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Blankeneser Erlass

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Erlass des  Bundesministers der Verteidigung vom 21. März 1970 zur Umgliederung des militärischen Bereichs im  Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Darin werden erstmals umfassend u. a. die Aufgaben des  Generalinspekteurs der Bundeswehr (GenInspBw), des Stellvertreters des GenInspBw, der  Inspekteure der Teilstreitkräfte/des Sanitäts- und Gesundheitswesens festgelegt und ihr Verhältnis untereinander und innerhalb des BMVg definiert.

Wesentliche Inhalte sind:

•Übertragung der Aufgabe der Entwicklung und Realisierung einer militärischen Gesamtkonzeption auf den GenInspBw,

•Übertragung truppendienstlicher Befugnisse auf die Inspekteure der Teilstreitkräfte/den Inspekteur des Gesundheitswesens sowie auf den Stellvertreter des GenInspBw.

Der ~ wurde fortgeschrieben durch Erlass des BMVg vom 8. Januar 1990. Mit ihm wurde die Stellung des GenInspBw weiter gestärkt. Der  Berliner Erlass vom 28. Januar 2005 ist das Nachfolgedokument zum Blankeneser Erlass. Das seit dem 1. April 2012 gültige Dokument ist der  Dresdner Erlass. Organisationsbereich

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