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ОглавлениеKÖNIG DAGOBERT - DER ANGEBLICHE ZWEITE ERBAUER DER STADT MAINZ
Joachim Schneider
Danach kam König Dagobert, der baute die Stadt Mainz dort wieder auf, wo sie jetzt liegt, vom Grinsturm1 bis zu der Heimenschmiede2 und von der Steinernen Brücke3 bis zur Gaupforte4. Zuvor hatte der König auch eine Burg erbaut am St. Jakobsberg, wo sich aber damals noch kein Kloster befand. Die Burg hieß ‚Dagoberts Wighaus‘5 und lag außerhalb der Stadt. Und eine andere Burg, die zu Zeiten der Römerherrschaft den Bischöfen gehört hatte6, lag unten an der Stadt. Gegenüber beiden Burgen stand die Stadt offen, ohne Mauern und ohne Gräben. Eines Tages kamen die Ritter der Burg und baten den König, dass er ihnen die Stadt übergebe. Das versagte er ihnen und wollte es nicht tun. Daraufhin zogen die Ritter in die Stadt und hielten dort ihren Rat.
Inzwischen unternahm der König eine Reise gegen den Herzog von Böhmen, der heutzutage ein König ist.7 Dabei erwies ihm die Stadt einen großen Dienst, so dass er den Rittern die Stadt anbefahl und ihnen Freiheiten gab, wie sie wollten. Und sie sollten frei sein von Bede, Geschoss8 und von Herrendienst und sollten keinen Herren gegen ihren Willen haben. Und zu größerer Sicherheit gab er darüber der Stadt eine Urkunde mit einer goldenen Bulle9, an einer seidenen Schnur befestigt. Danach sprachen die Bürger und die Handwerker in der Stadt, die Ritter würden sie verraten, und sie wollten, dass die Bürger auch in den Rat gingen in Angelegenheiten der Stadt. Und sie brachen Dagoberts Wighaus auf, so dass sich die Ritter nicht mehr dort zurückziehen konnten, und mauerten die Stadt an dieser Seite zu. Und sie setzten fest, dass ebenso viele Bürger in den Rat gehen sollten wie Ritter. Da 22 Ritter und Rittergenossen im Rat saßen, gingen nun auch 22 der Bürger und Handwerker – und zwar die besten aus diesen – in den Rat. Und solange ein rechtschaffener Mann10 lebte, der im Rat saß, sollte man ihn nicht ablösen. Und wenn einer starb, sollte man einen anderen einsetzen und wählen an seine Statt und darüber eine Urkunde ausstellen.
Damals war Kastel eine Stadt11 und gehörte zum Reich. Und auch das Rheingau gehörte zum Reich, Oppenheim12, die Juden und Bingen und das ganze Land weitum13 und das Gericht zu Mainz gehörten dem König. In Mainz selbst aber hatte der König keine Rechte mehr außer dem Gericht, den Juden und etlichen Hauszinsen, und den Saal und den Hof und den Marstall14. Das alles hat der König15 dem Bischof gegeben16, wie ihr hernach geschrieben findet und hören werdet.
[…]
Auch soll man wissen, dass Kaiser Friedrich17 die städtischen Freiheiten zu Mainz bestätigt hat, auch die goldene Bulle des Königs Dagobert, der die Stadt Mainz erbaute. Der Graf auf dem Rheingau war Burggrafzu Mainz18 auf König Dagoberts Wighaus, und viele Kaiser und Könige haben die städtischen Freiheiten zu Mainz bestätigt, bevor irgendein Bischof zu Mainz Rechte hatte.
Aus der Erzählung vom „Ursprung der Stadt Mainz“ in der sog. Windeck-Fassung, nach 1443
I. Der Mainzer Rat im Spiegel der Dagobert-Legende
Die eingangs wiedergegebene Erzählung entstammt der kurzen Chronik „Ursprung der Stadt Mainz“19, die in diesem Buch auch im Kapitel zu den Mainzer Ursprungssagen genutzt wird20. Der Text berichtet hier von einer zweiten Gründung der Stadt Mainz durch den fränkischen König Dagobert I. (631–638/39) aus dem Geschlecht der Merowinger. Davor war die erste angeblich schon seit ältesten Zeiten bestehende Stadt, der Chronik zufolge21, durch die Hunnen unter König Attila völlig zerstört worden. Die Bezeichnung der Königsburg als wickhuß verweist auf ein festes Steinhaus als Teil einer größeren Befestigung22, die oberhalb der Stadt gelegen habe. Die Umschreibung der angeblich damals neu erstandenen Stadt mit Hilfe von vier im Spätmittelalter markanten Orientierungspunkten an den vier äußeren Ecken des damals bestehenden städtischen Mauerrings23 sollte offenbar verdeutlichen, dass die „Stadt Dagoberts“ von Anfang an mit der Stadt, wie sie der Chronist und seine Leser kannten, identisch war24. Die Verbindungslinie von einer durch den Autor sogenannten Steinernen Brücke (über den Zaybach) hin zum Gautor sollte offensichtlich am Fuße des Kästrich verlaufen. Ausgeschlossen blieb der Vorort Selenhofen, der erst im 13. Jahrhundert in den Mauerring einbezogen worden war. Seitdem ersetzte das Neutor, das später auch als Holztor bezeichnet wurde, die Heimenschmiedspforte als wichtiger Zugang zur Stadt, so dass deren Hervorhebung durch den Text für den Zustand vor der Stadterweiterung folgerichtig ist. Da aber die Heimenschmiede auch danach noch als Orientierungspunkt genutzt wurde,25 ist ihre Heranziehung an dieser Stelle durch den Chronisten andererseits auch nicht überraschend.
In der Überlieferung wird die Chronik vom „Ursprung der Stadt Mainz“ um 1440 greifbar. Ein Exemplar könnte sich damals im Besitz des Mainzer Stadtpolitikers und Chronisten Eberhard Windeck (gest. 1440/41) befunden haben. Windeck, Verfasser einer Königs- und Reichschronik über die Regierungszeit Kaiser Sigmunds (1368– 1437)26, war aber sicher nicht der Autor dieses Textes, da er hierfür lateinischsprachige Überlieferung selbständig hätte bearbeiten und übersetzen müssen, was seine Möglichkeiten überstiegen hätte und auch nicht seiner Arbeitsweise entsprach. Nach Windecks Tod 1440/41 ging der Text vom „Ursprung der Stadt Mainz“ jedenfalls in die illustrierte Überarbeitung und Fortsetzung seiner Chronik ein, die 1443 außerhalb von Mainz, vielleicht in Hagenau im Elsass, entstanden ist. Deren älteste erhaltene Exemplare stammen von etwa 1445.27 Dass der Text über die frühe Mainzer Geschichte aber auch abseits der Windeck-Chronik am Entstehungsort im Spätmittelalter greifbar war, beweisen mehrere Überlieferungsexemplare, die von der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert stammen, sowie der Rückgriff darauf durch den Mainzer Benediktinermönch Hermannus Piscator, der sie ins Lateinische übersetzte und für seine große Mainzer Chronik, die zwischen 1520 und 1526 entstand, verwendete.28
Die zweite Gründung der Stadt Mainz nach einer tiefen Krise verbindet der Erzähler der Chronik eng mit dem Rechtsgefüge zwischen König, Bischof und Stadt in Mainz, aber auch mit der Entstehung des städtischen Rates und mit der Machtverteilung in demselben. Unverkennbar spiegeln sich politische Probleme und soziale Konstellationen zum Entstehungszeitpunkt der Chronik in deren Konstruktion der frühen Stadtgeschichte wider. Dabei erhebt sich insbesondere die Frage, wer mit den im Text genannten „Rittern“ gemeint war bzw. welche Gruppen im spätmittelalterlichen Mainz mit diesen identifiziert wurden.
