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Überstunden und Mehrarbeit

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PraktikantenInnen dürfen bis zum 18. Lebensjahr nicht zur Überstundenleistung herangezogen werden. Werden trotzdem Überstunden geleistet, sind diese mit einem Zuschlag zum Normallohn von 50% auszuzahlen. Eine Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich ist nur zulässig, wenn dies zwischen ArbeitgeberInnen und PraktikantInnen vereinbart wurde.


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