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1.6 Funktionsschichten des Dachaufbaus

Nachfolgend werden die wesentlichen Bauteilschichten (Funktionsschichten) des Dachaufbaus, die in den vorigen Abschnitten und Abbildungen bereits genannt wurden sowie nachfolgend wiederholt auftreten, näher beschrieben und ihre Funktionen erläutert. Auf die spezifischen Funktionsschichten genutzter Dächer (Belag, Begrünung) wird in den entsprechenden Abschnitten eingegangen.


Bild 14: Funktionsschichten des Dachaufbaus (Quelle: Schmidt)

1.6.1 Haftbrücke

{Haftbrücke}

Eine Haftbrücke (bzw. Voranstrich/Grundierung) wird auf den Untergrund aufgebracht, wenn der Verbund mit der nachfolgenden Schicht verbessert werden soll (Verbesserung der Klebehaftung). Dies ist in der Regel erforderlich bei massiven Untergründen (z. B. Stahlbetonplatten) sowie bei Untergründen aus Holz oder Holzwerkstoffen. Außerdem sollte eine Haftbrücke immer vorgesehen werden, wenn der Dachaufbau durch Verklebung der Schichten untereinander gegen Abheben (Windsog) gesichert werden soll.

Folgende Stoffe sind für Haftbrücken geeignet:

Voranstriche auf Bitumenbasis (Bitumenlösung oder Bitumenemulsion)
Voranstriche auf Kunststoffbasis
Grundierungen unter flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
Versiegelungen

Die Haftbrücke wird durch Streichen, Rollen oder Spritzen teil- oder ganzflächig aufgebracht. Es ist auf die Stoffverträglichkeit mit den angrenzenden Schichten zu achten.


Bild 15: Funktion des Voranstrichs (Quelle: Schmidt)

1.6.2 Trennschicht, Trennlage und Ausgleichsschicht

{Trennschicht}

{Trennlage}

{Ausgleichsschicht}

Die Ausgleichsschicht dient zum Ausgleich von Unebenheiten des Untergrunds, wie z. B. zur Überbrückung von Rissen, örtlichen kleinen Fehlstellen und Rauigkeiten der Untergrundoberfläche.

Die Ausgleichsschicht kann auch gleichzeitig die Funktion einer Trennschicht bzw. Trennlage übernehmen als

Trennung zwischen Dampfsperre und Untergrund,
Trennung zwischen Abdichtung und Untergrund.

Eine Trennung der Schichten gewährleistet zwängungsfreie Verformungen bei Temperaturänderungen und vermindert bzw. verhindert die Übertragung von Bewegungen und Spannungen aus dem Untergrund. Weiterhin wird durch eine Trennlage der unmittelbare Kontakt zwischen unverträglichen Stoffen vermieden.

Bei Dämmstoffen mit temperaturbedingten Längenänderungen, die für die Abdichtung schädlich sind (wie z. B. XPS), ist zwischen Abdichtung und Dämmschicht eine vollflächig verlegte Trennlage vorzusehen.

Geeignete Stoffe sind z. B. Bitumendachbahnen und -dachdichtungsbahnen, Lochglasvlies-Bitumenbahnen (einseitig grob besandet), Kunststoffvliesbahnen (Flächengewicht 300 g/m2), Glasvliesbahnen (120 g/m2), Polyethylenfolien (PE-Folien, Nenndicke mind. 0,2 mm) und Schaumstoffmatten. Bei Abdichtungsschichten, die auf der Unterseite eine Kaschierung mit einem Flächengewicht von mindestens 150 g/m2 aufweisen, kann auf eine Trenn- bzw. Ausgleichsschicht verzichtet werden, da die Kaschierung diese Aufgabe übernimmt.


Bild 16: Funktion von Ausgleichs- und Trennschicht/Trennlage (Quelle: Schmidt)

1.6.3 Dampfsperre

{Dampfsperre}

Die Dampfsperre soll die Diffusion von Wasserdampf vom Gebäudeinnern in die Wärmedämmung und in die außen liegenden Schichten des Dachaufbaus verhindern bzw. so minimieren, dass es zu keiner schädlichen Tauwasserbildung kommt. Der Nachweis bzw. die Bemessung der Dampfsperre (erforderlicher sd-Wert) ist nach DIN 4108-3 vorzunehmen. In der genannten Norm sind auch Bauteilquerschnitte aufgeführt, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist.

