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Abschiebung

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Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise des Ausländers nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (vgl. § 49 Ausländergesetz).

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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