nach dem Kaufbrief Nr. 11 erwirbt es 1736 mit dem höchsten Gebot einer „Subhastation“* der Schutzjude Jacob Nathan Meier als „des debitoris [Schuldners Berend Lehmann] kleines Haus nebst Zubehör, welches in der Juden Gaße zwischen Joseph Samuel und Aaron Abrahams Häusern innen [dazwischen] belegen“.202 Der Kaufpreis von 1 215 Talern geht nach einem langwierigen Prozess mit anderen Gläubigern Berend Lehmanns an den Geheimrat Thomas Ludolf von Campen,203 bei dem der Nachlass des Residenten mit 5 000 Talern verschuldet ist.

Dass Berend Lehmann mindestens noch zwei weitere Häuser und einen Garten in der Judenstraße besessen hat, ergibt sich aus einem Rechtsstreit,204 den 1734/1735 der Judenvorsteher Aaron Emanuel, ein Schwager Lehmanns,205 auszufechten hat.

Damals waren aus dem Nachlass neben dem „kleinen Haus“ ( Q ) zwei weitere Immobilien an Aaron Emanuel als den Meistbietenden verkauft worden: Die eine war das „größte Lehmannische Haus“, nämlich das Studierhaus, die Klaus ( J ); sie befand sich zu dieser Zeit noch nicht im Rosenwinkel, dem heutigen Sitz der Moses Mendelssohn Akademie ( K ).206 Gemessen an dem stolzen Kaufpreis von 2 425 Talern muss das Gebäude eine beträchtliche Größe gehabt haben.

Seine Lage erklärt sich durch die zweite Immobilie, einen Garten samt Gartenhaus ( R ), den Aaron Emanuel für 810 Taler ersteht. Von diesem Garten heißt es in einem Brief Aaron Emanuels an den preußischen König (s. Dok. 25) „daß der Jüdische Tempel und die anderen Lehmannischen Häußer solchen gäntzlich umschließen, so, daß der Eingang in den Garten bey dem Tempel vorbey durch die Lehmannische Häußer genommen werden muß, mithin also niemand den Garthen betreten oder genießen kann, wenn er nicht das Dominium [das Hausrecht] an dem Lehmannischen Studier-Hauße hat.[...] So ist der Jüdische Tempel mit seinen Fenstern an einer Seite an solchem Garthen ohne Zwischenraum gelegen, und würden die [...] Sacra [die gottesdienstlichen Handlungen] gar leicht turbiret [gestört] werden, wenn ein anderer als von unsern Leuthen so thanen Garthen besitzen sollte.“ (Vgl. Abb. 15 u. 16)

Aaron Emanuel wiederholt und variiert diese Angabe zusätzlich in einer „Anlage J“:

„[...D]er Garten [ist] dem gerade vor selbigen liegenden Tempel appendiciret [an ihn angebunden], und ein pertinentz-Stück desselben, es geht nicht einmahl ein besonderer Eingang in den Garten, kann auch nicht genommen werden, außer durch die Lehmannischen Häußer[...]. Außer [anders als mit] den Lehmannischen Häusern und dem Tempel als das principale [der Hauptsache], ist das Accessorium [Zubehör] des Garten nicht zu concipiren [vorzustellen], jene [die Häuser] bleiben den Erben, und [der Tempel verbleibt] der Judenschafft, kann also auch dieser davon nicht separiret werden.“

Mit dem „Tempel“ kann 1734 nur die von Lehmann finanzierte große, neue Synagoge ( I ) gemeint gewesen sein, die etwa 1712 vollendet wurde und bis zur Zerstörung in der Folge der Pogromnacht vom 9. November 1938 zwischen Judenstraße 26/27 und Bakenstraße 56 gestanden hat (vgl. Abb. 75/76).

Da mehrmals im Plural von den „Lehmannischen Häusern“ die Rede ist, muss es neben der Klaus noch mindestens ein weiteres Haus in unmittelbarer Nähe der Synagoge gegeben haben. Es könnte sich dabei um das in dem zwischen Klaus und Synagoge gelegenen Garten befindliche Gartenhaus ( R ) gehandelt haben. Das würde bedeuten, dass man nur durch die Klaus und das sich an sie anschließende Gartenhaus in den Garten kommen konnte. Es könnte aber auch noch ein weiteres, in den Akten nicht greifbares Haus im Synagogen-Klaus-Komplex gegeben hat, das Berend Lehmann gehörte. Aktenkundig wird die Angelegenheit dadurch, dass Aaron Emanuel einen Mitbewerber hat: Ein Regierungsrat Weferling macht ihm den Garten streitig. Er hat zwar weniger geboten, behauptet aber, zur Versteigerung stehender jüdischer Grundbesitz müsse wieder in christliche Hände zurückfallen, selbst wenn der christliche Bewerber weniger biete als ein mitbietender Jude.

Emanuel bekommt letzten Endes Recht, der Garten geht an ihn für die jüdische Gemeinde. Das Studierhaus ( J ) hat er nach seiner Angabe für Cosman Lehmann Berend, den jüngsten Sohn des Residenten, erworben, der gerade in Hannover reich geheiratet hat.207

Cosman erscheint allerdings nicht auf den späteren Halberstädter Judenlisten, so dass man bezweifeln muss, dass er jemals wieder in Halberstadt gewohnt hat.

