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Dienstverpflichtung
ОглавлениеIn der Bundesrepublik Deutschland durch Notstandsfälle begründete Arbeitsverpflichtung. Nach Grundgesetz (GG) Art. 12a können Männer über 18 Jahre im Verteidigungsfall neben dem Wehrdienst auch zu anderen zivilen Dienstleistungen zum Zwecke der Verteidigung herangezogen werden.