Читать книгу Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung - Erik Schreiber, Friedrich Rolle, Leo Woerl - Страница 8

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3. Während der Reformationskämpfe bis zur Theilung von 1572.

Das Coburgische Land war unterdessen schon sehr frühzeitig durch die welterschütternde Bewegung der Reformation stark berührt worden. Im Jahre 1517 hatte Luther seine 95 Thesen von Wittenberg aus in die Welt geschleudert und schon im Jahre 1518 nahm in Coburg der Rath der Stadt einen eifrigen Anhänger der Lutherischen Lehre, Namens Balthasar Düring, zum Pfarrer an, womit für Coburg das Werk der Reformation bereits Boden gewonnen hatte. Jener Pfarrer Düring hatte trotz des Widerspruchs des Bischofs von Würzburg im J. 1528 schon im Lande eine Kirchenvisitation ins Leben gerufen und besetzte die Pfarrstellen des Landes mit evangelischen Predigern.

Während der Regierung Johann's des Beständigen, im April d. J. 1530, kam Martin Luther nach Coburg und wohnte auf der Veste, erhielt auch bereits im September des genannten Jahres daselbst den Besuch Johann Friedrich's. Während des Reichstags zu Augsburg blieb Luther auf der Veste Coburg und entwickelte daselbst, wie seine dort verfassten zahlreichen polemischen Schriften beweisen, eine grosse Thätigkeit.

Nachdem durch die Bauernaufstände schon mehrere Klöster des Landes zerstört oder bedroht worden, liess der Kurfürst in den Jahren 1525 und 26 die Klöster zu Sonnenfeld und zu Königsberg, sowie andere, welche zum Theil schon von den Mönchen und Nonnen verlassen waren, saecularisiren.

Stürmischer wurden die Zeiten mit dem Antritt der Regierung des Kurfürsten Johann Friedrich, welcher im November 1532 zu Coburg die Erbhuldigung annahm. Johann Friedrich erliess 1535 eine Verordnung, dass die im Herzogthum Coburg anzustellenden Pfarrer zuvor in Wittenberg ordinirt werden sollten. Nachdem des Kurfürsten jüngerer Bruder Johann Ernst die Regierung der Pflege Coburg übernommen hatte, stand er dem Kurfürsten Johann Friedrich in dessen Kämpfen gegen Karl V. thatkräftig bei. Er stellte ihm aus dem Coburgischen Lande Hilfstruppen, nämlich 1000 Mann Fussvolk und 102 Reiter. Herzog Johann Ernst wurde deshalb gleich seinem wackern Bruder vom Kaiser in die Acht erklärt und nach der Gefangennahme Johann Friedrichs in der Schlacht bei Mühlberg (1547) musste Johann Ernst als Entschädigung für die Kosten der Execution, die dem Markgrafen Albrecht zu Bayreuth durch den Kaiser übertragen worden war, Stadt und Amt Königsberg in Franken demselben überlassen.

Johann Friedrich wurde den 27. August 1552 aus seiner mehrjährigen Gefangenschaft entlassen und besuchte bei seiner Rückkehr nach Sachsen am 7. September 1552 auch Coburg, wo er mit grossen öffentlichen Festlichkeiten empfangen wurde.

Ein halbes Jahr später (den 6. Februar 1553) starb der in Coburg regierende Herzog Johann Ernst, und nun übernahm Johann Friedrich wieder selbst die Regierung auch für die Coburgischen Landestheile. Nach der gegen den Kurfürsten erlassenen Achtserklärung hatte jedoch der Herzog Moritz vonSachsen, aus der Albertinischen Linie und Enkel des Stifters derselben, Besitz von den Kursächsischen Landen genommen. Zur Herstellung eines Vergleiches hatte er im J. 1553 Abgesandte nach Coburg geschickt, verlor aber, noch ehe der Vergleich zu Stande kam, in der Schlacht das Leben, und die dem Kurfürsten Johann Friedrich geraubten Lande sollten nun dem Herzog August von Sachsen, Bruder des Moritz, laut der Wittenbergischen Capitulation zufallen. Nach mehrfachen Verhandlungen kam endlich der Naumburger Vertrag (24. Februar 1554) zu Stande, in welchem aufs Neue die Besitzverhältnisse zwischen den Albertinischen und Ernestinischen Häusern geregelt wurden.

