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Nachtruhe

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PraktikantenInnen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren. Jugendliche PraktikantenInnen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben nach Arbeitsende Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn.

(vgl.https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Pflichtpraktikum_2015.pdf 3.2.16)

Weitere hilfreiche Informationen bezüglich der rechtlichen Grundlagen sind auf der Website der Arbeiterkammer zusammengefasst und ansprechend aufbereitet.


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