Eine Vorgängersynagoge zwischen Juden- und Bakenstraße

Es ist auffällig, dass sich in den umfangreichen preußischen Judenakten für den Bau der berühmten Barocksynagoge weder ein Antrag, noch eine Genehmigung findet. Allerdings gibt es eine Bittschrift der Halberstädter Judenvorsteher vom 14. März 1711: „Ist auch an dehm, daß Unsere von Ew. Königl. Majestät privilegirte, und hinter Unsern Häusern belegene Synagoge, unß in etwas zu enge gebauet ist, und, da selbige ohn jemandes præjuditz* mit einigen Fachen von Unsern Höffen gar wohl erweitert werden kann, selbiges aber ohne allergnädigsten Consens nicht geschehen darff; Alß bitten wir allerunterthänigst, solches Allergnädigst zu Vergönnen“.208

Der König erteilt daraufhin am 20. April 1711 die Erlaubnis, „daß die Synagoge auf soweit als die Anzahl derer Juden zu Halberstadt es erfordert, ohne einiges Menschen Schaden und præjuditz extendiret werde.“209 Es müsste also davor an gleicher Stelle bereits ein derart benanntes und genutztes Sakralgebäude gestanden haben,210 und geschickterweise hat Berend Lehmann als einer der Judenvorsteher und als Finanzier des prächtigen Neubaus ( I ) offenbar nur die harmlos erscheinende „Extendirung“ beantragt.

Bei Ausgrabungsarbeiten, welche die Technische Universität Braunschweig im Jahre 2006 an der Stelle der 1938 abgerissenen Synagoge durchführte, ergaben sich zwar keine Hinweise auf einen Vorgängerbau;211 aber die Liste der Judenhäuser in der Jurisdiktion des Halberstädter Domkapitels212 aus dem Jahr 1699, also über ein Jahrzehnt vor dem Neubau, nennt in der Judenstraße („auch Domdechaneystraße genandt“) mehrfach „den Tempel“213 und macht einige interessante Angaben über ihn.214

Über das Haus mit der Listennummer 18 wird dort vermerkt:

„Eodem producirt David Wolff Meyer Michaels Erbenhauß brieff de dato den 20. Aug. 1680, worinnen ihm [...] ein hauß nebst dem Garten zwischen Jost Levin und Ihme, David Wulffen, innen belegen [...] verschrieben worden [...] Auch berichtet bemelter [schon erwähnter] David Wulff daß vorgenandter Meyer Michael, itzo zu Hamburg wohnend, denen Vorstehern der Judenschaft das Haus, weil es vor der Synagoge gelegen und man ander gestalt nicht denn durch dasselbe kommen könnte, abgetreten.“

Die Häuser von Wulff ( W ) und Philipp Jost (ex dessen Vater Jost Levin) ( X ) liegen eindeutig auf der „Domdechaney Straße“, so also auch die Vorgänger-Synagoge hinter dem Haus ex-Meyer-Michael, von dem die Judenvorsteher berichten, „in das Wohnhauß hätte die Judenschafft einen ledigen Juden hineingesetzet, welcher etliche Kinder informirte, der nur Achtung auff das Hauß und den Tempel geben müßte, denn eß gingen viel Leute immer auß und ein, Eß müßte auch dieser Mensch den Tempel auff und zu schließen.“

Damit korrigiert sich die Angabe Monika Lüdemanns, die das Meyer-Michaelsche Haus als Vorgängerbau des Klaus-Nebengebäudes in den Rosenwinkel 18 verlegt.215

Die Vorgänger-Synagoge ( G ) scheint übrigens nicht unmittelbar auf demselben Platz gestanden zu haben wie die angeblich nur „extendirte“, in Wirklichkeit neugebaute Barock-Synagoge. Das ergibt sich aus einer flüchtig geschrieben Liste der Judenhäuser auf der „Domfreiheit“,216 die leider nicht datiert ist, die aber nach dem Neubau von ca. 1712 angelegt worden sein muss. Dort heißt es unter der Listennummer 15, „Joel Isaacs Erben“: „Meyer Salomon wohnt [unleserlich] in alten Tempel der Judenschafft zugehörig“; das heißt, mit dem Neubau wurde die Vorgänger-Synagoge nicht mehr sakral genutzt, sondern konnte – zumindest teilweise – für Wohnzwecke vermietet werden.

Eine mögliche Variante bietet der Reisebericht des Schriftstellers Goeckingk, der bei einem Besuch der Halberstädter Synagoge 1778 anmerkt:

„Gegen diesem großen Tempel über liegt noch ein kleinerer für die Armen und Bettler“.217

Das heißt, der alte Tempel ( G ) könnte doch noch oder wieder sakral benutzt worden sein.

Es könnte sich bei dem ex-Meyer-Michael-Haus ( S ) um das Grundstück Judenstraße 27 handeln; in dessen Garten hätte also die Vorgängersynagoge gestanden, während der heutige Zugang zum Synagogengrundstück (und zum Berend Lehmann Museum) Teil des Mikwenhauses, Nr. 26, ist.

Demnach müsste das Mikwenhaus an der Stelle des David Wulfschen Grundstücks ( W ) stehen. In der Judenhausliste von 1763 heißt es von dem sechsten der acht der Judenschaft gehörenden Häuser, es sei der zweite Eingang zum Tempel, und zwar der in der Judenstraße, und es habe früher teils Philipp Jost (später Judenstraße 28 [ X ]) und teils Wolf David ( W ) gehört,218 und von Wolf David heißt es, sein vom Vater David Wulff ererbtes Haus habe zwischen Levin Joels Haus (später Judenstraße 25 [ T ]) und dem Tempel gelegen.219

Offenbar hatte man 1763 vergessen, dass es schon immer zwischen David Wulff ( W ) und Philipp Jost ( X ) das der Judenschaft gehörende ex-Meyer-Michael-Haus gegeben hatte, dass diese beiden also nicht Teile ihres in der Tat benachbarten Besitzes abgeben mussten.

Das Ergebnis dieser Überlegungen ist in der Abbildung „Die vermutete Häuserfolge auf der westlichen Seite der Judenstraße“ festgehalten (Abb. 15–16).

