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Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)

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In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Verfassungsschutzes ist im Grundgesetz geregelt. Hierfür unterhält der Bund das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln. Daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Damit folgt auch der Verfassungsschutz der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Ländern ist diese Behörde als Abteilung in die Innenministerien bzw. -behörden integriert, in anderen existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden. Das BfV ist gegenüber den Verfassungsschutzbehörden der Länder nicht weisungsbefugt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.

Neben dem »Bundesverfassungsschutzgesetz« (BVerfSchG) zählen hierzu insbesondere das »Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes« (PKGr-Gesetz), das »Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses« (G10-Gesetz) sowie das »Sicherheitsüberprüfungsgesetz« (SÜG).

Der Verfassungsschutz ist eine Schutzeinrichtung gegen alle Feinde der Demokratie, damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Verfassungsschutzämter sammeln unter anderem Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Als derartige Bestrebungen sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Der Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, links- und rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnten. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Spionageabwehr. Die Spionageabwehr ist darauf gerichtet, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht aufzuspüren und zu analysieren.

Darüber hinaus haben Landesämter für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. Beispielsweise wirkt der Verfassungsschutz bei der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit, überprüft Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

Zu dem umfassenden Schutzsystem der wehrhaften Demokratie gehört nicht allein der Verfassungsschutz. So verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaften Straftaten, die sich gegen die Verfassung richten.

Verfassungsschutz und Polizei sind in der Bundesrepublik Deutschland streng voneinander getrennt. Anders als etwa das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, kurz »Stasi«) der ehemaligen DDR hat der Verfassungsschutz daher keine polizeilichen Befugnisse. Seine Mitarbeiter dürfen Personen weder kontrollieren noch festnehmen und zum Beispiel auch keine Wohnungsdurchsuchungen vornehmen. Er darf jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen seine Erkenntnisse mit dem »Staatsschutz« der Polizei austauschen.

Neben den Verfassungsschutzbehörden gibt es noch zwei weitere deutsche Nachrichtendienste. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der Streitkräfte und allein für die Sicherheit der Bundeswehr bzw. den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums zuständig. Die Aufklärungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist auf das Ausland beschränkt. Im Gegensatz dazu ist der Verfassungsschutz ein reiner Inlandsnachrichtendienst.

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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