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Biologische-Waffen-Übereinkommen (BWÜ)

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Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)

Das »Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen« (BWÜ) vom 10. April 1972, das am 26. März 1975 in Kraft trat, enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen. Deutschland trat dem ~ am 7. April 1983 bei.

Nach dem Beitritt Tansanias im August 2019 gehören ihm 183 Staaten an, darunter alle Mitgliedstaaten der EU und der NATO. Vier Staaten (Ägypten, Haiti, Somalia und Syrien) haben das ~ unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Das ~ definiert  Biologische Waffen als mikrobiologische oder andere Agenzien, jedoch nicht die Begriffe Agenzien und Toxine. Allerdings wurde in der Abschlusserklärung der zweiten Überprüfungskonferenz (September 1986) bekräftigt, dass das ~ alle natürlichen und künstlichen mikrobiologischen oder andere biologische Agenzien oder Toxine umfasst, unabhängig von deren Ursprung oder Herstellungsmethode. Folglich sind von dem Verbot mikrobiologische, tierische, pflanzliche und synthetische Toxine betroffen. Das ~ enthält keine Verifikationsregelungen zur Einhaltung des Vertrags. Seit 1995 wurde daher über ein rechtlich verbindliches Ergänzungsprotokoll zur Stärkung des ~ verhandelt. Der Protokollentwurf wurde 2001 durch die USA abgelehnt.

Bei den ~-Überprüfungskonferenzen 1986 und 1991 wurden »Vertrauensbildende Maßnahmen« (VBM; Informationsaustausch über relevante biologische Aktivitäten, zivile Forschungs- und Produktionseinrichtungen sowie die nationalen B-Schutzprogramme) vereinbart. Zur Weiterentwicklung freiwilliger Transparenzmaßnahmen wurde 2016 am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr ein Besuch internationaler Experten durchgeführt, dem 2018 eine ähnliche Peer-Review-Übung in Georgien mit deutscher Unterstützung folgte. Die nächste ~-Überprüfungskonferenz wird voraussichtlich Ende 2021 stattfinden.

Seit 2013 leistet das Deutsche Biosicherheitsprogramm in ausgewählten Ländern Unterstützung bei der Reduzierung biologischer Risiken, die von hochgefährlichen Erregern ausgehen. Das Programm ist Teil des deutschen Engagements im Rahmen der am 1. April 2013 begründeten Globalen Partnerschaft der  G7 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Mit dem Biosicherheitsprogramm setzt die Bundesregierung die in Art. X des ~ geforderte »internationale Zusammenarbeit« um.

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