Wenn man nicht annehmen will, dass es in diesem Hofbereich sogar zwei Vorgängersynagogen gegeben hat, dann ergibt sich ein momentan noch nicht aufzulösendes Lokalisierungsproblem: Die 1669 als Ersatz für das zerstörte Gotteshaus erbaute Fachwerk-Synagoge ( H ) befand sich „hinter Salome [recte: Salomon] Jonas undt Davidt Wolffen Wohnhause aufm Neuen Margckte“,220 Nach der Domkapitel-Häuserliste von 1699 befanden sich die Behausungen von David Wolffs Sohn Wolff David (heute Judenstraße 26 [ W ]) und von Salomon Jonas’ Schwiegersohn David Israel (heute Nr. 28 [ V ]), beide vom Vater/Schwiegervater geerbt, nur durch ein anderes Haus getrennt im Bereich des heutigen Berend-Lehmann-Museums. Das wäre eine Stelle, die etwa 10 bis 15 Meter weiter nördlich anzunehmen wäre (also zwischen W und X).


Abb. 14: Die Halberstädter Judenstraße 1930, Blick auf den Durchgang zur Bakenstraße. Links das heutige Berend-Lehmann-Museum.

Wie dem auch sei: Ganz gleich, ob es in den vergangenen 300 Jahren Änderungen in der Parzellierung gegeben haben mag oder nicht – aus der Betrachtung dieses Bereiches wird deutlich, dass Berend Lehmann, nachdem dies im Areal „Schacht“nicht möglich war, sein Gemeindezentrum im Bereich Judenstraße/Bakenstraße zu verwirklichen begann, wo bereits eine unauffällige Hinterhaus-Synagoge vorhanden war und wo seine Mitstreiter Wulff, Levin und Jost schon Grund besaßen, den sie teilweise zur Verfügung stellen konnten.

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Abb. 15 oben: Jüdischer Hausbesitz 1699. Ziffern hinter „No.“ sind die Nummern der Judenhäuserliste von 1699. Ziffern auf weißem Grund sind die Hausnummern von 1933.Die Häuserfolge von Judenstraße 29 bis Bakenstraße 63 ist durch Nachbarschaftsangaben gesichert; in Judenstraße 16–19 ist nur gesichert, dass Haus No. 13 gegenüber von 12 liegt; No. 3, 4 und 15 könnten auch rechts von No. 13 gelegen haben, allerdings in dieser Reihenfolge.


Abb. 16 oben: Alle auf dem Planausschnitt bezifferten Gebäude waren 1933 noch vorhanden, nach Krieg und DDR-Abriss existieren 2011 nur noch die dunkel getönten.

93 Vgl. Backhaus, Fritz: Die Juden im Bistum Halberstadt, in: Siebrecht, Adolf (Hg.) Geschichte und Kultur des Bistums Halberstadt. 804–1648. Symposium anlässlich 1200 Jahre Bistumsgründung Halberstadt, 24.–28.3.2004. Protokollband, Halberstadt 2006, S. 505–513.

94 Lucanus, Notitia, Bd. I, S. 757. Die beiden umfangreichen Foliobände des Notitia-Manuskripts sind eine wertvolle Quelle für die Geschichte der Stadt Halberstadt, speziell für ihren Zustand während der Lebenszeit ihres Verfassers. Es ist höchst bedauerlich, dass sie nicht längst publiziert worden sind. Das Kapitel über die Halberstädter Juden ist eine wichtige Ergänzung zu der bisher einzigen, inzwischen überholten Darstellung des jüdischen Halberstadt, der Geschichte der israelitischen Gemeinde Halberstadt des Rabbiners Auerbach von 1866. Bemerkenswert ist es vor allem wegen der Sympathie, mit der Lucanus die Juden betrachtet, weshalb er die auf ihnen lastenden Abgaben genauestens notiert. Natürlich wird dennoch auch bei ihm die damals landläufige Angst vor zu großem Wachstum der jüdischen Bevölkerung spürbar, etwa wenn er ein Kapitel überschreibt: „Die Juden breiten sich in Halberstadt sehr aus.“

95 Stern, Staat, Bd. II,2, S. 260, Dokument Nr. 197.

96 Nach der „Generaltabelle derer im Fürstentum Halberstadt [...] befindlichen Judenfamilien 1737“, ebd., Bd. II/2, S. 597–637, Dokument Nr. 490.

97 Reskript des Großen Kurfürsten an die Geheimen Räte vom 8./18.12.1672, gedruckt in Stern, Staat, Bd. I,2, S. 31 (Dokument Nr. 24).

98 So gesehen von Lucanus, Notitia, §3.

99 Stern, Staat, Bd. I,2, S. 336, Dokument Nr. 355.

100 Vgl. Stern, Staat, Bd. 2,1, S. 144ff., wo auch die späteren drastischen Beschränkungen der Ansetzung geschildert werden.

101 Freudenthal, Messgäste, S. 95–115.

102 Nach der „Generaltabelle derer im Fürstentum Halberstadt [...] befindlichen Judenfamilien 1737“, in: Stern, Staat, Bd. II/2, S. 597–637, Dokument Nr. 490.

103 Vgl. Halama, Walter: Autonomie oder staatliche Kontrolle? Ansiedlung, Heirat und Hausbesitz von Juden im Fürstentum Halberstadt und in der Grafschaft Hohenstein (1650–1800), Diss. Ruhr-Universität Bochum [2004] (abgekürzt: Halama, Autonomie), S. 228.

