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Grenzen und Chancen des Synodalen Weges – eine kirchenrechtlichtheologische Analyse

Kirchenrechtlich wird engagiert diskutiert, ob der Synodale Weg eine Synode ganz eigener Art nach deutscher Spielart oder letztlich doch nur ein unverbindlicher Gesprächsprozess ist, der weniger wie eine Chance zur Aufarbeitung erscheint, sondern eher wie ein Placebo ohne Aussicht auf tatsächliche Veränderung wirkt. Thomas Schüller

Die Feststellung, dass das Statut des Synodalen Weges ein rechtliches Nullum sei, hat mir von beiden Lagern, die entweder euphorisch die Reformpotentiale des Synodalen Weges unterstreichen oder die deutsche Kirche auf dem Weg einer schismatischen Nationalkirche mit diesem Projekt sehen, erhebliche Kritik eingebracht. Die einen verweisen darauf, dass dieses Statut eine Rechtskonstruktion ganz eigener Art sei, die den Mitgliedern die Chance gebe, ohne römische Genehmigungsfesseln und ohne Schere im Kopf zu beraten und zu entscheiden. Die Kritiker wie z. B. die Verantwortlichen des Päpstlichen Rates für die Auslegung von Gesetzen (PCLT) weisen nachvollziehbar daraufhin, dass die unbekannten Verfasser des Statuts sich vieler Konzepte und rechtlicher Bausteine eines Partikularkonzils bedienen, es aber so nicht bezeichnen. Wie es auch immer sei: am Ende wird jeder einzelne Diözesanbischof als Gesetzgeber seiner Diözese zu entscheiden haben, wie er mit Beschlüssen des Synodalen Weges umgeht, da diese von sich aus keine Rechtswirkung entfalten (Satzung des Synodalen Weges, Art. 11 Abs. 5). Und bekräftigend wird festgestellt: weder die Vollmacht der Bischofskonferenz noch der einzelnen Diözesanbischöfe hinsichtlich Rechtsetzung und Ausübung ihres Lehramtes würden von diesen Beschlüssen berührt. Im Ergebnis wird es dann so kommen, dass angesichts der fragmentierten und gegeneinander arbeitenden Gruppierungen im deutschen Episkopat ein „Flickenteppich“ wie bspw. bei der auch begrifflich abgeschwächten „Orientierungshilfe“ zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Ehepartner zu beobachten sein wird. Man mag dies beklagen, aber vielleicht auch als realistischen Ausdruck der Pluralität im deutschen Katholizismus, der vor der jungen Garde von neuen Bischöfen auch nicht Halt macht, nüchtern zur Kenntnis nehmen. Im Übrigen keine neue Kirchenerfahrung, ein Blick in die Heilige Schrift genügt dafür.

In den römischen Invektiven, die auf Anfrage einzelner Bischöfe noch vor dem Start des Synodalen Weges im Briefkasten der Bischöfe landeten, darf man bestimmten, intellektuell leichtgewichtigen Narrativen dabei nicht auf den Leim gehen. Alle Themen seien weltkirchlicher Natur schreiben die drei Verantwortlichen des PCLT. Mit dieser pauschalen Behauptung, die nicht weiter belegt wird, kann man natürlich alles zur römischen Entscheidungsmaterie erklären, gleich so, als gebe es auf alle Diözesen der Weltkirche betreffende Fragen nur eine, römisch-zentralistisch, nur von männerbündischen-klerikalen Systemen ausgedachte katholische Antwort. Wenn es denn stimmt, dass Christus Mensch wurde und Weitergabe des Evangeliums daher nur inkulturiert-inkarnatorisch gelingen kann, d. h. das Evangelium die Kultur, aber auch die Kultur das Evangelium beeinflusst, dann eröffnet sich bei Einigkeit in den Essentials ein breiter Radius von passgenauen katholischen Antworten vor Ort im Sinne der von Papst Franziskus beschworenen heilsamen Dezentralisierung. Die katholische Wahrheit ist polyphon. Natürlich werden in den vier Themenblöcken auch weltkirchlich zu entscheidende Fragen beraten. Aber warum soll dann in den Voten, die dem Apostolischen Stuhl übermittelt werden, nicht ein wahrer und guter Vorschlag enthalten sein, der auch für die Weltkirche umsetzbar wäre? Die katholische Wahrheit kann nicht nur in Rom gefunden und ermittelt werden, sondern gerade vor Ort in den einzelnen Teilkirchen und ihren Verbänden, die durch ihre Bischöfe mit dem Weltepiskopat und seinem Haupt, dem Papst, immer verbunden sind. Vielleicht müssen römische Kuriale lernen, von den Teilkirchen katholische Wahrheiten zu empfangen und demütig ihre eigenen Grenzen anzunehmen. Die Themen des Synodalen Weges sind relevante und brisante Themen der Welt- und der Teilkirchen. Es gibt hier keinen Vorrang der Weltkirche vor den Teilkirchen, wie es Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation vergeblich postuliert hat. Die Ermittlung der Wahrheit und des heute Gebotenen kann nur gleichursprünglich gelingen. Und: man höre bitte mit der peinlichen, angeblich unverträglichen Kontrastierung von Evangelisierung gegen die vier Themen des Synodalen Weges auf. Wenn es nach der MHG-Studie systemische Ursachen gibt, die sexuellen Missbrauch befördert haben, dann sind genau diese Ursachen kritisch zu analysieren und Reformvorschläge zu unterbreiten, damit wieder der Weg für angstfreie Evangelisierung gelingen kann. Das ist kein Missbrauch des Missbrauchs, sondern eine Notwendigkeit, die evident ist, damit die unverfälschte und damit glaubwürdige Weitergabe des Evangeliums, ob gelegen oder ungelegen, wieder gelingen kann.

