Читать книгу Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung - Erik Schreiber, Friedrich Rolle, Leo Woerl - Страница 7

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2. Bis Herzog Johann im Jahre 1541.

Obwohl mit den Markgrafen zu Meissen bereits die Herrschaft der späteren beiden herzoglichsächsischen Linien begründet war, so wurde das Coburgische Gebiet doch erst später für das sächsische Land dadurch erweitert, dass im J. 1344 der Bruder des Markgrafen Friedrichs des Strengen, Markgraf Balthasar, durch seine Vermählung mit einer Tochter des Burggrafen Albrecht zu Nürnberg, auch die Städte und Aemter Heldburg, Hildburghausen, Eisfeld etc. an sich brachte. Späterhin erwarben Friedrichs Söhne durch Kauf auch noch das Amt Königsberg. Diese Ländergebiete, welche vorläufig noch als „Orts-Lande in Franken“ besonders regiert wurden, bildeten nun doch schon einen integrirenden Theil des markgräflichen und spätem kursächsischen Hauses.

Markgraf Friedrich der Strenge starb 1381 und für die noch unmündigen Söhne Wilhelm und Georg übernahm deren Mutter Katharina die vormundschaftliche Regierung über die Meissnischen und thüringischen Gebietsteile, während ihr, als einer Fürstin zu Henneberg, die „Pflege Coburg“ als Erbland zufiel und als solches ihr bereits im J. 1867 durch Kaiser Karl IV. zugesichert worden war. Katharina's Regierung wurde durch vielfache Unruhen getrübt, welche einige raubsüchtige Grafen anregten, und in den Jahren 1395 — 1399 hatte das Land durch einen förmlichen Krieg zu leiden, der vom Grafen Heinrich von Schwarzburg unter Beistand des Bischofs Gerhard von Würzburg gegen Katharina geführt wurde. Schon im J. 1397, noch bevor die Streitigkeiten geschlichtet waren, starb die Markgräfin Katharina. Von ihren Söhnen war Georg bereits 1401 bei seinem Aufenthalt in Coburg aus dem Leben geschieden; und die Markgrafen Friedrich und Wilhelm schlössen nun 1402 mit den Grafen von Henneberg eine Art Schutz- und Trutzbündniss. Als Markgraf Wilhelm im J. 1425 starb, fiel sein Landestheil seinem altern Bruder Friedrich dem Streitbaren zu, der bereits 1423 als sächsischer Herzog die Kurwürde erlangt hatte.

Bei Friedrich' s des Streitbaren im J. 1428 erfolgten Tode hinterliess derselbe vier Söhne, deren jüngster bereits nach wenigen Jahren starb, worauf die drei Brüder desselben, Friedrich, Siegismund und Wilhelm eine neue Landestheilung vornahmen, in der Siegismund die „Pflege Coburg“ erhielt.

Nachdem Siegismund in ein Kloster gegangen, dann wieder nach Coburg zurückgekehrt war, doch endlich wegen seines Lebenswandels durch seinen Bruder Kurfürst Friedrich (der Sanftmüthige) in Haft gebracht werden musste, war zwischen diesem Letztern und dem dritten Bruder Herzog Wilhelm HL wegen der Coburgischen Lande im J. 1445 ein Vertrag zu Stande gekommen, nach welchem die „Pflege Coburg“ nebst Thüringen und dem Osterland dein Herzog Wilhelm zuertheilt wurde. Herzog Wilhelm starb in seiner Residenz Weimar im J. 1482 ohne männlichen Erben, wodurch seine Lande an die Söhne seines bereits früher verstorbenen Bruders, Ernst und Albert, fielen. Diese wurden hierdurch die Stifter der Sachsen-Ernestinischen und der Sachsen-AIbertinischen Linie.

Kurfürst Ernst und Herzog Albert regierten gemeinschaftlich über sämmtliche Lande des Hauses Sachsen bis zum Jahre 1485. Am 26. August dieses Jahres geschah die wichtige Ländertheilung, welche wie schon 1445 — den ganzen Länderbesitz in eine „Meissnische“ und eine „Thüringische Portion" schied. Kurfürst Ernst, der ältere der beiden Brüder, behielt für sich die Kur, sowie die Thüringischen sammt den dazugehörigen Fränkischen Ortslanden und dem halben Osterlande, Albert erhielt den Meissnischen Antheil und die andere Hälfte des Osterlandes.

Die ersten Nachfolger aus der ernestinischen Linie waren Kurfürst Friedrich der Weise und Johann der Beständige, die beiden Söhne des Herzogs Ernst, welcher bereits ein Jahr nach der Theilung, im J. 1486, gestorben war. Die gemeinschaftliche Regierung Beider dauerte bis zum Tode Friedrichs des Weisen im J. 1525; von da ab führte sein Bruder Johann der Beständige die Regierung allein bis zu seinem im J. 1532 erfolgten Tode.

Johann der Beständige hinterliess zwei Söhne: Johann Friedrich und Johann Ernst Johann Friedrich (der Grossmüthige) , der durch seinen energischen Widerstand gegen Kaiser Karl V. in der Geschichte allbekannte deutsche Fürst, übernahm zunächst mit die vormundschaftliche Regierung für seinen noch unmündigen Bruder Johann Ernst. Johann Friedrich's des Grossmüthigen Regierung ist für die innere Entwicklung des Herzogthums besonders bemerkenswerth dadurch, dass dieser Fürst das seit etwa 200 Jahren nicht mehr bestandene Coburger Hofgericht wieder ins Dasein rief und zugleich eine vollständige Hofgerichtsordnung einführte, durchweiche der weitern Entwicklung der Rechtsverhältnisse eine einigermassen bestimmte Grundlage gegeben wurde. Mit seiner Volljährigkeit erhielt Johann Ernst im J. 1541 das zur „gesammten Pflege Coburg“ gehörige Gebiet zuertheilt, und er war der erste sächsische Fürst dieses Landes, welcher seine Residenz in Coburg nahm. Anfangs auf der Veste wohnend, erbaute er bald in der Stadt das jetzige Residenzschloss , die Ehrenburg, in das er im J. 1549 mit seiner Hofhaltung einzog.

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