104 Belege an späterer Stelle dieser Arbeit.

105 GStA PK, I.HA Rep. 21, Nr. 203, fasc. 18, o. Bl.

106 Rath-Häußliches Lager-Buch der Stadt Halberstadt, auf Allergnädigsten Befehl Seiner Königlichen Majestät in Preußen etc. von Bürgermeistern und Rath auch Dero Syndico verfertiget. Halberstadt Anno 1721, vol. 1, S. 34–36. Manuskript im Historischen Stadtarchiv Halberstadt, enthalten in: Urkundeninventar von 1601 bis 1743, Sign. Augustin 1041, LL 1. Abgekürzt: Ratslagerbuch.

107 Genaueres einige Seiten später.

108 Auerbach, Geschichte, S. 26.

109 GStA PK, I.HA. Rep. 33, Nr. 120c (1649–1701), Bl. 42.

110 Actum Halberstadt den 3 t Aprilis 1669 [...] Lista der alhir auf der Voigdtey wohnenden Juden [...] LHASA,MD, A 13, Nr. 607, Bl. 35–38. Abgekürzt: Judenliste 1669.

111 LHASA MD, Rep. A13, Nr. 607, Bl. 37. Die Liste stammt von etwa 1730; der alte Besitz des Domkapitels dürfte sich bis dahin seit 1669 nicht geändert gehabt haben.

112 Lüdemann, Monika: Quartiere und Profanbauten der Juden in Halberstadt, Dissertation TU Braunschweig, 2003 (abgekürzt: Lüdemann, Quartiere), S. 24ff. Im Internet als PDF-Datei zugänglich unter www.digibib.tu-bs.de/?docid=00001635 (Zugriff: 18.9.2013, 24 Uhr).

113 In einer Johann Henricus Lucanus zugeschriebenen „Sammlung an Documenten, Berichten, Relationen, den statum publicum des Fürstenthums Halberstadt betreffend“, Manuskript, nicht paginiert, nicht publiziert, Historisches Stadtarchiv Halberstadt, Sammlung Augustin, Sign. 1037, wird für die 1740er Jahre in der Verteilung der – nichtjüdischen und jüdischen – 1 805 Halberstädter Häuser die Bürgerschaft mit 1 211 Häusern angegeben, die Regierungsfreiheit umfasste danach 93, die Domkapitularische Freiheit 174 Häuser, der Majorei (Amtskammer) unterstanden 166 Häuser.

114 Lüdemann, Quartiere, S. 14. Ein früher Beleg: „Am 17.9.1639 verlangten die Vogteischen, dass die zahlreichen Juden auf den geistlichen Freiheiten, die vom Kriegs- und Wachdienst an den Toren und auf den Mauern sowie von Einquartierungen befreit seien, endlich zur Kriegssteuer herangezogen würden.“ Boettcher, [Hermann]: Halberstadt im Dreißigjährigen Kriege, Aschersleben 1914, S. 66, wobei die Angabe „zahlreich“ für 1639 im Widerspruch zu Lucanus (4 Familien, Anfang dieses Kapitels) steht.

115 Halama, Autonomie, S. 284.

116 Die genauen Rechtsverhältnisse bei Lucanus, Notitia, Bd. I, S. 416.

117 Vgl. im weiteren Verlauf dieses Kapitels den Abschnitt „Das Heistersche und das Pottische Haus“: Protest gegen den Kauf des Heisterschen Hauses.

118 Lüdemann, Quartiere S. 27.

119 Halama, Autonomie, S. 228.

120 Lüdemann, Quartiere, S. 17.

121 „Voigtei“ ist die Halberstädter traditionelle Rechtschreibung für „Vogtei“

122 Schon 1664 reagierten die Halberstädter Juden auf die Forderung von Halberstädter Bürgern, man solle sie keine eigenen Häuser besitzen lassen, mit der Frage, ob sie denn etwa ihre „Häuser in die Luft bauen könnten“. „[Wir können] nicht unterm bloßen Himmel wohnen, sondern haben derobehuf Häuser nöthig, und weil man uns Bürgerhäuser zu vermieten [anzumieten] nicht zulassen will, so müssen wir nothwendig [...] ein und anderes von Bürgern kaufen[...]“ wiedergegeben in: Stern, Staat, Bd. I,2, S. 104ff. (Dokument Nr. 118).

123 Samuel, Salomon: Geschichte der Juden in Stadt und Synagogenbezirk Essen, Frankfurt/M. 1913, S. 6f.

124 Judenliste 1669: Actum Halberstadt den 3 t Aprilis 1669 [...] Liste der alhir auf der Voigdtey wohnenden Juden [...] LHASA,MD, A 13, Nr. 607.

125 Freudenthal, Messgäste, S. 106

126 Reiner Krziskewitz, der über einen der Joel-Nachfahren in Bernburg forscht, hat durch Einsicht in die Dresdner Original-Messelisten diese Zusammenhänge der Familie Joel – Levin geklärt. Ich danke ihm für die Überlassung seiner Ergebnisse. Joels Vatersname „ben Jehuda“ in Fraenkel, Louis & Henry, Forgotten Fragments of the History of an Old Jewish Family,o.O.,o.J.[Kopenhagen 1975], o.Bl., auf der Tafel A = „The Behrend Lehmann Family“ ist offenbar übernommen aus Auerbach, Geschichte, S. 35, aber in den amtlichen Halberstädter Judenlisten taucht dieser Vatersname nicht auf, und Berend Lehmann, der mehrfach auf seinen Schwiegervater anspielt, nennt nur den Eigennamen „Joel“. Joel Alexander hat in den Ereignissen um die Zerstörung der Synagoge, 1669, eine entscheidende Rolle gespielt. Vgl. LHASA, MD, A 13, Nr. 607, Bl. 39–40. Über Lehmanns Schwäger und Neffen aus der Joel-Familie s. den Abschnitt „Blankenburger Tagesgäste“ im Kap. 3 dieses Buches.