Als Stoffe für die Dampfsperre eignen sich Bitumen-Dachbahnen und -Dachdichtungsbahnen, Bitumen-Schweißbahnen (mit/ohne Metallbandeinlage), Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie Verbundfolien. Bei Dämmschichten aus Schaumglas kann auf eine Dampfsperre verzichtet werden, da diese dampfdicht sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Fugen der Dämmplatten vollständig mit Bitumenmasse oder Klebstoff verfüllt werden.

Dampfsperrbahnen müssen die Anforderungen des „Produktdatenblatt[es] im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks“ [27] erfüllen.

Nachfolgend sind wichtige Regeln für die Planung und Ausführung einer Dampfsperrschicht aufgeführt:

Dampfsperren können auf dem Untergrund lose aufgelegt, punktuell oder streifenförmig sowie vollflächig appliziert werden.
Im Bereich von Anschlüssen (d. h. an aufgehenden Bauteilen) und Abschlüssen (d. h. am Dachrand) ist die Dampfsperre an der Stirnseite der Wärmedämmung bis zu deren Oberkante bzw. Oberkante Dämmkeil hochzuführen und anzuschließen. Dadurch wird Wasserdampfdiffusion über die Stirnflächen in die Wärmedämmung (Diffusionsbrücke) vermieden (Bild 17).
An kleinen Durchdringungen ist die Dampfsperre lediglich anzuschließen, ein Hochführen am durchdringenden Bauteil ist nicht erforderlich.
Durchdringungen von mechanischen Befestigungsmitteln können beim Tauwassernachweis vernachlässigt werden, wenn nicht klimatisierte und normal genutzte Räume vorhanden sind.
Auf Stahltrapezprofilen sind Dampfsperrbahnen in Spannrichtung, d. h. in gleiche Richtung wie die Obergurte zu verlegen, wobei die Längsnaht auf einem Obergurt liegen muss (Bild 18). Quernähte sind auf einer Hilfsauflagerfläche (z. B. Blech) aufzulegen. Sofern die Dampfsperre auf den Stahltrapezprofilen aufgeklebt wird, sind hierfür kalt zu verarbeitende Klebemassen bzw. Klebstoffe zu verwenden.
Kunststoffbahnen, die als Dampfsperre dienen, müssen auf rauem Untergrund verlegt werden. Hierzu ist eine zusätzliche Ausgleichsschicht aufzubringen.
Bei Dächern mit Begrünung wird empfohlen, für die Dampfsperre Stoffe mit einem sd-Wert > 1.500 m zu verwenden (z. B. Bahnen mit Metallbandeinlage), da sich durch zeitweise Anstaubewässerung oder Wasserrückhaltung in der Begrünungsschicht die bauphysikalischen Randbedingungen ändern können, was zur Gefahr der Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt führt.

Bild 17: Dampfsperre im Bereich eines Anschlusses (Quelle: Schmidt)


Bild 18: Verlegung einer Dampfsperre auf Stahltrapezprofilen (Quelle: Schmidt)

1.6.4 Wärmedämmung

{Wärmedämmung}

Die Wärmedämmung soll die Transmissionswärmeverluste, d. h., den Wärmestrom durch das Flachdach, verringern. Die erforderliche Stärke der Wärmedämmschicht ergibt sich aus den Anforderungen

des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 und
des energiesparenden Wärmeschutzes nach den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die Anforderungen des energiesparenden Wärmeschutzes nach EnEV sind wesentlich strenger als die des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2. Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (≥ 19 °C) kann für Vorbemessungen mit einer Dämmschichtstärke von mindestens 20 cm gerechnet werden.

Als Materialien dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die für die geplante Anwendung geeignet sind. Nach DIN 4108-10 werden verschiedene Anwendungstypen unterschieden. Für die Dämmung von Flachdächern dürfen nur Wärmedämmstoffe der Anwendungstypen DAA und DUK verwendet werden. Der Anwendungstyp DAA beschreibt Dämmstoffe, die als Außendämmung von Dach oder Decke eingesetzt werden, vor Bewitterung geschützt sind sowie Dämmungen unter Abdichtungen. Anwendungstyp DUK bezeichnet Dämmstoffe, die als Außendämmung des Daches eingesetzt werden, aber der Bewitterung ausgesetzt und somit für Umkehrdächer geeignet sind.


