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Deutsch-Sowjetischer Vertrag

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Genannt »Umfassender Vertrag« oder »Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit« vom 9. November 1990, der als Dokument dafür angesehen wird, dass die Kriegs- und Nachkriegsgeschichte Deutschlands mit den Völkern der Sowjetunion beendet ist und der die Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt hat. Der Vertrag war Teil der Vereinbarungen von Schelesnowodsk (Kaukasus) vom 16. Juli 1990 – Zustimmung zur Deutschen Einheit und Verbleib Deutschlands in der Nordatlantischen Allianz – und wurde vom damaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, und dem deutschen Bundeskanzler, Helmut Kohl, am 9. November 1990 unterschrieben. Der ~ hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren und verlängert sich stillschweigend um fünf Jahre, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird. Die Fachminister unterschrieben bei dieser Gelegenheit weitere Verträge in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik sowie auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens. Vor dem ~ wurde ein Abkommen über »einige einleitende Maßnahmen« am 9. Oktober 1990 und ein weiteres am 12. Oktober 1990 über die Bedingungen des befristeten Aufenthaltes und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen (Westgruppe der Truppen) aus dem Gebiet der ehemaligen DDR unterzeichnet. Die letzten Truppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verließen Deutschland am 31. August 1994.

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