Offenbar stellte sich der Autor adlige Burgmannen des Königs als die Keimzelle des ersten städtischen Rates vor, was auch seiner Hauptthese entsprach, dass der Erzbischof zu Zeiten des Wiederaufbaus der Stadt noch keine Rolle im städtischen Machtgefüge spielte. Auf der Suche nach historischen Parallelen sieht man sich hier an den Rheinischen Städtebund von 1254-1257 erinnert, als Vertreter der Mainzer Bürgerschaft und anderer Städte erstmals eine eigenständige politische Rolle im Reich spielten und am Mainzer Erzbischof vorbei in unmittelbarer Verbindung mit dem Reichsoberhaupt, König Wilhelm von Holland, standen. Die Städte wurden in den Bundesgremien, wie schon in der Keimzelle des Bündnisses, dem Zweierbündnis zwischen Mainz und Worms 1254, durch je zwei „Ritter“ und zwei „Bürger“ aus jeder Stadt vertreten. Mainzer Führungsgestalten während des Rheinischen Bundes wie Arnold, der Inhaber des Walpodenamtes, oder der Kämmerer Arnold zum Turm versahen zwar zentrale erzbischöfliche Ämter, lockerten aber damals ihre Beziehungen zu ihrem angestammten Herrn und akzentuierten, wie besonders bei Arnold zum Turm zu sehen, ihre Ebenbürtigkeit mit der Ritterschaft auf dem Lande.29
Tatsächlich allerdings bestanden die Vorformen des städtischen Rates in Mainz, wie sie erstmals im 13. Jahrhundert greifbar werden, nicht aus Gefolgsleuten des Königs, sondern aus Räten und Vasallen des Erzbischofs sowie aus Amtsträgern desselben, die mit Mainzer Angelegenheiten befasst waren. Im großen Privileg Erzbischof Siegfrieds III. von Eppstein von 1244 wurde den Mainzer Bürgern erstmals erlaubt, einen Rat aus 24 Mitgliedern zu wählen. Ausscheidende Räte sollten durch Nachwahl ersetzt werden. Seitdem bestand die Möglichkeit, dass auch weniger stark dem Erzbischof verbundene Kreise in den Rat gelangten. Neben den gewählten Räten saß jedoch noch bis 1332/33 weiterhin auch eine nicht genauer fassbare Zahl erzbischöflicher Beamter im Mainzer Rat.30
Unabhängig von diesem Gegenüber von gewähltem Rat und delegierten Dienern des Erzbischofs ist allerdings zu beachten, dass grundsätzlich die gesamte städtische Führungsschicht des 13. Jahrhunderts, die den Rat besetzte und aus der großenteils die sogenannten Alten Geschlechter des 14. und 15. Jahrhunderts hervorgegangen sein dürften, mehr oder weniger enge Verbindungen zum Erzbischof unterhielt und weitgehend dessen Ministerialität entstammte.31 Erst nach der Verfassungskrise der Jahre 1332/33 gelangten durch Zuwahl bzw. Entsendung durch die Zünfte erstmals auch nicht den Geschlechtern angehörige Vertreter sowie Handwerker in den Rat.
Abb. 1: König Dagobert übergibt die Stadt Mainz an die Ritter. Darstellung in der illustrierten und überarbeiteten Fassung der „Chronik von Kaiser Sigmund und seiner Zeit“ des Eberhard Windeck (Österreichische Nationalbibliothek Wien, Cod. 13975, fol. 450r).
Überblickt man diese Entwicklung und kommt nun auf die Frage nach der historischen Zuordnung der im Chroniktext genannten Ritter der Zeit König Dagoberts zurück, so könnten mit diesen zunächst die Ministerialen bzw. ritterlichen Vasallen des Stadtherrn im engeren Sinne gemeint gewesen sein, wie sie noch im früheren 13. Jahrhundert auf Seiten des Erzbischofs auftraten und in der Mitte des Jahrhunderts im Rheinischen Bund erstmals eigenständiges Profil gewinnen. Wahrscheinlicher aber ist, dass der Text bereits auf den Dualismus zwischen Alten Geschlechtern und Gemeinde anspielt, der seit 1332/33 die innere Mainzer Geschichte bestimmte, zumal die Chronik mehrfach ausdrücklich auch von Handwerkervertretern spricht, die in Auseinandersetzung mit den Rittern Zugang zum Rat erlangt hätten. Dabei läuft die Identifikation der „Ritter und Rittergenossen“ mit der Mainzer Spitzenschicht des 13. Jahrhunderts oder den alten Geschlechtern vom Anfang des 14. Jahrhunderts, die damals auf ihre Alleinherrschaft im Rat verzichten mussten, wie oben schon ausgeführt auf das Gleiche hinaus.
Der entscheidende Akzent des Chronik-Textes liegt hingegen darin, dass er die Herkunft der alten Führungsschicht in Mainz nicht in der Ministerialität des Erzbischofs, sondern in der des Königs verortete. Inwieweit dies wirklich dem Selbstbewusstsein der Mainzer Geschlechter im Spätmittelalter entsprach, ist allerdings ungewiss. Immerhin unterhielten Repräsentanten insbesondere aus dem Geschlecht der zum Jungen im 14. Jahrhundert enge Verbindungen zu Kaiser Karl IV.32, und deren Nachfahren ließen sich im Jahr 1430 von König Sigmund ihre freie und adelsgleiche Herkunft, geborne Wappensgenoße, und Rittermessige, und Hoffleutte, und Dinestleutte, in dem heiligen Romischen Riche zu sein, bestätigen.33
Abgesehen von einer Aufwertung bzw. Umdeutung der alten Mainzer Geschlechter zu einer ursprünglich königsnahen Führungsschicht hatte die Erzählung aber auch den Zweck, das Recht der Gemeindevertreter zu legitimieren, im Mainzer Rat mitzuwirken, indem auch dieser Anspruch bis in die Zeiten der zweiten Gründung der Stadt zurückdatiert wurde. Auffällig ist dabei die Annahme, dass die Vertreter aus Handwerker- und Bürgerschaft zu König Dagoberts Zeiten den Rittern sowohl an Zahl als auch an Rechten vollkommen gleich gestellt gewesen sein sollten und dass die Vertreter beider Gruppen damals grundsätzlich auf Lebenszeit amtierten. Der seit 1333 gültigen Ratswahlordnung zufolge wurden hingegen die 29 Vertreter der Gemeinde jährlich durch ihre Zünfte neu bestimmt, während nur die Vertreter der Alten grundsätzlich lebenslang im Rat verblieben.34 In diesem Punkt stimmte die durch den Chronisten entworfene Konstellation in Mainz nur zwischen 1437 und 1444 mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, als 14 zünftige Gemeindevertreter und 14 Vertreter der Alten den Rat bildeten und alle Räte grundsätzlich auf Lebenszeit amtierten. Auch die Zuwahl der Räte im Falle, dass ein Platz frei geworden war, erfolgte damals grundsätzlich durch den amtierenden Rat, nicht durch die Zünfte wie noch nach der Verfassungsänderung von 1333.35 So ist zu erwägen, ob die Chronik „Vom Ursprung der Stadt Mainz“, anders als in der Datierung durch die bisherige Forschung36, nicht erst in der Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden ist37. Auf weitere Indizien für eine besondere Aktualität des Textes zur damaligen Zeit angesichts mehrmaliger Verfassungskrisen und heftiger Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und dem damaligen Erzbischof38 wird weiter unten im entsprechenden Zusammenhang näher eingegangen.