Bild 19: Anwendungstypen DAA und DUK (Quelle: Schmidt)

Als zusätzliches Kriterium für die Eignung als Dämmstoff für Flachdächer gelten Druckbelastbarkeit {Druckbelastbarkeit} und Verformbarkeit {Verformbarkeit}. Bei nicht genutzten Dächern, die nur zu Wartungszwecken begangen werden, sind die Anforderungen geringer als bei genutzten Dachflächen.

Zur Beschreibung der Druckbelastbarkeit wird in DIN 4108-10 eine entsprechende Differenzierung vorgenommen. Für die Dämmung von Flachdächern dürfen nur Dämmstoffe mit

mittlerer Druckbelastbarkeit (Kurzzeichen: dm), z. B. für nicht genutzte Dächer,
hoher Druckbelastbarkeit (dh), z. B. für genutzte Dachflächen, Terrassen, Flachdächer mit Solaranlagen, Begrünung,
sehr hoher Druckbelastbarkeit (ds), z. B. Parkdächer für Pkw oder
extrem hoher Druckbelastbarkeit (dx), z. B. Parkdächer für Lkw

verwendet werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Nicht genutzte Dächer: Für nicht genutzte Dächer dürfen nur Dämmstoffe mit mindestens einer mittleren Druckbelastbarkeit (dm) verwendet werden. Bei Mineralwolle muss die Druckbelastbarkeit mindestens. 60 kPa bei 10 % Stauchung betragen.
Genutzte Dächer: Für genutzte Dächer dürfen nur Dämmstoffe verwendet werden, bei denen die Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-10 mindestens dem Wert dh (hohe Druckbelastbarkeit) entspricht.

Als Dämmstoffe für nicht genutzte und genutzte Dachflächen kommen deshalb nur Polystyrol-Hartschaum (EPS), Polystyrol-Extruderschaum (XPS), Polyurethan-Hartschaum (PUR) sowie Schaumglas (CG) infrage. Dämmstoffe aus Mineralwolle (MW) sind ebenfalls geeignet. Allerdings sind hier aufgrund ihrer geringeren Druckbelastbarkeit und relativ großen Verformbarkeit Einschränkungen zu beachten (siehe hierzu die nachfolgenden Tabellen). Eine Übersicht über die für Flachdächer zugelassenen Wärmedämmstoffe (Anwendungstyp, Druckbelastbarkeit) nach DIN 4108-10 gibt Tabelle 3. Für Mineralwolledämmstoffe enthält DIN 4108-10 keine Angaben hinsichtlich ihrer Druckbelastbarkeit. Genaue Regeln finden sich dagegen in der Flachdachrichtlinie (2016). Anforderungen an die Druckbelastbarkeit von Dämmstoffen werden auch in der Flachdachrichtlinie (2016) angegeben. Siehe hierzu die Zusammenstellung in Tabelle 4.

Die Anwendung der Dämmstoffe in Abhängigkeit von der Nutzung des Flachdaches ist in Tabelle 5 angegeben.

WärmedämmstoffAnwendungstyp nach DIN 4108-102Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-102
KurzzeichenBezeichnung
MWMineralwolledämmstoffe nach DIN EN 13162DAA60 kPa bei 10 % Stauchung1
EPSPolystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163DAAdm/dh/ds
DUKkeine genormte Anwendung
XPSPolystyrol-Extruderschaum nach DIN EN 13164DAAdm/dh/ds/dx
DUKdh/ds/dx
PURPolyurethan-Hartschaum nach DIN EN 13165DAAdh/ds
DUKkeine genormte Anwendung
CGSchaumglas-Dämmstoffe nach DIN EN 13167DAAdh/ds/x
DUKkeine genormte Anwendung
1 nicht genutzte Dächer2 bzw. bauaufsichtlicher Zulassung
DAA: Dämmung unter der Abdichtung, vor Bewitterung geschütztDUK: Dämmung auf der Abdichtung, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach)
dm: mittlere Druckbelastbarkeitdh: hohe Druckbelastbarkeitds: sehr hohe Druckbelastbarkeitdx: extrem hohe Druckbelastbarkeit