Thomas Schüller

Dr. theol. habil., Lic. iur. can., Prof. für Kirchenrecht an der Universität Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht (IKR).

Die Themen des Synodalen Weges sind relevante und brisante Themen der Welt- und der Teilkirchen.

MACHT MUSS EINGEHEGT WERDEN

Dieser Themenbereich enthält wichtige kirchenrechtliche Implikationen. Angesichts der profunden Vorarbeiten darf man erwarten, dass es hier am Ende konsensuale Beschlüsse geben wird, die von Vielen mitgetragen werden. So dürfte es eine eigene kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit geben, eigene Strafgerichte und Disziplinarkammern, die insbesondere vor Ort in Deutschland vor allem Fälle von sexuellem Missbrauch judizieren. Aber auch hier ist zu beachten, dass diese Gerichte erst ihre Arbeit aufnehmen dürfen, wenn die Apostolische Signatur ihre Zustimmung erteilt hat. So wie es bereits bei der kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und den kirchlichen Datenschutzgerichten im letzten Jahr der Fall war. Die schon seit Jahrzehnten geforderte kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht gut ausgebildete Richterinnen und Richter und soll nach dem Willen der Bischöfe auch deren persönlich verantwortete Verwaltungsentscheidungen betreffen. Dies dient dem Rechtsfrieden und der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, bei denen bekanntlich in Staat und Kirche auch wegen des breiten Ermessensspielraumes vielfältige Fehler in der Rechtsanwendung geschehen können. In diesen Kontext könnten aber auch Überlegungen eingebracht werden, wie kirchliche Entscheidungsprozesse stärker durch verbindliche synodale Beratung flankiert werden können. Insbesondere der can. 127 CIC ist hier – bis auf das Bistum Limburg und auch in Abstrichen in Rottenburg-Stuttgart – noch nicht in seinen Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Ein Bischof kann sich verpflichten, dem erbetenen Rat zu folgen, es sei denn, wie es Bischof Bätzing anlässlich der 50-Jahrfeier „Synodalordnung für das Bistum Limburg“ formuliert hat, ein solcher Rat des Diözesansynodalrates stünde im Widerspruch zum Glauben der Kirche und ihrem Recht. Die Kirche ist in ihrem inneren Wesen eine synodale Kirche, denn im gemeinsamen Ratgeben aller Gläubigen in der Haltung des Hörens auf den guten Geist Gottes in kirchenrechtlich verbindlicher Form kommt der sensus fidei des Gottesvolkes zum Ausdruck, das als Ganzes bekanntlich nach geltender katholischer Lehre im Glauben niemals irren kann.

In diesen Kontext könnten aber auch Überlegungen eingebracht werden, wie kirchliche Entscheidungsprozesse stärker durch verbindliche synodale Beratung flankiert werden können.