II. Entstehung der Mainzer Dagobert-Legende
Die Behauptung, der fränkische König Dagobert sei der zweite Erbauer der Stadt Mainz, ist zwar eine Erfindung39, doch geht diese nicht auf den Autor der hier zitierten Erzählung aus dem Spätmittelalter zurück. Vielmehr tritt sie bereits im 11. Jahrhundert erstmals auf. Der damalige Lehrer am Mainzer Dom Gozwin fügte seiner lateinischen „Passio Albani“ über das Leben des in Mainz im 5. Jahrhundert ermordeten Märtyrers Alban einen größeren Exkurs über die Mainzer Geschichte ein.40 Dort heißt es, nach der Heimsuchung durch den Hunnenkönig Attila sei Mainz durch fränkische Könige und insbesondere durch König Dagobert wieder aufgebaut worden. Danach habe sie nicht nur ihre frühere, sondern sogar eine noch größere Würde als ehedem erlangt: Denn Mainz sei nun zur Hauptstadt des Ostfränkischen Reiches und zur Metropole Galliens, Germaniens und aller Städte diesseits der Alpen berufen worden.41
Beeinflusst durch diese Nachricht der „Passio Albani“ sind eine Reihe von Gedenkbucheinträgen Mainzer Klöster: So wird eine von Dagoberts Schwiegertöchtern als angebliche zweite Äbtissin des Altmünsters genannt, während ein anderer Eintrag des „Heiligen“ Dagoberts, des Erbauers der Stadt Mainz, gedachte und Dagobert I. in diesem Falle offenbar mit dem heilig gesprochenen Dagobert II. (gest. 679) verwechselte.42 Noch aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts stammt der Eintrag in einem Mainzer Martyrologium, wonach man am 19. Januar jeden Jahres des Königs Dagobert, des Wohltäters der Mainzer Kirche, gedachte. Indizien für eine echte oder gefälschte Schenkungsurkunde des Königs zugunsten des Domes oder Erzstifts, auf die sich dieser Eintrag beziehen könnte, gibt es jedoch nicht.43 Engere Verbindungen des Merowingers nach Mainz zeigen lediglich zwei gefälschte Urkunden für das Bistum Worms bzw. für das Kloster St. Maximin in Trier, deren Ausstellung im Jahre 628 bzw. 634 in Dagoberts Königspfalz in Mainz erfolgt sein sollte.44 Bevor diese Urkunden im 19. Jahrhundert endgültig als Fälschung erkannt wurden, waren sie zusammen mit dem Kapitel der Passio der Ausgangspunkt von Historikern und Archäologen für die Suche nach einer Königspfalz der Merowinger in Mainz. Bis heute konnten jedoch keine archäologischen oder andere Belege dafür gefunden werden.45 Nachweislich hat sich Dagobert dagegen nur ein einziges Mal, auf der Durchreise zu einem Kriegszug gegen die Wenden, wohl im Jahr 630/31 in Mainz aufgehalten.46
Dass gerade Dagobert I. in der Geschichtsschreibung seit dem 11. Jahrhundert zum Erbauer des zweiten Mainz wurde, hat also keine Gründe, die in der tatsächlichen Mainzer Geschichte oder in einer besonderen Verbundenheit dieses Königs mit Mainz liegen. Ausgangspunkt war vielmehr der damals bereits lebhafte Kult um König Dagobert im Kloster St. Denis bei Paris, der Grablege der Merowinger und der Karolinger sowie der späteren französischen Könige. Diese Dagobert-Verehrung strahlte auch in die benachbarten Regionen des römisch-deutschen Reiches aus, so besonders in das Elsass, nach Trier und seit Gozwin auch nach Mainz.47 Der Grund für das Aufgreifen des Dagobert-Kults durch den Domscholaster lag offensichtlich in der um die Mitte des 11. Jahrhunderts aktuellen Konkurrenzsituation der Mainzer Kirche mit den Erzdiözesen Köln und Trier, in der Mainz ins Hintertreffen zu geraten drohte. Denn erstere machte dem Mainzer Erzbischof seit 1028 mit Erfolg das Recht zur Krönung der römisch-deutschen Könige streitig. Der Trierer Erzbischof andererseits hatte 1049 vom Papst die Bestätigung des Primats in allen gallischen und germanischen Landen erhalten – ein weiterer schwerer Schlag für die Mainzer Kirche, die seit den Zeiten des Bonifatius diese Würde in „Germanien“ für sich behauptete. Und da man sich auch in Trier auf König Dagobert als einen wichtigen Förderer und Stifter bezog,48 suchte Gozwin mit seiner Dagobert-Legende für die Mainzer Kirche gleichzuziehen und den Wiederaufstieg zur kirchlichen Metropole bereits mit diesem fränkischen Herrscher einsetzen zu lassen,49 ein Verfahren, das im Mittelalter in Konkurrenzsituationen zwischen kirchlichen Institutionen durchaus üblich war. Dass die Mainzer Legende von Dagobert als Wiederbegründer der Stadt auch über Mainz hinaus drang, zeigt eine entsprechende Notiz in den Speyerer Annalen von 1280.50
Der nächste Mainzer Beleg stammt vom Anfang des 14. Jahrhunderts und macht deutlich, dass die Dagobert-Tradition dort inzwischen über den Kreis der gelehrten Kleriker hinausgedrungen war. Denn in einer lateinischen Pachtvertragsurkunde von 1319 wurde zur Lokalisierung der Häuser, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts waren, die offenbar allgemein bekannte volkssprachliche Ortsangabe Dagobertis wyghus hinzugefügt.51 Die betreffende Häusergruppe lag dem Urkundentext zufolge an der damaligen Stockergasse, die im Bereich des heutigen Hopfengartens zu verorten ist. Nach eindringlicher Analyse des Zeugnisses in Verbindung mit frühneuzeitlichen Stadtplänen hat Franz J. Felten dafür plädiert, dass es sich bei Dagobertis wyghus im 14. Jahrhundert um aufragende Reste römischer Befestigungsanlagen gehandelt haben dürfte, die in Höhe der erwähnten Häusergruppe außerhalb der Stadtmauer lagen.52 Die Übereinstimmung des Ausdrucks in der Urkunde von 1319 mit der Bezeichnung der angeblichen Burg Dagoberts in der eingangs zitierten Erzählung verweist auf eine beiden Zeugnissen zugrundeliegende Mainzer Traditionsbildung um Dagobert und seine angebliche Burg im 14. und 15. Jahrhundert. Auch die Bezeichnung eines nahe gelegenen Hauses „Zur alten Burg“53 dürfte auf dieselben Mauerreste verweisen. Später könnte die Dagobert-Tradition mit dem sogenannten Königsturm verbunden worden sein, einem Teil der Stadtmauer unterhalb des Jakobsbergs.54
III. Die Aktualität der Dagobert-Legende im 15 .Jahrhundert in der Auseinandersetzung zwischen Stadt und Erzbischof
Abgesehen von der Suche nach der Burg des Königs Dagobert im Mainzer Stadtbild spielte im Spätmittelalter auch die angebliche Rolle des Königs zugunsten der Stadt bzw. der Mainzer Kirche bei den politischen Akteuren vor Ort weiterhin eine Rolle. So wurde im 15. Jahrhundert in einem Register des Mainzer Erzstifts behauptet, dieses habe früher eine Urkunde König Dagoberts besessen, die vor 1365 im erzbischöflichen Archiv von Eltville verbrannt sei.55 Der Text der Urkunde Karls IV. vom 29. Dezember 136556, auf die sich der Schreiber mit dem Hinweis bezog, es sei hier um das Geleit im Rheingau gegangen, ist bis heute nachweisbar, erwähnt allerdings König Dagobert mit keinem Wort, sondern spricht nur allgemein von privilegia und brieffe die sie [d.h. die Erzbischöfe von Mainz] von uns [also von Karl IV.] und unsern forfarn an dem riche romischen keysern und konigen hatten und die in der Burg Eltville verbrannt seien. Diese Bemerkung in der Urkunde Karls IV. über den Verlust einer Reihe von Königs- und Kaiserurkunden veranlasste den erzbischöflichen Schreiber des 15. Jahrhunderts, in diesem Zusammenhang auch den Verlust einer Dagobert-Urkunde für Mainz zu behaupten. Doch war dies eine reine Spekulation, veranlasst dadurch, dass man seitens der Führung des Mainzer Erzstifts offenbar damals daran glaubte oder jedenfalls daran glauben wollte, früher eine solche Urkunde besessen zu haben. Der Hinweis auf den Archivbrand in der Kaiserurkunde des 14. Jahrhunderts bot einen Ansatzpunkt, um zu erklären, warum diese Urkunde nicht wirklich vorzuweisen war.