Tab. 3: Dämmstoffe für Flachdächer nach DIN 4108-10

DämmstoffDruckbelastbarkeit (Mindestwert)2
Nicht genutzte DächerGenutzte Dächer
allgemeinnur Dächer mit Solaranlagen und anderen technischen Ablagen
MW60 kPa1-70 kPa
EPS100 kPa150 kPa
XPS200 kPa300 kPa
PU100 kPa100 kPa
CG500 kPa500 kPa
1Im Bereich von Wartungswegen auf dem Dach sind lastverteilende Schichten auf der Wärmedämmung/Abdichtung anzuordnen.2Wert der Druckbelastbarkeit nach Leistungserklärung/CE-Kennzeichnung des Produkts bei einer Stauchung von 10 %. Hinweis: Unter befahrbaren Flächen (Parkdächer) darf die Stauchung nicht größer als 2 % sein.

Tab. 4: Erforderliche Werte der Druckbelastbarkeit von Wärmedämmstoffen nach Flachdachrichtlinie (2016)

DämmstoffNicht genutzte DächerGenutzte Dächer
Dachterrassen Begrünte Dächer Dächer mit SolaranlagenParkdächer (Pkw)2Parkdächer (Transporter/Lkw)2
MW1x4(x)5--
EPSdmdhds-
XPSdmdhdsdx3
PUxdhds-
CGxdhdsdx3
1nach Flachdachrichtlinie (2016)2es ist eine höhere Belastbarkeit möglich (abhängig vom Fahrbahnaufbau, ggf. ist Prüfung erforderlich)3Belastbarkeit ist zu überprüfen4Druckfestigkeit mindestens 60 kPa bei 10 % Stauchung5Druckfestigkeit mindestens 70 kPa bei 10 % Stauchung; Nutzung ausschließlich durch Solaranlagen oder andere technische Anlagen
dm: mittlere Druckbelastbarkeitdh: hohe Druckbelastbarkeitds: sehr hohe Druckbelastbarkeitdx: extrem hohe Druckbelastbarkeitx: Anwendung zulässig(x): Anwendung mit Einschränkungen möglich

Tab. 5: Anwendung von Wärmedämmstoffen bei Flachdächern in Abhängigkeit von ihrer Nutzung nach DIN 4108-10

Weiterhin wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

Die Dämmschicht wird in vielen Fällen zur Gefällegebung der Dachoberfläche genutzt. Hierzu werden keilförmige Dämmplatten so verlegt, dass sich das erforderliche Gefälle in der Fläche (mindestens 2 %) und im Bereich von Kehlen (mindestens 1 %) ergibt. Planung und Ausführung erfordern einen Verlegeplan, aus dem sämtliche Angaben (Abmessungen der Dämmplatten, Position usw.) hervorgehen.
Bei Unterkonstruktionen, die keine flächige Auflage der Wärmedämmung gewährleisten, wie z. B. bei Stahltrapezprofilen, muss der Dämmstoff für die sich daraus ergebenden zusätzlichen Beanspruchungen ausgelegt sein. Beispielsweise darf die Dämmung im nicht unterstützten Bereich (Sicken bzw. Täler der Stahltrapezprofile) nicht durchgetreten werden. Je nach der lichten Breite zwischen den Obergurten und verwendetem Dämmstoff sind unterschiedliche Mindestdicken einzuhalten. Die erforderlichen Dicken schwanken je nach Dämmstoff und Stützweite zwischen 40 mm und 140 mm.
DämmstoffMindestdicke des Dämmstoffs
Lichte Breite zwischen den Obergurten (Stützweite)
70 mm100 mm150 mm200 mm
MW50 mm80 mm120 mm140 mm
EPS40 mm50 mm70 mm120 mm
PU40 mm50 mm60 mm80 mm
CG40 mm50 mm70 mm100 mm

Tab. 6: Empfohlene Werte für Mindestdicken von Dämmstoffen auf Stahltrapezprofilen (nach Flachdachrichtlinie (2016))


Bild 20: Mindestdicken der Dämmschicht auf Stahltrapezprofilen (Quelle: Schmidt)

