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Blankeneser Erlass
ОглавлениеErlass des Bundesministers der Verteidigung vom 21. März 1970 zur Umgliederung des militärischen Bereichs im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Darin werden erstmals umfassend u. a. die Aufgaben des Generalinspekteurs der Bundeswehr (GenInspBw), des Stellvertreters des GenInspBw, der Inspekteure der Teilstreitkräfte/des Sanitäts- und Gesundheitswesens festgelegt und ihr Verhältnis untereinander und innerhalb des BMVg definiert.
Wesentliche Inhalte sind:
•Übertragung der Aufgabe der Entwicklung und Realisierung einer militärischen Gesamtkonzeption auf den GenInspBw,
•Übertragung truppendienstlicher Befugnisse auf die Inspekteure der Teilstreitkräfte/den Inspekteur des Gesundheitswesens sowie auf den Stellvertreter des GenInspBw.
Der ~ wurde fortgeschrieben durch Erlass des BMVg vom 8. Januar 1990. Mit ihm wurde die Stellung des GenInspBw weiter gestärkt. Der Berliner Erlass vom 28. Januar 2005 ist das Nachfolgedokument zum Blankeneser Erlass. Das seit dem 1. April 2012 gültige Dokument ist der Dresdner Erlass. Organisationsbereich