Diese Fiktion einer verlorenen Dagobert-Urkunde seitens des Mainzer Erzbischofs und seiner Verwaltung stammt sehr wahrscheinlich aus dem Zusammenhang eines intensiv geführten Rechtsstreits zwischen Dietrich von Erbach mit dem Rat der Stadt Mainz in den Jahren 1443/44. Denn im November 1443 behauptete die erzbischöfliche Partei über das wechselseitige Rechtsverhältnis und die Pflichten der Stadt, Dagobert habe nach dem Wiederaufbau die Stadt „um seiner Seligkeit willen als ein ‚Seelgeräthe‘ dem Erzbischof übergeben“. Daher seien die Bürger dem Bischof seit jeher dienst- und steuerpflichtig gewesen. Erst später hätten die Mainzer in frevelhafter Weise Erzbischof Dietrichs Vorgängern Privilegien abgerungen und erwiesen sich nun ihm gegenüber als ausgesprochen ungehorsam. Eine Dagobert-Urkunde oder wenigstens die Bestätigung einer solchen durch Karl IV. legte die erzbischöfliche Seite jedoch nicht vor. Im Dezember 1443 antworteten Bürgermeister und Rat, seit langem hätten sie die Freiheitsrechte der Stadt ohne Widerspruch der Erzbischöfe nutzen können – mit Ausnahme allein etlicher Gewohnheiten hinsichtlich der Mainzer Gerichte und der städtischen Ämter. In einer weiteren Stellungnahme beharrten Bürgermeister und Rat darauf, dass Mainz seit vielen hundert Jahren, ja sogar schon vor König Dagoberts Zeiten57 eine „gefreite, freie Stadt“ gewesen sei. Sie wollten Dietrich von Erbach daher nicht als Haupt und Obrigkeit, sondern lediglich als Mainzer Erzbischof anerkennen58.
Beide Seiten nutzten in dieser Auseinandersetzung Hinweise auf die Dagobert-Legende als historisches Argument in ihrem aktuellen Rechtsstreit um den Status der Stadt – die erzstiftische Seite allerdings deutlicher als die Stadt, die ihre Freiheit ausdrücklich noch vor die Zeit des Wiederaufbaus durch Dagobert zurückdatierte. Bei der Definition jener wenigen, eng begrenzten Rechte, die Dagobert oder ein Nachfolger an die Erzbischöfe weitergegeben habe, stimmen die einschlägigen Abschnitte der Geschichte vom „Ursprung der Stadt Mainz“ in hohem Maße mit der Argumentation der Stadt im damaligen Rechtsstreit überein. Denn dass der Erzbischof über die Mainzer Gerichte verfügen konnte, gestanden auch die Verfasser der städtischen Stellungnahme von 1443 jenem ausdrücklich zu.59 Im Übrigen sei die Stadt jedoch dem Erzbischof in keiner Weise verbunden oder unterworfen. Der Hinweis der städtischen Seite auf die Freiheit der Stadt auch von königlicher Herrschaft stimmt ebenfalls mit den entsprechenden Behauptungen der Geschichte vom „Ursprung der Stadt Mainz“ überein, wo betont wurde, Oppenheim, Bingen und der Rheingau hätten dem Reich unterstanden, auf seine Rechte in der Stadt Mainz aber habe schon Dagobert im Wesentlichen verzichtet. Diese große Nähe des Textes zur Argumentation der Stadt im Rechtsstreit mit dem Erzbischof in den Jahren 1443/44, aber auch die Übereinstimmung bei der oben schon diskutierten Ratswahlordnung in diesem Zeitraum60 sowie die Tatsache, dass die Überlieferung der handschriftlichen Zeugnisse gerade zu diesem Zeitpunkt Mitte der 1440er Jahre einsetzt: Alles dies spricht dafür, dass der Bericht damals entweder überhaupt erst entstanden oder zumindest in einer Überarbeitung auf die aktuellen Bedürfnisse der städtischen Partei hin angepasst worden ist.61
Mit Sicherheit war es auch der Streit um die Mainzer Rechte und Freiheiten in jenen Jahren, der den Rat veranlasste, die königlichen Rechte und Privilegien der Stadt zweimal, im Jahre 1442 und nochmals im Februar 1444, als sich der Rechtsstreit mit dem Erzbischof zuspitzte, zusammenstellen und notariell beglaubigen zu lassen.62 Über Friedrich II. und damit über das 13. Jahrhundert allerdings reichten die städtischen Urkunden nicht zurück, über die man damals verfügte. Das Resümee der kleinen Chronik hob den Stauferkaiser daher nicht zufällig als Wohltäter der Stadt hervor. Aber auch die erzstiftische Verwaltung konnte keine Urkunde Dagoberts vorlegen, sondern lediglich einen vagen, höchst spekulativen Registereintrag.63 Demgegenüber beschwor auch der Text der prostädtischen Chronik am Ende noch einmal den Glauben an die Privilegierung der Stadt bereits durch König Dagobert: Kaiser Friedrich II. habe die Freiheiten Dagoberts bestätigt, die von vielen späteren Kaisern erneut bestätigt worden seien – und so mussten doch alle diese Freiheiten letztlich aus einer Zeit stammen, in der noch kein Bischof zu Mainz irgendwelche Rechte hatte, wie der Chronist resümierte.
