Читать книгу Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung - Erik Schreiber, Friedrich Rolle, Leo Woerl - Страница 10

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5. Bis zur Vereinigung Coburgs mit Saalfeld.

Leider machte dieser neue Uebergang — indem auf Weimar auf Altenburg aber nur 1/3 der beiden Fürstentümer Eisenach und Coburg fallen sollten — eine abermalige Theilung des Coburgischen Landes, wie dasselbe unter der Regierung der beiden letzten Herzöge bestand, nothwendig. In der erst im J. 1640 erfolgten faktischen Theilung erhielt das Altenburgische Haus vom Coburgischen Lande die Aemter und Städte Coburg, Rodach, Römhild, Hildburghausen, Schalkau, Sonneberg, sowie die Klosterämter Sonnefeld und Mönchröden, die andern Theile des damaligen Coburgischen Gebietes, Heldburg, Ummerstadt, Eisfeld und Veilsdorf, kamen an Weimar.

Obwohl die genannten Haupttheile des bisherigen Coburgischen Landes unter der Regierung des Herzogs yon Altenburg, Friedrich Wilhelm III., gewissermassen als besonderes Herzogthum betrachtet wurden, so war doch ganz besonders die Aufhebung des bisherigen Coburgischen Hofgerichts sowie des Schöppenstuhls für Coburg ein empfindlicher Verlust und alle Klagen und Forderungen, welche darüber die Stände an den Herzog richteten, blieben fruchtlos. Die weitere Entwicklung des Herzogthums, wie solche namentlich unter den letzten beiden Herzögen, Johann Casimir und Johann Ernst, so hoffnungsvoll begonnen hatte, blieb mit dieser für das Land in höchstem Masse betrübenden Wendung zu seinem dauernden Nachtheil unterbrochen.

Der Herzog von Altenburg nahm von Zeit zu Zeit zur Abwechslung seine Residenz in Coburg, so im Winter des J. 1645 und mehrmals in darauf folgenden Jahren. Friedrich Wilhelm in. von Altenburg starb 1668 und auch sein Nachfolger, der noch sehr jugendliche Friedrich Wilhelm IV. kam nicht einmal zur faktischen Regierung, da er schon 1672, noch während der Regentschaft seiner Vormünder, gleichfalls starb, wodurch der Altenburgische Mannesstamm erlosch. Hiermit trat nun schon wieder eine ganz neue Theilung der Ernestinisch-Sächsischen Länder ein. Schon im J. 1641 hatte Herzog Ernst (der Fromme), der jüngste der Weimarischen Brüder, das Herzogthum Gotha begründet, und nach dem Tode des letzten Altenburgischen Herzogs fielen ihm nicht nur die ganzen Gebiete der Altenburgischen und Coburgischen Lande zu, sondern ausserdem auch noch das Stift Saalfeld sowie auch die schon 1660 an Altenburg gekommenen ehemals Hennebergischen Aemter Themar und Meiningen. Der ganze Ländercomplex dieses so schnell angewachsenen Fürstenthums umfasste 115 Quadratmeilen, während das heutige Coburg-Gotha nur einen Umfang von 35 Quadratmeilen hat. Dadurch waren nun zwar auch die durch die Theilung von 1640 getrennten Theile des ehemaligen Coburgischen (Landes wiedervereinigt worden. Aber auch diese Combination des Gothaischen Fürstenthums war leider nur von kurzer Dauer und die schlimmste und allergründlichste Länderzerstückelung stand noch bevor.

Herzog Ernst der Fromme starb 1675 und hinterliess sieben Söhne, welche nun sämmtlich an dem Besitz des Landes Theil hatten. Nach dem im sächsisch-ernestinischen Hause schon früher eingeführten Gesetz der Seniorate (das Gesetz der Primogenitur hatte sich noch nicht Geltung verschaffen können) übernahm allerdings zunächst der älteste der Söhne Ernst's des Frommen, Herzog Friedrich I., im J. 1675 für sich und seine Brüder die Regierung der ganzen Lande; aber die verschiedenen Wohnorte der an dem Besitze theilhabenden Brüder, die Fragen wegen der Hoheitsrechte, der Einkünfte etc. führten so vielerlei Misshelligkeiten herbei, dass im J. 1681 Verträge zu Stande kamen, nach welchen das ganze Fürstenthum Gotha wiederum folgendermassen siebenfach getheilt wurde: Friedrich I. erhielt Gotha und Altenburg, sein nächster Bruder Albrecht die Haupttheile des frühern Coburger Landes, und der dritte Bruder, Bernhard, erhielt Meiningen. Für die vier jüngern Brüder erstanden noch die Nebenlinien: Römhild (für Heinrich), Eisenberg (für Christian), Hildburghausen (für Ernst) und Saalfeld (für Johann Ernst).

Unter des Herzog Albrechts Regierung, 1675 — 1699, bestand das Coburgische Fürstenthum aus den Aemtern Coburg, Rodach, Neustadt, Sonneberg, Mönchröden,

Sonnefeld und Neuhaus. Aber auch dieser Fürst hinterliess keine Nachkommen und nun wurde das Herzogthum Coburg wieder der Art getheilt, dass die Städte und Aemter Coburg, Rodach, Neustadt und Mönchröden an das Herzogthum Saalfeld fielen, in welchem Johann Ernst, der jüngste der Söhne Emsts des Frommen, regierte, während das Amt Sonnefeld an Hildburghausen, die Stadt Sonneberg an Meiningen kam. Aber jene Erbfolgeangelegenheit hatte unter den damaligen sechs Häusern (Gotha, Meiningen, Eisenberg, Römhild, Hildburghausen und Saalfeld) heftige und lange währende Streitigkeiten herbeigeführt, die dadurch noch verwickelter wurden, dass unterdess auch die zwei Linien Eisenberg und Römhild wieder ausstarben. So kam es, dass die eigentliche wirkliche Besitznahme der an Saalfeld und Meiningen gekommenen Coburgischen Landestheile erst 1735 stattfinden, konnte, und zwar noch unter vielfach wiederholten Protesten und Verwahrungen Meiningens.

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