Читать книгу Nie wieder Mobbingopfer! - Dorothee Döring - Страница 11
Mobbingfolgen aus rechtlicher Sicht
ОглавлениеMobbing selbst ist keine Straftat, wohl aber können einzelne Straftatbestände erfüllt sein, z. B.:
(fahrlässige) Körperverletzung (§ 223 ff., 229 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
üble Nachrede (§ 186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis (§ 192 StGB)
Diebstahl (§ 242 ff. StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Welche rechtlichen Schritte bei Mobbing möglich sind, kann allgemein nicht beantwortet werden, da jeder Fall anders ist. Als Hinweis seien aber die Stichworte: Strafantrag, Strafanzeige und Schadensersatz genannt. Eine genaue juristische Beurteilung ist aber sicher nur einem Rechtsanwalt möglich. Wichtig ist hier, dass zeitnah gehandelt wird, um gegebenenfalls Fristen bei Abmahnungen oder Kündigung zu wahren.
Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht und lässt bewusst zu, dass einer seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz gemobbt wird, kann dies zu einer Klage durch den Arbeitnehmer führen, beispielsweise auf Schadensersatz. Schon allein aus rechtlicher Perspektive sollte ein Arbeitgeber daher alles tun, um Mobbing zu vermeiden. (s. Abschnitt: „Juristische Hilfen“, S. 117)