IV. Dekonstruktion und Weiterleben der Dagobert-Legende seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts
Die kaiserlichen Mainzer Privilegien waren nach der Unterwerfung unter den Erzbischof im Jahre 1462 kein Thema der Auseinandersetzung mehr, alle unmittelbaren Kontakte der Stadt zum Reich brachen damals ab.64 Die Geschichte von Dagobert als dem Wiederbegründer der Stadt und von seiner Mainzer Königsburg, wie sie bereits Gozwin im 11. Jahrhundert formuliert hatte, hielten aber auch die Gelehrten und Historiker des Mainzer Erzstifts wie Nicolaus Serarius oder Georg Christian Joannis im 17. und 18. Jahrhundert selbstverständlich weiterhin für wahr.65 Anlass für einen neuen Aufschwung der Legende im populären Bewusstsein der Mainzer war dann die französische Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Denn mit dem Frankenkönig Dagobert konnte man eine enge Verbindung der Metropole am Rhein mit der französischen Nation und ihren nationalen Mythen konstruieren. So schweben über einer Mainzer Stadtansicht von 1807/09, die Teil des großformatigen sogenannten Brühlschen Plans war, drei mit Girlanden verbundene Medaillons, die von Engeln gehalten werden (Abb. 2). Neben zwei Mainzer Bürgern, Johannes Gutenberg und Walpod, dem Gründer des Rheinischen Städtebundes von 1254, sowie neben dem aktuellen Herrscher Napoleon huldigte das dritte Medaillon Dagobert I., dem König der Franken und Restaurator der Stadt Mainz.66
Noch der renommierte Historiker Karl Anton Schaab hat die historische Überlieferung von Dagobert als Bewohner einer Mainzer Königsburg und als Gründungsfigur der Stadt geglaubt und in seiner einflussreichen Geschichte der Stadt Mainz von 1840 ausgebreitet.67 Noch hielt Schaab auch die beiden Urkunden für das Bistum Worms und St. Maximin in Trier mit den angeblichen Belegen einer Mainzer Königspfalz für echt.68 Erst die Publikation der ersten Ausgabe der Merowingerurkunden durch die Monumenta Germaniae Historica im Jahr 187269 brachte das Gebäude ins Wanken. Aber könnte nicht doch eine Pfalz vorhanden gewesen sein, wenn Dagobert seinen Weg 630/31 in das Wendenland gerade über Mainz nahm?70 So jedenfalls suchte noch Franz Falk 1873 eine solche Königspfalz für Mainz zu Zeiten Dagoberts zu retten, auch wenn die betreffenden beiden Urkunden von 628 und 634 seinen Worten zufolge mittlerweile „stark beanstandet“ worden seien.71
Abb. 2: Ehrentafel für König Dagobert I. als dem Wiederbegründer der Stadt Mainz im Stadtplan von Heinrich Brühl aus der Zeit um 1807/09 (Stadtarchiv Mainz, BPSP 392 D).
Einige Jahre später sprach sich der Herausgeber der Mainzer Chroniken, Karl Hegel, über die eingangs dieses Beitrags zitierte Geschichte so aus: „Ob und in wie weit der durchaus fabelhafte Gehalt derselben aus freier Dichtung entsprungen ist oder auf älterer Überlieferung beruht, wüßte ich nicht zu sagen […] Wie weit im übrigen die historische Sage von der Erbauung von Mainz durch K. Dagobert im Mittelalter zurückreicht, will ich hier nicht untersuchen.“72 In der wissenschaftlichen Terminologie der Zeit war mit den Begriffen „fabelhaft“, „freie Dichtung“, „ältere Überlieferung“ und „historische Sage“ das Urteil gesprochen. Die Geschichte von Dagobert als dem Erbauer der Stadt Mainz hatte seit der Entwicklung der modernen Methoden der wissenschaftlichen Textkritik im 19. Jahrhundert nicht nur ihre sachliche Glaubwürdigkeit, sondern auch ihre Relevanz eingebüßt – und der Historiker Hegel gedachte nicht, sich damit näher zu befassen.
Wenn Hegel die Geschichte vom „Ursprung der Stadt Mainz“ als Ganzes abqualifizierte, übersah er dabei freilich, wie aufschlussreich dieser Entwurf einer volkssprachlich abgefassten Mainzer Frühgeschichte im Ganzen, aber gerade auch das Dagobert-Motiv mitsamt den daraus abgeleiteten rechts- und verfassungsrelevanten Schlussfolgerungen für das Selbstverständnis und die historische Selbstvergewisserung73 der Mainzer Bürgerschaft des 15. Jahrhunderts war – in einer ökonomischen und sozialen Krisenzeit, als der weitere Verlauf der Mainzer Geschichte auf des Messers Schneide stand.
Darüber hinaus reflektiert der Bericht auch über den Einzelfall hinaus verbreitete Erzählmotive der Stadtgeschichtsschreibung. Dazu gehören Vorstellungen von einer latenten Bedrohung, die von einer nahe gelegenen Burg und ihren Bewohnern ausging, gegen die man sich als Stadtbürger am besten mit der Errichtung einer eigenen Mauer und der Zerstörung der Burg wehrte, von der die Bedrohung ausging.74 Ein anderes Erzählmotiv ist der schon bei Gozwin angelegte Plot „Von der völligen Zerstörung zu einem Wiederaufstieg, der zu größerer Pracht und Bedeutung führt als jemals zuvor“.75 Auch wenn ein Germaneneinfall in der Neujahrsnacht 407 mit katastrophalen Verwüstungen für Mainz verbürgt ist, lässt sich tatsächlich doch weder die eine entscheidende Situation einer totalen Zerstörung der Stadt noch der konkrete Zeitpunkt für einen umfassenden Wiederaufbau angeben. Der Hunneneinfall von 451 scheint dagegen für Mainz, anders als es Gozwins „Passio Albani“ behauptet hatte, keine größeren Schäden verursacht zu haben. Alle historischen Indizien verweisen vielmehr hier wie auch anderswo in der Spätantike auf eine längere Fortdauer römischer Herrschaft und Kultur auf einem reduzierten zivilisatorischen Niveau, bevor sich die Situation auch des Mainzer Bischofssitzes im Frankenreich wieder festigte.76 Doch sind solche zuspitzenden Vereinfachungen typisch für eine Geschichtsschreibung, der es auf die Festigung einer historisch begründeten kollektiven Identität ankam, sei es eines Klosters oder einer Stadtgemeinde.77 Die Forschung hat erst in jüngerer Zeit den Wert solcher Überlieferungen für das Selbstverständnis der dahinter stehenden Milieus, aber auch den Zusammenhang dieser Erzählungen mit bestimmten erzählerischen Grundstrukturen erkannt.
Als zweiter Stadtgründer von Mainz hat Dagobert im Rahmen einer faktischen Geschichte seit dem 19. Jahrhundert ausgedient. Der Glaube an oder zumindest Spekulationen um eine merowingische Königsburg, vielleicht auch eine Dagobert-Burg, hielten und halten sich dagegen hartnäckig, obwohl die beiden Urkunden, die früher als Kronzeugen galten, sich als Fälschungen erwiesen haben. So wurde 1890 nach der Auffindung geheimnisvoller Ruinen am Südbahnhof – dem Römischen Theater, wie sich später herausstellte – eine Straße in nächster Nähe dieser Ruinen nach König Dagobert benannt.78 Und Archäologen suchen bis heute nach der frühmittelalterlichen Königsburg.79
1 Dieser Turm wurde wohl in die erzbischöfliche Martinsburg einbezogen, die in den 1470er Jahren errichtet wurde. Heute steht an dieser Stelle das kurfürstliche Schloss; vgl. Enno BÜNZ, Die Mainzer Residenz im ausgehenden Mittelalter. Ein unbekannter Augenzeugenbericht über den Brand der Martinsburg 1481. In: Mainzer Zeitschrift 105 (2010) S. 3–19, hier S. 5f.