Für die Planung und Ausführung der Dämmschicht sind die folgenden Regeln zu beachten (siehe auch Flachdachrichtline (2016)):

Dämmstoffe sind so zu verlegen, dass die Fugen gegeneinander versetzt sind (Fugenversatz).
Fugen, die aufgrund von Maßabweichungen oder temperaturbedingten Längenänderungen entstehen, lassen sich nicht vollständig vermeiden. Bei Fugenbreiten von mehr als 5 mm und stumpf gestoßenen Dämmstoffplatten ist der Wärmedurchgangskoeffizient zu korrigieren. Es wird empfohlen, Dämmstoffplatten mit Stufenfalz zu verwenden oder die Dämmung mehrlagig auszuführen.
Bei Dämmstoffschichtstärken von mehr als 160 mm und stumpf gestoßenen Platten ist die Wärmedämmung mehrlagig auszuführen.
Dämmstoffe aus EPS-Hartschaum-Dämmplatten sind mit dem Untergrund zu verkleben. Dämmstoffe aus PU-Hartschaumplatten sind entweder mit dem Untergrund zu verkleben oder auf diesem mechanisch zu befestigen. Mineralwolledämmstoffe werden mechanisch befestigt oder lose verlegt (Auflast erforderlich).
Für die Verklebung von Dämmstoffen auf Dampfsperren oder Stahltrapezprofilen sind nur kalt zu verarbeitende Klebemassen oder Klebstoffe zu verwenden. Heiße Klebstoffe eignen sich nicht.
Bei Dachflächen, die an transparente Fassadenflächen oder Fensterflächen grenzen, sollten vor diesen Flächen keine Wärmedämmstoffe aus EPS verwendet werden. Durch Reflexion der Sonnenstrahlung können sich diese Bereiche stark aufheizen. Da EPS nur eine begrenzte Temperaturbeständigkeit aufweist, sind Verformungen und Schäden zu erwarten.

Bild 21: Wichtige Regeln für die Planung und Ausführung der Wärmedämmschicht (Quelle: Schmidt)

1.6.5 Dampfdruckausgleichsschicht

{Dampfdruckausgleichsschicht}

Die Dampfdruckausgleichsschicht wird auf der Wärmedämmung und unter der Dachabdichtung angeordnet. Einerseits gewährleistet sie einen horizontalen Ausgleich von örtlich vorhandenen Dampfdruckunterschieden, die durch Einbaufeuchte oder Wasserdampfdiffusionsvorgänge entstehen können. Dadurch wird eine Bildung von Dampfblasen in der Abdichtung vermieden. Andererseits dient die Dampfdruckausgleichsschicht als Trennschicht zwischen der Wärmedämmung und der Dachabdichtung.

Die Dampfdruckausgleichsschicht wird punktuell oder streifenweise auf der Wärmedämmung appliziert oder lose verlegt. Dadurch entsteht eine zusammenhängende Luftschicht zwischen Wärmedämmung und Dachabdichtung. Neben dem bereits erwähnten Vorteil der Verminderung örtlich erhöhter Dampfdrücke werden dadurch außerdem Zwangsbeanspruchungen der Abdichtung infolge Verformungsbehinderung bei Relativbewegungen beider Schichten zuverlässig verhindert.

Als Stoffe sind z. B. Bitumendachdichtungsbahnen (grob besandet) sowie Lochglasvlies-Bitumenbahnen geeignet.

Eine Ausnahme bilden Dämmstoffe aus Mineralwolle. Hier ist keine Dampfdruckausgleichsschicht erforderlich, da der Dampfdruckausgleich in der diffusionsdurchlässigen Mineralwolledämmschicht erfolgt. Örtlich erhöhte Dampfdrücke sind somit nicht zu erwarten. Die Dachabdichtung kann direkt auf die Mineralwolledämmschicht aufgebracht werden. Bei Wärmedämmschichten aus Schaumglas, das dampfdicht ist, wird die Dachabdichtung ebenfalls direkt auf der Dämmung aufgeklebt.


