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1.2 Nicht genutzte und genutzte Flachdächer

Hinsichtlich der Nutzung werden nicht genutzte und genutzte Flachdächer unterschieden.

Zu den nicht genutzten Dächern {Flachdach, nicht genutzt} zählen alle Dachflächen, die nicht planmäßig dem Aufenthalt von Personen dienen und nicht begehbar sind, nicht von Fahrzeugen befahren werden sowie nicht begrünt sind. Hierbei ist zu beachten, dass Dachflächen, die nur zum Zwecke der Reinigung, Wartung oder Inspektion zeitweise begangen werden, ebenfalls zu den nicht genutzten Dächern zählen.

Genutzte Flachdächer {Flachdach, genutzt} werden dagegen planmäßig von Personen begangen (z. B. als Dachterrassen), von Fahrzeugen befahren (z. B. als Parkdeck) oder sind mit einer Vegetationsschicht (Begrünung) versehen.

Hier ergibt sich auch ein weiterer wesentlicher Unterschied der Flachdächer zu den Steildächern, die die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung nicht bieten.


Bild 3: Nicht genutzte und genutzte Flachdächer (Quelle: Schmidt)

Die Art der Nutzung bestimmt die Planung und Ausführung der Abdichtung. Teilweise sind auch unterschiedliche Regelwerke in Abhängigkeit von der Nutzung des Daches zu beachten. Aus diesem Grund ist die Festlegung der Nutzung von besonderer Bedeutung für den Entwurf und die Planung der Dachabdichtung.

Neubau und Instandsetzung von Flachdächern

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