2 Zu dieser Schmiede in der Nähe des im 14. Jahrhundert errichteten Neuturms (später als Holzturm bezeichnet) Ludwig FALCK, Mainz in seiner Blütezeit als Freie Stadt (1244 bis 1328) (= Geschichte der Stadt Mainz 3). Düsseldorf 1973, S. 73 und 78.
3 Es dürfte (auch wenn anscheinend weitere Belege für die Bezeichnung als Steinerne Brücke fehlen) die Brücke an der inneren Altmünsterpforte über den hier auch Umbach genannten Zaybach gemeint sein; vgl. zu dieser Brücke Karl Anton SCHAAB, Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 1. Mainz 1841, S. 193f und 198f; FALCK, Mainz Bd 3 (wie Anm. 2), S. 80f zum Verlauf des Zaybachs in diesem Bereich. Ich danke Herrn Prof. Dr. Wolfgang Dobras für Hinweise.
4 Heutiges Gautor.
5 Zur Bedeutung von Wighaus siehe bei Anm. 22.
6 Im Text ist von einem heidenschen bischof[s] die Rede, womit auf die Bischöfe der frühchristlichen Epoche noch unter römischer Herrschaft verwiesen wird. Diese angebliche erste Bischofsburg am Grinsturm hätten die Mainzer einer späteren Stelle im Text zufolge (WINDECKE, hg. ALTMANN, wie Anm. 19, S. 462) den Erzbischöfen abgekauft und dann abgebrochen.
7 Der Autor scheint sich hier auf Nachrichten zu beziehen, die ursprünglich der Chronik des fränkischen Chronisten Fredegar entstammen, wonach Dagobert I. 630/31 gegen den Slawenfürsten Samo, der wahrscheinlich seinen Hauptsitz Wogastisburg im Gebiet des späteren Böhmen hatte, zu Felde zog; vgl. Frantisek GRAUS, Art. Böhmen. In: LMA Bd. 2, 1983, Sp. 335–344, hier Sp. 336 sowie Walter POHL, Art. Samo. In: LMA Bd. 7, 1995, Sp. 1342f; siehe auch unten bei Anm. 46.
8 Bede und Geschoss waren spätmittelalterliche Ausdrücke für Steuern.
9 Siegel aus Gold wurden üblicherweise von Königen und Kaisern seit dem Hochmittelalter verwendet, waren also zur Zeit der Merowingerkönige noch ganz unüblich.
10 Im Text: biderman.
11 Kastel war nie Stadt.
12 Oppenheim war bis in das 14. Jahrhundert Reichsstadt.
13 Bingen und das Rheingau gingen im Rahmen der Veroneser Schenkung Kaiser Ottos II. von 983 an den Mainzer Erzbischof über; vgl. dazu Alois GERLICH, Der Aufbau der Mainzer Herrschaft im Rheingau im Hochmittelalter. In: Ders., Territorium, Reich und Kirche. Ausgewählte Beiträge zur mittelrheinischen Landesgeschichte, hg. von Christiane Heinemann, Regina Schäfer, Sigrid Schmitt (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 74). Wiesbaden 2005 (zuerst erschienen 1985), S. 495–520.
14 Saal, Hof und Marstall, also Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude und Stall, sind als jene Gebäude zu verstehen, die üblicherweise für einen Herrn in einer Stadt für seinen Aufenthalt bereit standen. Mit einem derartigen „geräumigen, vornehmen Absteigequartier für den Herrscher und seine Begleitung“ ist wohl in karolingischer Zeit innerhalb der Stadt zu rechnen, nicht aber mit einer Königspfalz; vgl. Ludwig FALCK, Mainz im frühen und hohen Mittelalter (= Geschichte der Stadt Mainz 2). Düsseldorf 1972, S. 32 (Zitat).
15 Hier bleibt offen, welcher König gemeint ist. Einige Sätze weiter unten im Text, wo diese Übergabe nochmals erwähnt wird, ist von eim keiser die Rede, womit jedenfalls nicht Dagobert gemeint sein kann; siehe auch Anm. 13.
16 Das Recht, die Juden zu besteuern, erhielt Erzbischof Siegfried II. 1209 von König Otto IV. als Reichslehen verliehen: FALCK, Mainz Bd. 3 (wie Anm. 2), S. 127; siehe auch ebd., S. 129f, 133-135 zum Status der Juden zwischen Erzbischof und Stadt; zu den Mainzer weltlichen Gerichten in den Händen des Erzbischofs ebd., S. 159–175. Der Chronist erweckt den Eindruck, als ob im Zusammenhang der Schenkung des Rheingaus (siehe Anm. 13) auch die seit Dagoberts Zeiten verbliebenen Rechte des Reiches in Mainz an den dortigen Erzbischof übergegangen wären. Nicht erwähnt wurden durch den Chronisten erzbischöfliche Rechte in der Stadt über Markt, Zoll, Münze und Mauer; vgl. FALCK, Mainz Bd. 2 (wie Anm. 14), S. 71–77.
17 Von Kaiser Friedrich II. (1212–1250) stammt tatsächlich die erste erhaltene Königsurkunde für Mainz; vgl. Wolfgang DOBRAS, „Wir lebten nicht als Sklaven“. Die Freiheit der Mainzer Bürger vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reichs. In: Mainzer Zeitschrift 109 (2014) S. 59–75, hier S. 64 mit Anm. 18; siehe auch unten bei Anm. 62.
18 Einen für den Rheingau zuständigen Burggrafen als königlichen Beamten in Mainz hat es nicht gegeben; vgl. zur Rolle von Mainz im Frankenreich grundsätzlich Franz J. FELTEN, Mainz und das frühmittelalterliche Königtum. Spuren - Erinnerungen - Fiktionen - und ihre Nutzanwendung. In: Robert Folz (1910–1996). Mittler zwischen Frankreich und Deutschland, hg. von Franz J. Felten, Pierre Monnet und Alain Saint-Denis (= Geschichtliche Landeskunde 60). Stuttgart 2007, S. 51–96, hier S. 60; zum erzbischöflichen Stadt-Burggrafen FALCK, Mainz Bd. 2 (wie Anm. 14), S. 82–84.
19 Die Übersetzung folgt der Textversion, wie sie in der Überarbeitung der Chronik des Eberhard WINDECK überliefert wird: Eberhard Windeckes Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Zeitalters Kaiser Sigmunds, hg. von Wilhelm ALTMANN. Berlin 1893, hier S. 460–462 und S. 465 (Online: https://archive.org/details/altmanneberhartwindecke [letzter Zugriff: 22.2.2016]). Erste Bestandsaufnahme zu diesem Text von Klaus GRAF, Art. Ursprung der Stadt Mainz. In: VL Bd. 5, 1999, Sp. 130f; danach Uta GOERLITZ, Humanismus und Geschichtsschreibung am Mittelrhein. Das ‚Chronicon urbis et ecclesiae Maguntinensis‘ des Hermannus Piscator OSB (= Frühe Neuzeit 47). Tübingen 1999, hier S. 258–269 (noch ohne Kenntnis der Windeck-Überlieferung); Uta GOERLITZ, Facetten literarischen Lebens in Mainz zwischen 1250 und 1500. Mittelalterliche Erzählungen über das (ur)alte Mainz im Spannungsfeld von Latein und Volkssprache, Mündlichkeit und Schriftlichkeit. In: Lebenswelten Johannes Gutenbergs, hg. von Michael Matheus (= Mainzer Vorträge 10). Stuttgart 2005, hier S. 59–87; FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), hier bes. S. 80–89.