SEXUALMORAL, DIE WIRKLICHKEIT WAHRNIMMT UND IN IHR ANKOMMT

Schaut man in die ersten Arbeitspapiere zu diesem Themenkreis, so ist zunächst erfreulich, dass die offenen Kontroversen durch Abdruck in mehreren Spalten, denen man den Dissens zwischen den Verfechtern einer Theologie des Leibes und denen, die stärker von einer Beziehungsethik ausgehen, gut entnehmen kann. Hier sind sicherlich durch die naturrechtlich dominierte lehramtliche Zeit im Pontifikat von Johannes Paul II. viele Probleme offenkundig und müssen im Dialog mit der Weltkirche in den verschiedenen Facetten diskutiert werden. Auch hier kann es wohl „nur“ zu Voten kommen. Aber je besser sie argumentativ aufgestellt sind, um so eher ist zu erwarten, dass sie ihren Widerhall in der Weltkirche finden werden. Abzuwarten bleibt, ob es angesichts der Beschlusslagen aus dem ZdK zu einem Beschluss hinsichtlich der Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und den partnerschaftlichen Verbindungen kommen wird, die kirchenrechtlich nicht zu ordnen sind. Kontroverse Diskussionen sind zu erwarten und müssen auch um der Menschen willen geführt werden. Ob die Kluft zwischen der lehramtlich postulierten katholischen Sexualmoral und dem tatsächlichen Leben der Katholik*innen, für die diese Lehre weithin unerheblich ist, jemals geschlossen werden kann, ist kaum anzunehmen. Es wäre schon ein gewaltiger Fortschritt, wenn in diesem Themenbereich angstfrei Wirklichkeit wahrgenommen werden könnte, die zu einer ersten, wieder vernehmbaren Sprachfähigkeit der Kirche führen könnte. Gerade von der christlichen Anthropologie her könnte die Kirche bei Verzicht auf ihre wie fixiert erscheinende Sicht auf Sexualität als Ort von Prokreativität auch heute noch Antworten geben.

FRAUEN AN DIE MACHT?

Erstaunlich genug ist es schon, dass inzwischen schon eine Reihe von amtierenden deutschen Bischöfen (z. B. Bode, Overbeck, Bätzing, Kohlgraf, Feige, Neymeyr, Willmer) öffentlich sagen, dass sie eine Diskussion der für sie offenen und auch in Ordinatio sacerdotalis nicht gänzlich überzeugend postulierten theologischen Argumente gegen die Weihe von Frauen zu Priesterinnen für möglich und notwendig erachten, ohne dabei allerdings die Hoffnung zu wecken, das sich in absehbarer Zeit tatsächlich etwas ändern könnte. Die definitive Lehre in dieser Frage, die verbindlich ist und dem Sekundärobjekt in Verbindung zum depositum fidei zuzuordnen ist, wurde allerdings in fehlbarer Weise gelehrt, um ein Wort des Fundamentaltheologen Hermann-Josef Pottmeyer aufzugreifen. Papst Johannes Paul II. postuliert einen von ihm gefühlten Konsens des Bischofskollegiums, der nun durch diese erwähnten deutschen bischöflichen Stimmen, aber nicht nur hier, inzwischen kritisch in Frage gestellt wird. Von daher wird es bei den Beratungen darauf ankommen, diese lehrrechtlichen, mehr noch aber die theologisch offenen Fragen zu artikulieren. Anzunehmen ist weiterhin, dass auch das Thema Diakonin zur Sprache kommt, das lehramtlich offen ist. Gerade der ehemalige Papst Benedikt XVI. hat in seiner Entscheidung in Omnium in mentem, dass Diakone nicht Christus als Haupt der Kirche repräsentieren können, ein wichtiges Element bei Seite geräumt, dass Frauen von der Weihe zu Diakoninnen ausschließen könnte. Aber auch hier gilt: es wird am Ende ein Votum sein wie schon zu Zeiten der Würzburger Synode, das nach Rom geschickt werden wird und dort sicher auf der Folie der bisherigen Ergebnisse verschiedener Expertengruppen zu diesem Thema zu bewerten sein wird.

Vielleicht wiederholt sich in der Geschichte der Kirche die Situation, dass man Frauen zwar nicht weiht, sie aber auf Leitungspositionen mit umfassender Jurisdiktionsgewalt setzt.

Auffallend in jüngster Vergangenheit in Deutschland ist zumindest, dass die Mehrzahl der Bischöfe mit Nachdruck versuchen, entsprechend ausgebildete Frauen in kirchliche Leitungspositionen zu bringen. Herausragend ist sicher die Entscheidung des Erzbischofs von München-Freising in diesem Zusammenhang, neben dem Generalvikar das Amt einer Verwaltungschefin der Münchener Kurie zu installieren und sie ab dem 1.1.2020 mit einer erfahrenen Juristin zu besetzen. Vielleicht wiederholt sich in der Geschichte der Kirche die Situation, dass man Frauen zwar nicht weiht, sie aber auf Leitungspositionen mit umfassender Jurisdiktionsgewalt setzt. Zu denken wäre an Äbtissinnen, die geweiht und mit bischöflichen Insignien und Vollmachten ausgestattet, bis ans Ende des 19. Jahrhunderts ihre Sprengel mit unabhängiger Autorität und Vollmacht wie ein Bischof leiteten. Es ist zu beachten, dass die auf dem II. Vatikanum gewollte Zusammenführung von potestas ordinis (Weihegewalt) und potestas iurisdictionis (Jurisdiktionsgewalt) unter dem Oberbegriff der potestas sacra (heiligen Gewalt) wie schon im Codex von 1983 nicht umgesetzt und fortgeführt wird. Über die theologischen Folgen dieser Entwicklung wäre dann noch einmal eigens nachzudenken.

