Читать книгу Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier - Страница 420

Disziplinargewalt

Оглавление

Bezeichnung im Disziplinarrecht (Wehrdisziplinarordnung, § 23) für die Befugnis eines Disziplinarvorgesetzten, Disziplinarmaßnahmen im Rahmen der Ahndung von Dienstvergehen auszusprechen. Die ~ ist als nicht übertragbare Befugnis an die Dienststellung eines Vorgesetzten gekoppelt und im Hinblick auf die verhängbaren Disziplinarmaßnahmen nach der Dienststellung des Vorgesetzten abgestuft.

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

Подняться наверх