20 Siehe hierzu den Beitrag von Uta GOERLITZ in diesem Band.
21 WINDECKE, hg. ALTMANN (wie Anm. 19), S. 459f; zum Hunneneinfall von 451 siehe unten bei Anm. 76.
22 wiekhaus, wighaus, -häuslein, in: Deutsches Wörterbuch http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WB-Netz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&hitlist=&patternlist=&lemid=GW20200# XGW20200 (letzter Zugriff: 17.2.2016).
23 Siehe die Hinweise dazu im Editionstext.
24 Bei der exakten Verortung der Stadt anlässlich des Neuaufbaus dürfte eine Erinnerung an die Albanslegende Gozwins im Hintergrund stehen, der berichtete, Dagobert habe die Stadtanlage gegenüber der ersten Stadt ein Stück weiter zum Rhein hin verschoben; vgl. bei Anm. 41.
25 Vgl. dazu FALCK, Mainz Bd. 3 (wie Anm. 2), S. 77f.
26 Vgl. Peter JOHANEK, Art. Windeck (Windecke), Eberhard. In: VL Bd. 10, 1999, Sp. 1197–1206; zu Eberhard Windeck jüngst Joachim SCHNEIDER, Eberhard Windeck, König Sigismund und das Konstanzer Konzil. In: Das Konstanzer Konzil – Weltereignis des Mittelalters 1414–1418. Essays, hg. von Karl-Heinz Braun, Mathias Herweg, Hans W. Hubert, Joachim Schneider und Thomas Zotz. Darmstadt 2013, S. 52–57; demnächst Joachim SCHNEIDER, Eberhard Windeck aus Mainz und seine Chronik von Kaiser Sigmund (= Geschichtliche Landeskunde) (erscheint 2016/17).
27 Zur Lauber-Fassung und zur Überlieferung der Handschriften Joachim SCHNEIDER, Vom persönlichen Memorandum zum kommerziellen Produkt: Das Buch von Kaiser Sigmund des Eberhard Windeck und die Werkstatt des Diebold Lauber. In: Geschichte schreiben. Ein Quellenhandbuch zur Historiographie (1350–1750), hg. von Susanne Rau und Birgit Studt. Berlin 2010, S. 234–244 sowie das in Anm. 26 angekündigte Buch des Verfassers. Der Text vom „Ursprung der Stadt Mainz“ fehlt in der einzigen erhaltenen autornahen Handschrift der Windeck-Chronik.
28 Zur Überlieferung des Textes siehe den Beitrag von Uta GOERLITZ in diesem Band; zur Verwendung des Dagobert-Motivs in der Chronik Piscators Uta GOERLITZ, Humanismus (wie Anm. 19), S. 196.
29 FALCK, Mainz Bd. 3 (wie Anm. 2), S. 1–10.
30 FALCK, Mainz Bd. 2 (wie Anm. 14), S. 188–194.
31 Zu den Mainzer Führungsschichten im 12. und 13. Jahrhundert sowie zum Problem der Herkunft der Mainzer alten Geschlechter aus der Ministerialität jüngst der gute Forschungsüberblick bei Heidrun Ochs, Gutenberg und sine frunde. Studien zu patrizischen Familien im spätmittelalterlichen Mainz (= Geschichtliche Landeskunde 71). Stuttgart 2014, S. 59–64.
32 OCHS, Gutenberg (wie Anm. 31), S. 219–233.
33 Heinrich Christian von SENCKENBERG (Hg.), Selecta iuris et historiarum, Bd. 1. Frankfurt am Main 1734, S. 264–268; vgl. dazu OCHS, Gutenberg (wie Anm. 31), S. 229.
34 Chronik von den alten Dingen der Stadt Mainz, hg. von Carl HEGEL. In: Die Chroniken der mittelrheinischen Städte. Mainz 1 (= Die Chroniken der deutschen Städte 17). Leipzig 1881, Neudruck Göttingen 1968, S. 1–346, hier S. 12–16; siehe den Überblick bei Michael MATHEUS, Vom Bistumsstreit zur Mainzer Stiftsfehde: Zur Geschichte der Stadt Mainz 1328–1459. In: Mainz. Die Geschichte der Stadt, hg. von Franz Dumont, Ferdinand Scherf und Friedrich Schütz. Mainz 1998, S. 171–204, hier S. 173f.
35 Chronik, hg. HEGEL (wie Anm. 34), hier S. 80f.
36 Uta Goerlitz identifiziert die Polarität zwischen Rittern/Rittergenossen und Bürgern/Handwerkern mit der Verfassungskrise von 1332/33 sowie die Ritter mit den alten Mainzer Geschlechtern und datiert den Text aus diesem Grund auf „nach ca. 1335“; siehe ihren Beitrag in diesem Band, wo angemerkt wird, dass damit noch nicht „etwas über das tatsächliche Abfassungsdatum gesagt wäre, das später liegen kann“ (ebd., S. 14 bei Anm. 6); zu den Argumenten für eine spätere Datierung im Text unten bei Anm. 61; ähnlich zunächst auch FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 83.
37 Die intensive Beschäftigung mit der städtischen Frühgeschichte seitens eines Stadtchronisten sowie die Entwicklung eines „republikanischen“ Geschichtsbildes deutet eher auf das 15. Jahrhundert als auf das frühe 14. oder gar noch das 13. Jahrhundert als Entstehungszeit des Textes, wie auch FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 84–87 anklingen lässt.
38 MATHEUS, Bistumsstreit (wie Anm. 34), S. 179–182; neuerdings auch Christoph BRIX, „Dan were ein einmudig rat gewesen, die stat were vor schult wol genesen.“ Zur politischen Kultur des Mainzer Bürgertums in den Stadtkonflikten der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. In: Mainzer Zeitschrift 104 (2009) S. 71–98.
39 Erste Sammlung von Zeugnissen (noch ohne den Text vom „Ursprung der Stadt Mainz“): Wilhelm DIEPENBACH, Die Dagobertlegende in Mainz. In: Stadt und Stift. Beiträge zur Mainzer Geschichte. Mainz 1934, S. 18–36; kritisch und umfassend jetzt zum Thema FELTEN, Mainz (wie Anm. 18) sowie jüngst Franz J. FELTEN, Von der Dagobertsburg zur Zitadelle. In: Verborgen – Verloren – Wiederentdeckt. Erinnerungsorte in Mainz von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, hg. von Joachim Schneider und Matthias Schnettger. Darmstadt, Mainz 2012, S. 29–44, hier S. 40–44.
40 Zu diesem Werk GOERLITZ, Humanismus (wie Anm. 19), S. 285–288.
41 Ex Passione S. Albani Martyris Auct. Gozwino, hg. von Oswald HOLDER-EGGER. In: MGH Scriptores, Bd. 15/2. Hannover 1888, ND Stuttgart, New York 1963, S. 984–990, hier S. 989.
42 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 76.
43 Ebd., S. 75.
44 Die Urkunden der Merowinger (= MGH Diplomata Regum Francorum e stirpe Merowingica). Erster Teil, nach Vorarbeiten von Carlrichard BRÜHL hg. von Theo KÖLZER. Hannover 2001, Nr. 30 und Nr. 47; vgl. dazu FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 57; DIEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 25f.
45 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 57, Anm. 31, 32 sowie S. 60; zuletzt FELTEN, Dagobertsburg (wie Anm. 39), S. 41f; siehe näher unten bei Anm. 78 und 79.