127 In Frankl, Ernst: Die politische Lage der Juden in Halberstadt von ihrer ersten Ansiedlung an bis zur Emanzipation, Jahrbuch der Jüdisch-literarischen Gesellschaft , Jahrgang 19 (1928), S. 329, wird erläutert: „Nur 19 [von 86] Familien haben eigene Schutzbriefe, 16 berufen sich auf ihres Vaters Schutzbrief, 16 auf der Schwiegerväter Schutzbrief, 5 auf der Großväter Schutzbrief.“

128 „Actum Halberstadt, den 30. Januar 1688, sind der Halberstädtischen Judenschafft Schutzbriefe examiniret, und folgender gestalt befunden worden.“ GStA PK, I.HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701), Bl. 16rü. Dort wird er als 24-Jähriger geführt. Nach seinen Lebensdaten im Memorbuch (s. 2. Kapitel) müßte er allerdings schon 27 Jahre alt gewesen sein. Zum Geburtsdatum vgl. auch: Lehmann, Emil, Ges. Schr., S. 98. Vgl. zu seinem Vermieter Moyses Levin die laufende Nummer 4 derselben Liste, s. Dok. 3.

129 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701), o.Bl., datiert 15./25.10.1689.

130 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701) „Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt [...]“, o.Bl. März 1699. Abgekürzt: Judenliste 1699.

131 Auerbach, Geschichte, S. 50.

132 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 95, Pak.1 (1627–1710), Brief Kurfürst Friedrichs III. von Brandenburg an die Halberstädtische Regierung vom 13.12.1698.

133 Vgl. dazu auch den entsprechenden Abschnitt im weiteren Verlauf dieses Kapitels.

134 Judenliste 1699, o.Bl.

135 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 2 (1698–1712), o.Bl., datiert 16.12.1707.

136 Lüdemann, Quartiere, S. 78. Dort werden 38 Personen angegeben, dabei sind irreführenderweise die Rabbiner der Klaus und deren Familien mitgezählt.

137 Lehmanns eigene Aufstellung vom 24.4.1724, abgedruckt in Stern, Staat, Bd. II,2 S. 587f., als Dokument Nr. 479. Unter „Gesinde“ zählt Lehmann unter anderen 3 Schreiber und einen Kellermeister auf: Der Resident handelte auch mit Wein (vgl. dazu den an dieses Kapitel anschließenden Exkurs über Lehmanns Konkurs). Er verzeichnet übrigens dort auch 4 Rabbiner mit ihren Familien, die in „seinem Lehrhaus“ wohnen; das sind offensichtlich die Klaus-Gelehrten.

138 Vgl. den späteren Abschnitt „Klein Venedig komplettiert und arrondiert“.

139 Raspe, Ruhm, passim.

140 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b Pak. 2 (1698–1712), Schreiben Berend Lehmanns an den preußischen König vom 18. 12. 1711.

141 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b (1713–27), Pak. 10945, o.Bl., Schreiben Berend Lehmanns an die königlich preußische Regierung vom 27.4.1724.

142 Lucanus, Notitia, Dokument Nr. 2, § 13.

143 Vgl. Saville, Juif, S. 270.

144 Gotzmann, Andreas: Jüdische Autonomie in der frühen Neuzeit. Recht und Gemeinschaft im deutschen Judentum. Göttingen 2008. Der Bezug auf „Mildtätigkeit“ ebd. S. 822.

145 Die Größe (relativ zu den meist kleinen Häusern der Unterstadt) ergibt sich außer aus Lucanus, Notitia, Bd.II, S. 87, („großes Freyhauß“) aus Frantz, Klamer Wilhelm: Geschichte des Bistums, nachmaligen Fürstentums Halberstadt [...], Halberstadt 1853, S. 219, wo es bezeichnet wird als „am Grauenhofe ein großes Haus“.

146 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1713), o.Bl. Schreiben an den preußischen König vom 24.7.1703.

147 Lucanus, Bd. I, S.416.

148 GStA PK, I. HA Rep 33, Nr. 120b, Bd.1 (1650–1697), o.Bl., datiert 16.2.1697, 15.9.1697

149 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701), o.Bl., datiert 18./28.3.1697.

150 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Bd.1, (1650–97), o.Bl., datiert 13.12.1698.

151 So in GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94−95 (1698–1713), o. Bl., Schreiben an den preußischen König vom 24.7.1703.

152 Ebd., Schreiben an den Kurfürsten vom 8.5.1699.

153 So in Auerbach, Geschichte, S. 79.

154 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1712), o.Bl., datiert 6.3.1698.

155 Es erscheint zweifelhaft, dass mit der Bezeichnung „[der] zum Closter Michaelstein gehörende Graue[...] Hof[...]“ tatsächlich der gesamte heutige Straßenzug „Grauer Hof“ gemeint ist. Für ihn wäre der Preis zu gering. Möglicherweise waren es die unmittelbar an „Schacht“ anschließenden kleinen Häuser Grauer Hof 1–10.

156 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1713), o.Bl., Schreiben Berend Lehmanns an König Friedrich I. vom 24.7.1703.

157 Vgl. Auerbach, Geschichte, S. 61.

158 Der Kalkanstrich oder –bewurf, Kalziumhydroxid, verbindet sich mit dem Kohlendioxid der Luft zu Kalziumkarbonat, dieses würde „ausblühen“ (sich von der Wand ablösen); deshalb der Anstrich mit dem an der Luft beständigen Gips = Kalziumsulfat.

159 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1713), o.Bl., datiert 28.7.1699.

