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Disziplinargewalt
ОглавлениеBezeichnung im Disziplinarrecht (Wehrdisziplinarordnung, § 23) für die Befugnis eines Disziplinarvorgesetzten, Disziplinarmaßnahmen im Rahmen der Ahndung von Dienstvergehen auszusprechen. Die ~ ist als nicht übertragbare Befugnis an die Dienststellung eines Vorgesetzten gekoppelt und im Hinblick auf die verhängbaren Disziplinarmaßnahmen nach der Dienststellung des Vorgesetzten abgestuft.