PRIESTERLICHE LEBENSFORM AUF DEM PRÜFSTAND – ZÖLIBAT ADE?

Die Diskussion, die aktuell auch durch das Buch von Kardinal Sarah mit einem Beitrag von Joseph Ratzinger wieder an Fahrt aufgenommen hat, über den Zölibat bleibt noch zu sehr an der Oberfläche des Themas der priesterlichen Lebensführung. Die MHG-Studie konnte ja überzeugend aufweisen, dass in vielen Fällen die nicht in die Gesamtpersönlichkeit vieler Priester integrierte und angenommene eigene Sexualität verbunden mit den asymmetrischen Machtverhältnissen in kirchlichen Kontexten zu einer gefährlichen Melange geführt hat, in der Missbrauchstaten geschahen. Von daher hielte ich es zunächst für angemessener, über Verbesserungen in diesem Bereich der Ausbildung angehender Priester nachzudenken, bevor über konkrete rechtliche Formen dieser Lebensführung diskutiert wird. Es ist sowohl für verheiratete Priester in den unierten Ostkirchen wie für zölibatär lebende Priester in der lateinischen Kirche gleichermaßen eine Herausforderung, die eigene sexuelle Identität zu erkennen, anzunehmen und bezogen auf die Lebenssituation zu kultivieren. Monokausal den sog. Pflichtzölibat oder einen bestimmten Anteil homosexueller Priester als Ursache für sexuellen Missbrauch verantwortlich zu machen, wird dem Thema nicht gerecht und hält vor der untersuchten Wirklichkeit nicht Stand. Inzwischen hat Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben Querida Amazonia der von der großen Mehrheit der Synodenteilnehmer erbetenen Öffnung des Pflichtzölibats nicht entsprochen bzw. sich hierzu nicht verhalten. Dies überrascht nicht wirklich, da er sich bereits vorher in anderen Kontexten als entschiedener Gegner einer optionalen Entscheidung für oder gegen den Zölibat positioniert hat. Dies schließt nicht aus, dass wie in den beiden Vorgängerpontifikaten im Einzelfall, z. B. bei konvertierten anglikanischen Priestern Ausnahmen möglich sind. Ob eine solche Ausnahmeregelung für das Amazonasgebiet auch für Westeuropa im Sinne des Dominoeffekts Auswirkungen haben könnte, steht in den Sternen. Auch hier werden differenzierte Rückmeldungen aus dem Synodalen Weg als Votum sicher in Rom Beachtung finden.

Synodale Prozesse in der Kirche enthalten in ihren Verfahrensschritten Elemente von demokratischen Entscheidungsprozessen, sind aber in ihrem tiefsten Wesen geistliche Prozesse.

AUSBLICK

Bei aller kirchenrechtlich kritischen Sicht auf das Statut des Synodalen Weges und seinen Themen, von denen doch eine ganze Reihe am Ende in den weltkirchlichen Kontext einzuspeisen sein werden, ist allen Akteuren der Synodalversammlung aufrichtig der Beistand Gottes bei den Beratungen zu wünschen. Synodale Prozesse in der Kirche enthalten in ihren Verfahrensschritten Elemente von demokratischen Entscheidungsprozessen, sind aber in ihrem tiefsten Wesen geistliche Prozesse. Dies erfordert die Bereitschaft von allen Beteiligten, auf die Meinung des Anderen zu hören, auch wenn er eine gänzlich andere Position vertritt. In dieser Haltung wäre zu wünschen, wenn man über die zwei Jahre die Mitglieder der Synodalversammlung in Ruhe beraten ließe. Natürlich werden diese Prozesse auch medial und in der kirchlichen Öffentlichkeit interessiert verfolgt werden. Die Akteure im bischöflichen wie im laikalen Lager, die vereinzelt im Vorfeld des Synodalen Weges mit unversöhnlichen Auslassungen und Unterstellungen aufgefallen sind, sind gebeten, in dieser Haltung des Hinhörens und Aushaltens das Ziel der Einheit im Blick zu behalten. Dies muss sich in der gehaltvollen Argumentation, in wertschätzender Rede und der Bereitschaft, auch Neues zu lernen und bisherige Positionen begründet zu revidieren, niederschlagen. Der tief erschütternde Vertrauensverlust der katholischen Kirche in Deutschland erfordert diese geistliche Haltung, die Polarisierungen zu beenden und zu verhindern versucht.

Lebendige Seelsorge 2/2020

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