Aber auch Johann Friedrich starb bereits einige Tage nach Abschluss des Vertrags, und der Besitz der durch denselben nur zum Theil (mit Verlust der Kur) wiedergewonnenen Lande ging nun auf dessen drei Söhne, Johann Friedrich der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere, über. Eine wesentliche Bereicherung des geschmälerten Länderbesitzes erhielten die Brüder zunächst durch einen mit den Grafen von Henneberg 1554 zu Kahla abgeschlossenen Vertrag, durch welchen nach dem voraussichtlichen Aussterben des Hennebergischen Mannesstammes dessen Lande den sächsischen Herzögen zufallen sollten.

Die vielfachen Missstände, welche durch die gemeinschaftliche Regierung der Brüder veranlasst wurden, führten endlich zu einem neuen Abkommen, nach welchem dem Herzog Joh. Friedrich dem Mittlern die alleinige Herrschaft übertragen wurde. Dieser Vertrag ward zunächst auf vier Jahre (vom Jahre 1557 an) festgesetzt,

wurde nach Ablauf dieser Zeit auf nochmals vier Jahre verlängert, und nach erfolgtem Tode des jüngsten der drei Brüder (1565) kam eine sogenannte „Mutschierung“ zu Stande, durch welche die ganzen Landesgebiete in die „Weimarische und Coburgische Portion“ getheilt wurden. Während Joh. Friedrich der Mittlere den ersten Landestheil für sich in Anspruch nahm, zog Johann Wilhelm am 5. April 1566 als Herzog in Coburg ein.

Schon vorher hatte Joh. Friedrich der Mittlere sich an den bekannten Grumbachischen Händeln stark betheiligt Wilhelm v. Grumbach, ein fränkischer Edelmann, war in Folge seiner Fehden mit den Bischöfen zu Bamberg und Würzburg durch Kaiser Karl V. in die Acht erklärt worden. Nachdem Grumbach sich mit den fränkischen Edeln verbunden hatte, fand er auch bei Joh. Friedrich dem Mittlern, der sich wohl mit der Hoffnung schmeichelte, die seinem Vater verloren gegangene Kurwürde wieder zu erlangen, Unterstützung. Es kam endlich nach vielfachen Streitigkeiten dahin, dass auch der Herzog Johann Friedrich der Mittlere Ende des J. 1566, also bald nach der Besitznahme seines Weimarisch-Gothaischen Antheils, in die Reichs- Acht erklärt wurde. Die Vollziehung derselben ward dem sächsischen Kurfürsten August übertragen, welcher , in Folge dessen Gotha nach löwöchentlicher Belagerung einnahm und besetzte, und den Herzog gefangen nahm. Dieses für Grumbach und seinen fürstlichen Beschützer so unglückliche Ende des Kampfes wurde hauptsächlich dadurch herbeigeführt, dass Bürgerschaft und Besatzung Gotha's selbst einen Aufstand erregten und Grumbach nebst seinen Anhängern gefangen nahmen. Grumbach wurde geviertheilt, der Herzog Johann Friedrich in entehrendster Weise nach Dresden und von dort nach Wien gebracht und zu ewigem Gefängniss verurtheilt, in welchem er erst im J. 1595 starb. Sein Leichnam wurde nach Coburg gebracht und daselbst in der Morizkirche beigesetzt.

Durch die Acht und Gefangennahme Joh. Friedrich des Mittlern kam dessen Bruder Joh. Wilhelm zu Coburg in den alleinigen Besitz aller Lande des Ernestinischen Hauses. Doch erwirkte es dieser Fürst beim Kaiser, dass den Söhnen seines unglücklichen Bruders nach Eintritt ihrer Volljährigkeit die ihnen zukommenden Landestheile wieder zurückerstattet wurden, und in der bedeutungsvollen Theilung vom 6. November 1572 verblieb dem Herzog Johann Wilhelm der Weimarische Antheil, während den Söhnen seines gefangenen Bruders, den jungen Herzögen Johann Casimir und Johann Ernst der Coburgische Antheil zufiel. Dieser Coburgische Besitz bestand nunmehr nicht nur aus der alten „Pflege Coburg“, sondern ausserdem noch aus den Hennebergischen Aemtern und Städten Volkenrodar, Kreinberg, Gerstungen, Breitenbach, Trefurth, Kreutzburg, Eisenach, Tenneberg, Gotha etc.

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