46 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 55f.
47 Christoph WEHRLI, Mittelalterliche Überlieferungen von Dagobert I. (= Geist und Werk der Zeiten 62). Bern, Frankfurt am Main 1982; zur Ausstrahlung in das Elsass und bis an den Rhein ebd., S. 106–159, zu Mainz auch S. 280–282.
48 Dazu zusammenfassend Theo KÖLZER, Dagobert in Trier. In: Von Sacerdotium und Regnum. Geistliche und weltliche Gewalt im frühen und hohen Mittelalter. Festschrift für Egon Boshof zum 65. Geburstag, hg. von Franz-Reiner Erkens und Hartmut Wolff. Köln, Weimar, Wien 2002, S. 627–635.
49 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 66–75.
50 Beleg bei FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 76; zu diesen Annalen siehe das Online-Repertorium: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00419.html (letzter Zugriff: 18.2.2016).
51 Stadtarchiv Mainz, Archivaliendatenbank, Urkunde U / 1319 Mai 8 / I (in 13 / 231) https://faust.mainz.de/ (letzter Zugriff: 18.2.2016); zum Begriff „wyghus“ siehe oben bei Anm. 22.
52 FELTEN, Dagobertsburg (wie Anm. 39), S. 41.
53 Dazu mit Nachweis DIEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 28.
54 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 77f.
55 „Keyser Karles confirmation und erneuerung aller brief und priviliegien, die zu Eltvil verbrant und verloren seind, dabei König Dagoberts brief auch gewest ist, und mit namen über das geleyt und leinpfat. Anno 1365“: zit. nach DIEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 26 (aus einer Archivalie des Mainzer Stadtarchivs).
56 Nova Subsidia Diplomatica Ad Selecta Juris Ecclesiastici Germaniae Et Historiarum Capita Elucidanda 7, hg. von Stephan Alexander WÜRDTWEIN. Heidelberg 1786, S. 848f; Regesta Imperii, Regestendatenbank http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche.html (letzter Zugriff: 18.2. 2016): Bd. VIII: Karl IV., Nr. 4236; siehe ebd. auch Nr. 4237 vom selben Tage, wo nicht von einem Brand die Rede ist, sondern davon, dass die entsprechenden älteren Vorurkunden verfault seien.
57 Hier dürfte auf legendäre Elemente der Geschichte der Stadt Mainz seit ihrer ersten Gründung angespielt sein, wie sie die Chronik vom „Ursprung der Stadt Mainz“ zu Beginn berichtet; siehe den Beitrag von Uta GOERLITZ in diesem Band.
58 Rechtsstreit ausführlich zitiert bei Carl HEGEL, Verfassungsgeschichte von Mainz im Mittelalter (= Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 18,2). Leipzig 1882, ND Stuttgart 1968, S. 157–170, hier S. 159–161; Archivaliennachweise bei DOBRAS, Freiheit (wie Anm. 17), S. 66 mit Anm. 33; Diskussion der Passagen auch bei FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 78–81 sowie bei Franz J. FELTEN, Geschichte als Argument im spätmittelalterlichen Mainz. In: Trier – Mainz – Rom. Stationen, Wirkungsfelder, Netzwerke. Festschrift für Michael Matheus zum 60. Geburtstag, hg. von Anna Esposito, Heidrun Ochs, Elmar Rettinger und Kai-Michael Sprenger. Regensburg 2013, S. 109–128, hier S. 121–123.
59 Zum bis zur Unterwerfung von 1462 tatsächlich widersprüchlichen Rechtsstatus der Stadt Mainz jetzt DOBRAS, Freiheit (wie Anm. 17), S. 59–75, hier S. 63–68.
60 Siehe bei Anm. 35.
61 Siehe zur Datierungsfrage auch bereits oben bei Anm. 36 und 37.
62 Regesta Imperii, Regestendatenbank http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche.html (letzter Zugriff: 22.2.2016), Bd. XIII: Friedrich III., Heft 25 Nr. 20 mit Anm. 6 und 7 (Vidimus vom 29.9.1442; Urkundenlibell vom 20./21.2.1444) mit Hinweisen auf die dort inserierten Herrscherurkunden.
63 Siehe Anm. 55.
64 Zur Entwicklung nach 1462 DOBRAS, Freiheit (wie Anm. 17), S. 68–75.
65 DIEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 28f.
66 Dagoberto I. Regi Francorum Restauratori civitatis Moguntinae; dazu FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 89–92, Zitat ebd., S. 90; Felten, Dagobertsburg (wie Anm. 39), S. 44 (mit Abbildung).
67 SCHAAB, Geschichte (wie Anm. 3), S. 166–169 und 407.
68 Siehe oben bei Anm. 44.
69 Diese Erstausgabe wurde jüngst durch die Anm. 44 zitierte Ausgabe aktualisiert.
70 Siehe dazu oben bei Anm. 46.
71 Zit. nach DIEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 30.
72 HEGEL, Verfassungsgeschichte (wie Anm. 58), S. 239/241 (Zitate).
73 Zu dieser Funktion städtischer Geschichtsschreibung generell Peter JOHANEK, Einleitung. In: Städtische Geschichtsschreibung im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, hg. von Peter Johanek (= Städteforschung A, Darstellungen 47). Köln, Weimar, Wien 2000, S. VII–XIX, hier S. VII.
74 Chronikalische Beispiele bei Joachim Schneider, Symbolische Elemente der Konfliktaustragung zwischen Hof und Stadt. Zeugnisse der Chronistik aus dem 14. bis 16. Jahrhundert. In: Symbolische Interaktion in der Residenzstadt des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, hg. von Gerrit Deutschländer, Marc von der Höh und Andreas Ranft (= Hallische Beiträge zur Geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit 9). Berlin 2013, S. 109–127, hier S. 112–115; zum Sachverhalt auch Stephan SELZER, Fraenum antiquae libertatis – Stadtburgen und die Wiederbefestigung stadtherrlicher Macht im spätmittelalterlichen Reich. In: Die besetzte res publica. Zum Verhältnis von ziviler Obrigkeit und militärischer Herrschaft in besetzten Gebieten vom Spätmittelalter bis zum 18. Jahrhundert, hg. von Markus Meumann und Jörg Rogge (= Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 3). Münster 2006, S. 89–118, hier S. 110f.
75 Am Beispiel Nürnbergs: Joachim SCHNEIDER, Anfänge in der Stadtgeschichte. Über Legenden in der mittelalterlichen Nürnberger Stadtchronistik und ihren historischen Auskunftswert. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 87 (2000) S. 5–46, hier S. 17–19 und 42f.
76 Gabriele ZIETHEN, Mogontiacum. Vom Legionslager zur Provinzialhauptstadt. In: Mainz. Die Geschichte der Stadt (wie Anm. 34), S. 39–67, hier S. 59; Franz STAAB, Mainz vom 5. Jahrhundert bis zum Tod des Erzbischofs Willigis (407–1011). In: ebd., S. 71–107, hier S. 71–77.
77 Dazu Carla MEYER, Die Stadt als Thema. Nürnbergs Entdeckung in Texten um 1500 (= Mittelalter-Forschungen 26). Ostfildern 2009.
78 DLEPENBACH, Dagobertlegende (wie Anm. 39), S. 30.
79 FELTEN, Mainz (wie Anm. 18), S. 57; FELTEN, Dagobertsburg (wie Anm. 39), S. 41f.