160 Ebd., datiert 17.8.1699.

161 „Rath-Häußliches Lager-Buch, der Stadt Halberstadt, auf Befehl Seiner Königlichen Majestät in Preußen von Bürgermeistern und Rath auch Dero Syndico, verfertiget. Halberstadt Anno 1721“, Manuskript im Historischen Stadtarchiv Halberstadt, Sign. 1041, Slg. Augustin LL 1, Bd.1, S. 148, nennt die vier „ordines“ der Landstände: 1. Domkapitel, 2. Kapitel der Liebfrauen-, Moritz-, Paulskirche und der Klöster, 3. die Ritterschaft, 4. die Städte Halberstadt, Aschersleben und Osterwieck. Halama, Autonomie, S. 51, fügt als 5. Stand den Bauernstand hinzu, der im Landtag durch zwei Landräte vertreten war. Die Landstände tagten alle Vierteljahr oder, auf königliche Anordnung, auch öfter.

162 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1713), o.Bl. Bericht der Halberstädtischen Regierung an Kurfürst Friedrich III. vom 12.4.1700.

163 Vgl. Saville, Juif, S. 143ff.

164 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 94–95 (1698–1713), o.Bl., Bericht der Halberstädtischen Regierung an Kurfürst Friedrich III. vom 12.4.1700.

165 Ebd., Schreiben König Friedrich I. an die Halberstädtische Regierung vom 11.1.1701.

166 Ebd., Schreiben König Friedrich I. an die Halberstädtische Regierung vom 25.1.1701.

167 In Lucanus’ Notitia, Bd.II, S. 24, heißt es „[...] daß alle Gaßen in der Stadt vormahls [...] vornehmlich vor die Fahrenden, sehr unbequem angelegt gewesen, weil der Rennstein oder die Goße allenthalben mitten durch die Straße gegangen.“ 1699 sei das auf Kurfürstlichen Befehl geändert und „[...] mitten durch alle Straßen ein breiter Steindamm zur Bequemlichkeit der Fahrenden angeleget worden“. Diese Maßnahme scheint sich nicht mit auf die Bakenstraße erstreckt zu haben. – Bei Lucanus, findet sich übrigens eine ausführliche Darstellung der Halberstädter Brunnen- und Wasserverhältnisse.

168 Auerbach, Geschichte, S. 48.

169 Lucanus, Notitia, Bd.II, S. 87.

170 Ebd., Bd.I, S. 416.

171 Nach seiner Kurzbiografie bei Lucanus, Notitia, Bd.I, S. 460–461, 1650 in Gotha geboren, in Halberstadt als Amtsmajor, Kurfürstlicher Rat, Landrentmeister, Kriegsrat, Kammerrat, Präses der Kriminalkommission tätig, 1729 in Halberstadt gestorben.

172 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 82b, o.Bl., Entwurf eines Schreibens des Kurfürsten Friedrich III. an die Halberstädtische Regierung vom 18./28.3.1699.

173 „Bauer“ nicht im Sinne von „Landwirt“, sondern „Er-bauer“ beziehungsweise Hausbesitzer. Die Bauermeister waren gewählte Obleute einer bestimmten Wohngegend. Vgl. Bandau, Wilhelm (Hg.): Das Ratslagerbuch von Halberstadt vom Jahre 1721, Halberstadt 1930, S. 1. Es handelt sich bei Bandaus Büchlein um einen kleinen gedruckten Auszug aus dem ansonsten nur als Manuskript vorliegenden „Lagerbuch“.

174 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 82b, o.Bl., Schreiben Kurfürst Friedrichs III. an die Halberstädtische Regierung vom 27.9.1699.

175 Pott ist nach seiner Kurzbiografie bei Lucanus, Notitia, Bd.I, S. 451–452 wie Koch seit 1686 Regierungsrat bei der Amtskammer; er stirbt 1708. Alle diese Häuser „neben dem Grauen Hoffe“ lagen auf der von der Amtskammer verwalteten Regierungsfreiheit. Man kann daher annehmen, dass sowohl Koch wie Pott mit ihrem Insider-Wissen günstig an diese Immobilien herankamen und sie als Handelsobjekte benutzten.

176 So ergibt es sich aus der Bemerkung in der Häuserliste von 1699: (GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701) Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt[...] März 1699, o.Bl.), wo es heißt, dem Residenten gehöre „noch ein anderes [Haus]“, „[...]an dem sogenannten Heisterschen modo Schachtischen Hause belegen[...]“, wobei man „modo“ wohl als „beziehungsweise“ interpretieren darf.

177 GStA PK, I. HA Rep.3 3, Nr. 120c, Bd.1 (1649–1701) Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt[...] März 1699, o.Bl.)

178 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 3 (1713–1727), o.Bl.: Bericht Fr. v. Hamrath vom 5.1.1721.

179 Über Rossall heißt es bei dem Stadthistoriker Lucanus: „Die französischen Prediger hieselbst sind gewesen: 1.) Pierre Roßal wurde anno [Lücke] von Halberstadt nach Magdeburg an die Wallonische Kirche berufen, starb daselbst 1735.“ Lucanus, Notitia, Bd. II, S. 87.

180 Nach dem noch zu erwähnenden Gutachten v. Meisenburg/Koch vom 27.7.1708 in: GStA PK, I. HA Rep 51, Nr. 66–67, o.Bl. Dort der gesamte im Folgenden geschilderte Vorgang.

181 Es handelt sich hier nicht um den Präsidenten der Halberstädtischen Regierung, Wilhelm Heinrich von Danckelmann (1654–1729), sondern um einen seiner Brüder, den in Cölln (Berlin) amtierenden Generalkriegskommissar Daniel Ludolf von Danckelmann (1648–1709), der möglicherweise aus jungen Jahren, als er einen Posten bei der Halberstädtischen Regierung innehatte, vor der Stadt noch Besitz hatte. Er war für die preußischen Judenangelegenheiten zuständig und unterschrieb mit der Paraphe „DvD“ eine ganze Reihe von Anordnungen der königlichen Regierung an ihre Filiale, die Halberstädtische Regierung.