Bild 22: Funktionen der Dampfdruckausgleichsschicht und mögliche Ausbildung (Quelle: Schmidt)

1.6.6 Dachabdichtung

{Dachabdichtung}

Die Dachabdichtung schützt die darunterliegenden Schichten sowie die Baukonstruktion vor dem Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit. Sie nimmt das auf der Dachfläche anfallende Niederschlagswasser auf und leitet es zu den Dachabläufen.

Zur Dachabdichtung zählen außer der Flächenabdichtung auch sämtliche An- und Abschlüsse, Durchdringungen sowie die Abdichtung von Bewegungsfugen. Kennzeichnende Eigenschaft der Abdichtung ist die wasserdichte Ausführung, die selbst einem hydrostatischen Druck – der z. B. durch Anstauen von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen auftritt – standhält.

In der Regel ist die Dachabdichtung mit einem Gefälle auszuführen, das in der Fläche mindestens 2 % und im Bereich von Kehlen mindestens 1 % betragen muss. Das Gefälle ist in Richtung der Abläufe oder Entwässerungsrinnen auszubilden, d. h., diese sind in den jeweiligen Tiefpunkten bzw. -stellen anzuordnen. Außerdem sollte beachtet werden, dass vorübergehende Pfützenbildung auch auf Dachflächen mit einem Gefälle bis zu 5 % aufgrund von Unebenheiten, den zulässigen Ebenheitstoleranzen sowie der Durchbiegung der Tragkonstruktion zeitweise vorkommen kann. Sollen Pfützen auf der Dachfläche vollständig vermieden werden, ist ein Gefälle von mehr als 5 % auszuführen.

Nach DIN 18531 können Dachflächen zwar auch ohne Gefälle ausgeführt werden. In diesem Fall sind aber besondere Maßnahmen zu beachten. Die Flachdachrichtlinie (2016) lässt ebenfalls Ausnahmen zu, wenn diese begründet sind, wie z. B. bei Bestandsgebäuden, Dachflächen mit Intensivbegrünung und planmäßiger Anstaubewässerung oder baurechtlichen Anforderungen, die die Ausführung eines Gefälles nicht ermöglichen.

Diese Optionen sollen hier nicht weiter betrachtet werden, es wird auf die beiden Regelwerke verwiesen.

Die Dachabdichtung kann mit folgenden Stoffen ausgeführt werden:

Bitumen- und Polymerbitumenbahnen
Kunststoff- und Elastomerbahnen
flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe (FLK)

Abdichtungen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen werden mehrlagig ausgeführt. Die Anzahl der Lagen sowie die einzubauenden Bahnentypen ergeben sich im Wesentlichen aus der zu erwartenden Beanspruchung, die durch die geplante Nutzung und weitere Einflussgrößen bestimmt wird. Je nach Bahnentyp werden die einzelnen Bahnen durch Schweißen (z. B. bei Bitumenschweißbahnen) oder Verkleben (z. B. bei Selbstklebebahnen (KSK)) vollflächig mit dem Untergrund und miteinander verbunden.

Abdichtungen aus Kunststoff- und Elastomerbahnen werden nur einlagig ausgeführt. Je nach Nutzung des Daches und Bahnentyp sind unterschiedliche Dicken der Bahnen vorzusehen.

Bei Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen (Flüssigkunststoffe: FLK) wird der Abdichtungsstoff, der aus Reaktionsharzen besteht, in flüssigem Zustand auf die Dachfläche aufgebracht, wo er nach dem Aushärten die Abdichtung bildet. Flüssigkunststoffe müssen in mindestens zwei Schichten (zwei Arbeitsgänge) aufgetragen werden, wobei eine Einlage (Flächengewicht mindestens 110 g/m2) einzubauen ist. Als Mindesttrockenschichtdicke wird in der Regel ein Wert von 2,1 mm gefordert.

Die Abdichtungsstoffe werden aufgrund ihrer individuellen Anwendungsmöglichkeiten in die folgenden Anwendungstypen unterteilt. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN SPEC 20000-201:

DE: Bahnen für eine einlagige Abdichtung (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen)
DO: Bahnen, die als Oberlage einer mehrlagigen Abdichtung geeignet sind (z. B. Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen)
DU: Bahnen, die für die untere Lage einer mehrlagigen Abdichtung geeignet sind (z. B. Bitumenschweißbahnen)
DZ: Bahnen, die für die Zwischenlage bzw. zusätzliche Lagen einer mehrlagigen Abdichtung geeignet sind (z. B. Glasvlies-Bitumendachbahnen)

Bild 23: Anwendungstypen von Abdichtungsstoffen (Quelle: Schmidt)

Planung, Bemessung (Auswahl) und Ausführung der Abdichtung richten sich nach der geplanten Nutzung der Dachflächen, den daraus resultierenden Einwirkungen und Beanspruchungen sowie den verwendeten Abdichtungsstoffen.

