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c) Gestaltung des Informationsflusses

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Durch den vorangehend skizzierten Ablauf- und Terminplan sind die Projektabläufe noch unzureichend determiniert. Erforderlich sind zusätzlich Regelungen zum administrativen Ablauf der Internal Investigation, insb. in Bezug auf das Informationswesen. Nur durch eine sorgfältige Planung der Informationsflüsse lässt sich sicherstellen, „dass alle am Projekt Beteiligten die für ihre Arbeit nötigen Informationen rechtzeitig, in der entsprechenden Form und Detaillierung und in einer transparenten Struktur erhalten, um die übertragenen Aufgaben effizient erfüllen zu können.“[36] Festzulegen ist deshalb

wer (in erster Linie der Projektleiter),
wem (u.a. Projektlenkungsausschuss, Arbeitskreise/Fachausschüsse),
welche Informationen (z.B. Projektstatusbericht, ad-hoc-Bericht, Review),
in welcher Art (mündlich, schriftlich, standardisierte Form),
und Häufigkeit

weiterzugeben hat. Auf diese Weise wird die formalisierte Informationsweitergabe geregelt. Daneben werden die Projektbeteiligten auch auf informelle Weise miteinander kommunizieren. Zwar ist diese Form der Informationsweitergabe für den Erfolg von Projekten nicht zu unterschätzen, doch lässt sie sich nicht planen.

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Zur Gewährleistung von Datensicherheit, Geheimhaltung und Funktionsfähigkeit sind sowohl für die formale, als auch die informelle Informationsweitergabe Konventionen/Standards vorzugeben (siehe Rn. 22), wie z.B. zu

einer einheitlich zu verwendenden Projektsprache,
Formaten/Anwendungen für den Informationsaustausch,
zulässigen Speichermedien,
einzusetzender Verschlüsselungssoftware und Passwortschutz.
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