182 Möglicherweise war der Garten auch das kleine Extragrundstück, das sich Lehmann für 70 Taler von Schacht dazugekauft hatte.

183 In den Jugenderinnerungen eines Halberstädters namens Holtze (1779–1858), dessen Familie in unmittelbarer Nachbarschaft, am Grauen Hof, wohnte, heißt es: „Ein Teil [der Bewohner] bestand aus Juden, gegen welche [...] nichts, was gegen Redlichkeit verstieß, erinnert werden konnte. Ein Teil aber bestand aus Gesindel und namentlich Contrabandiers (jetzt Pascher) [,die] verbotene Waren über die nahe Stadtmauer hinüberpaschten und mit Gewinn [...] verkauften.“ Im Internet: Rückerinnerungen von Urgroßvater Holtze www.ping.de/sites/afu/holtze/erziehung.htm (Zugriff 19.9.2013, 1 Uhr).

184 Brief an den König vom 20.3.1708, GStA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 2 (1698–1712), o.Bl.

185 Nach Lucanus, Notitia, Bd.I,S. 459, war Christian Ernst Meisenburg seit 1707 Regierungsrat, wurde 1726 Geheimer Kriegsrat und später Vizepräsident der Halberstädtischen Regierung.

186 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 2 (1698–1712), o.Bl., datiert 29.8.1708.

187 Ebd., datiert 27.8.1708. Über die Diskrepanz in der Datierung vgl. Fußnote zu Dok. 15.

188 Ebd., datiert 1.2.1709.

189 GStA PK, I. HA Rep. 51, Nr. 66–67, o.Bl., datiert 28.3.1709.

190 Vgl. Schnee, Hoffinanz, Bd. 2, S. 195f.

191 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Paket 4 (1728–1739), o.Bl., Bericht der Halberstädtischen Regierung vom 10.8.1731.

192 Die Berechtigung, in einem gemäß den Judenvorschriften erworbenen Haus zu wohnen, musste immer wieder durch die Vorlage des Kaufvertrages für das Gebäude nachgewiesen werden.

193 GStA PK, I. HA Rep. 33 Nr. 120c, Bd.1 (1698–1713), o.Bl.: „Actum in Judic. Halberstad.den 2ten Martii 1699“.

194 so in den Magdeburger Akten LHASA, MD, Rep. A 14, Nr. 709 und 1012.

195 LHASA, MD, Rep.Cop-Nr. 660 II.

196 Der Begriff „Fach“ als Längenmaß hat sich in Nachschlagewerken nur als ungefähre, nicht als exakte Maßeinheit gefunden. Nach Ersch, J.S und Gruber, J.G.: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaft und Künste, 1. Section, Bd. „Fabrik–Farvel“, Leipzig 1845, S. 23 bestimmte sich ein “Fach”, der Abstand von Ständer zu Ständer, durch die Fenster- und Türenbreite, die bei alten niedersächsischen Fachwerkbauten zwischen 80 und 100 Zentimetern lag.

197 GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120c, Bd.1 (1698–1713), o.Bl. Specification der sämmtlichen Judenschaft in der Stadt Halberstadt[...], März 1699, dort Nr. 12 und 13 der Häuser auf den Freiheiten. Auch LHASA, MD, Rep. A 14, Nr. 1012, dort unter den gleichen Nummern.

198 Vgl. Abb. 25/26, den Plan der Judenhäuser in der Judenstraße, dort die Hausnummern 18 und 19.

199 Nr. 14 auf einer nicht datierten Liste der Judenhäuser auf der Domfreiheit LHASA,MD, Rep. A 14, Nr. 1012, S. 25 und in : Jost, Marcus Isaak, Eine Familien-Megillah, in: Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Juden thumes, Jg. 1861, S. 64. (abgekürzt: Jost, Megillah).

200 LHASA, MD, Rep. A14 Nr. 709 (Copiare 409).

201 E-Mail Reiner Krziskewitz’ an den Verfasser vom 11.2.2010. Hier zeigt sich die Tendenz in der jüdischen Selbstbenennung, nach christlichem Vorbild einen Familiennamen zu etablieren: Die Söhne der Joel-Söhne nennen sich offiziell nach Vater und Großvater. Drei Namen erscheinen dann aber doch zu unpraktisch, so dass schließlich der Großvatersname allein zum Familiennamen wird, der Vatersname verschwindet. Dadurch sind die Generationen bei wiederkehrenden Vornamen nicht mehr deutlich auseinanderzuhalten. Die nächste Generation, Amschel Levin, Sohn von Levin Isaak Joel, geht noch einmal auf die alte Tradition zurück. Als Amschel Levin 1735 nach Bernburg übersiedelt, wird dann „Levi“ zum Familiennamen.

202 Es ist nach Ausweis von LHASA, MD, Rep. A 14 Nr. 709, Fol. 28 ff., 1680 von dem Gastwirt Beße aus Zilly an Besach Wulff und 1695 von diesem an Abraham Jacob verkauft worden.

203 Geboren 1674, gestorben 1741, Berend Lehmanns Verhandlungs- und Korrespondenzpartner, Geheimrat bei Herzog Ludwig Rudolf in Blankenburg. Vgl. Stammtafel der Familie von Campen auf Ildehausen im Niedersächsischen Landesarchiv/Staatsarchiv Wolfenbüttel, (abgekürzt: NLA-StA Wf) Sign. Slg 26 Nr. 93H. Ich verdanke Gesine Schwarz den Hinweis auf diese Quelle.

204 Immobilienakte „Aaron Emanuel contra den Königl. Rath von Weferling wegen des sub hasta erstandenen Lehmannischen Hauses“ GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 4 (1728–39), o.Bl., mehrere Daten, 1735.