1.6.7 Schutz der Abdichtung/ Oberflächenschutz

1.6.7.1 Schutzlagen und Schutzschichten

{Schutzlage}

{Schutzschicht}

Eine Schutzlage bezeichnet eine auf der Abdichtung zusätzlich flächig verlegte Lage zum Schutz der Abdichtung vor mechanischen Einwirkungen. Als Stoffe eignen sich Kunststoffvlies (mindestens 300 g/m2), Kunststoffbahnen (mindestens 1,2 mm Dicke), Bautenschutzmatten und -platten aus Gummigranulat (mindestens 6 mm dick) oder Kunststoffgranulat (mindestens 4 mm dick) sowie Dränagematten und -platten.

Bei nicht genutzten Dächern ist eine Schutzlage nur erforderlich, wenn die Abdichtung mechanisch beansprucht wird, wie z. B. bei extensiver Begrünung oder bei Wartungswegen auf dem Dach. Die Schutzlage braucht in diesem Fall nur in den betroffenen Bereichen verlegt zu werden. Schutzlagen können auch weitere Funktionen übernehmen, z. B. als Trennlage, Gleitlage.

Eine Schutzschicht ist eine auf der Abdichtung verlegte Schicht zum Schutz vor mechanischen und/oder thermischen Einwirkungen. Als Stoffe sind Platten aus XPS, Schutzestriche und Betonplatten geeignet. Im Gegensatz zur Schutzlage ist die Schutzschicht dicker und besitzt eine Biegesteifigkeit, d. h., sie eignet sich besser zur Lastverteilung.

Bei genutzten Dächern ist die Abdichtung durch eine Schutzlage oder -schicht vor Beschädigungen zu schützen. Die Schutzfunktion kann auch von der Nutzschicht (z. B. vom Belag) übernommen werden, wenn diese dafür geeignet ist. Bei Umkehrdächern übernimmt die auf der Abdichtung angeordnete Dämmschicht aus XPS die Funktion der Schutzschicht.

1.6.7.2 Oberflächenschutz

Als Oberflächenschutz wird die Abdeckung der Abdichtung zum Schutz vor mechanischen, thermischen und weiteren Einwirkungen (z. B.

UV-Strahlung, Hagel) bezeichnet.

Je nach Ausführung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.

Als leichter Oberflächenschutz {Oberflächenschutz, leichter} sind geeignet:

werksseitig aufgebrachte Bestreuung auf einer Bitumenbahn
eingestreuter Splitt (Schiefer) in eine Kaltmasse aus Polymerbitumen

Als schwerer Oberflächenschutz {Oberflächenschutz, schwerer} eignen sich folgende Stoffe:

Kiesschicht mit Körnung 16/32 mm, Dicke mindestens 50 mm
Beläge aus Platten auf einem Kies-/Splittbett
Begrünungen, Bodenschichten
Nutzschichten von befahrbaren Flächen (Fahrbahn)

Bild 24: Kiesschicht auf einem nicht genutzten Dach als schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Schmidt)

Der schwere Oberflächenschutz bietet gegenüber dem leichten Oberflächenschutz folgende Vorteile:

Tages- und jahreszeitliche Temperaturschwankungen werden gedämpft. Dadurch wird die Abdichtung geringeren thermischen Einwirkungen ausgesetzt. Es kann sich eine höhere Nutzungsdauer der Abdichtung ergeben.
Schutz vor Flugfeuer (Funkenflug) und strahlender Wärme sowie UV-Strahlung
Verbesserung des Schutzes gegen Verkrustungen der Abdichtungen
gleichzeitige Funktion der Sicherung der Abdichtung gegen Abheben (Windsog) bei entsprechender Bemessung der Auflast
Neubau und Instandsetzung von Flachdächern

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