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Bundesbehörde

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1. In einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaates im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten.

2. In der Bundesrepublik Deutschland werden unterschieden:

•Oberste ~ wie Bundespräsidial-, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und gleichrangige ~ wie der Bundesrechnungshof.

•Bundesoberbehörden, einem Bundesministerium nachgeordnete selbstständige ~, die auf einem bestimmten Sachgebiet für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind (Bundesämter) oder der Weisung eines Bundesministers unterstehen. Den ~ gleichrangig sind die Bundesanstalten.

•bundeseigene Mittel- und Unterbehörden, die den Bundesbehörden nachgeordnet sind. Sie sind selbstständig mit räumlich begrenzter Zuständigkeit (z. B. Regierungspräsidien). Territoriale Wehrverwaltung.

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