205 Dass Emanuel ein Schwager Lehmanns war, geht hervor aus einem Bericht des Halberstädter Regierungsrates Hamrath an die Berliner Regierung vom 5.11.1721, in GStA PK, I. HA Rep. 33, Nr. 120b, Pak. 3 (1713–1727), o.Bl. Ein zweiter Beleg: Freudenthal, Messgäste, S. 99, erwähnt als häufigen Messebesucher „Aron Emanuel[...] meist mit seiner Frau Hanna Joel“. Man könnte annehmen, Hanna Joel sei eine Schwester Miriam Lehmann-Joels gewesen. Das ist aber, wie sich aus Nachforschungen von Reiner Krziskewitz’ (E-Mail an den Verfasser vom 11.2.2010) ergibt, unwahrscheinlich. Miriams Mutter, Zipora (verheiratet mit Joel Alexander), kommt 1684 bereits als Witwe zur Leipziger Messe. Und ihre fünf Kinder (nach der Judenliste von 1669) kann man eindeutig benennen; Hanna gehört nicht dazu. Sie dürfte eher eine Nichte Berend Lehmanns gewesen sein.

206 Sie ist auf dem „Grundriß von Halberstadt“, des Grafikers Kratzenstein (1784), als „Clus“ an der heutigen Stelle im Rosenwinkel eingezeichnet. Als terminus ante quem des Umzuges der Klaus in den Rosenwinkel kann das Jahr 1764 gelten. Zu dieser Zeit vermachte ein Zacharias Wolff dem „Studierhaus“ eine Hypothekenforderung, die auf seinem eigenen Haus in unmittelbarer Nachbarschaft des „Studierhauses“ „auf der sogenannten Kluß am Rosenwinkel“ lag. Vgl. LHASA, MD, Rep. A17 III Nr. 143, Kaufvertrag vom 6.6.1803. In der Liste der Halberstädter jüdischen Häuser aus demselben Jahr,1764, (CAHJP H I 3 65) heißt es über die laufende Nummer 11 „Die Bernd Lehmannsche Cluß oder das sogenannte Studier Hauß der Juden ist unter der Regierungsfreyheit belegen und nach Außage des Vorstehers Abraham Samuel Meyers seit undencklichen Jahren ein Juden Hauß. Das Dokument hierüber hat der in Hannover wohnende Bernd Lehmannsche jüngste Sohn, Cosmann Bernd Lehmann.“ Das würde bedeuten, dass Rosenwinkel 18 schon vor dem dortigen Einzug der Klaus in jüdischem Besitz gewesen ist, möglicherweise, wie Ende des vorigen Abschnittes beschrieben, war es das alte Spital.

207 S. dazu den Exkurs „Die Konkurse Berend Lehmanns...“ im Anschluß an dieses Kapitel.

208 GStA PK, I.HA Rep. 33 Nr. 120c , o.Bl., 14.3.1711. Ein Hinweis auf dieses Dokument findet sich bei Raspe, Ruhm, in: Ries/Battenberg, Hofjuden, S. 201, Anm. 9.

209 So berichtet in Lucanus, Notitia, Bd. II, S. 769.

210 So schon erkannt von. Raspe, Ruhm, S. 201, Anm. 9. Es handelt sich wahrscheinlich um die 1669 als Ersatz für die zerstörte Vorgängersynagoge erbaute „Schul“ „hinter Salome Jonas und David Wolffen Wohnhaus auffm Neuen Margckte“. Vgl. Strobach, Berndt: Den 18. Märtz ist der Judentempel zerstört. Die Demolierung der Halberstädter Synagoge im Jahre 1669 (abgekürzt: Strobach 1669). Berlin 2013, S. 25.

211 Karl Bernhard Kruse: Erhalten, Erforschen, Sanieren, Dialog, hg. Moses Mendelssohn Stiftung, Potsdam, Jg. 4 (2005), Heft 29, S. 3.

212 „Von hiesiger Hochlöblicher Regierung verlangte Specification derer unter dem Hohen Dohm Capituls Jurisdiction gelegene Juden Häuser betreffendt“ LHASA, MD, Rep. A14, Nr. 1012.

213 So liegt David Wulffs Haus (Nr. 1 der Liste) „zwischen Levin Joel und dem Tempel“, Philipp Josts Haus (Nr. 5) „in der Domdechaney Straße am Neumarckt zwischen Relicta Christoph Wittmanns und Meyer Michaels itzo den Juden Tempel und Jost Lewins Haus innen[...]“.

214 Dass es sich in der Tat um die Judenstraße handelt, ergibt sich z.B. auch aus der Eintragung Nr. 10: „David Israel producirt [einen Kaufbrief], worinnen sein auff den Neumarkte sonsten die Domdechaney Straßen genandt[...]“.

215 Lüdemann, Quartiere, S. 31/32

216 LHSA, MD, Rep. A 14, Nr. 1012

217 Göckingk, Leopold Friedrich Günther: Briefe eines Reisenden an Herrn Drost von LB, 3. Brief, in: Göckingk, Leopold Friedrich Günther: Die Freud’ ist unstet auf der Erde. Lyrik. Prosa. Briefe, Berlin 1990, S. 336.

218 „Tabelle der in den Städten Halberstadt, Aschersleben, Oschersleben und Gröningen befindlichen Juden Häusern. de Anno 1763“, GStA PK, II. HA Abt. 16, Tit.CVI, Nr. 3, Bd.1 (1763), o.Bl..

219 So in den Domkapitel-Kaufbriefen LHASA, MD Rep. A14, Nr. 709 vom 29.5.1709.

220 Die Geschichte dieser 1669 erbauten Hinterhof-Synagoge konnte inzwischen geklärt werden. Vgl. Strobach, 1669.

Privilegiert in engen Grenzen

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