Читать книгу Sonderbehandlung - Filip Müller - Страница 9

Оглавление

»Zur Beseitigung aller Mißverständnisse teile ich folgendes mit: (…)

4.) Bei den Fällen zu Ziffer 1 ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können, und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Person durch rücksichtlosestes Vorgehen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.«

Fernschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei (Sipo), Reinhard Heydrich, vom 20.09.1939 über die »Grundsätze der Inneren Staatssicherheit während des Krieges«, zitiert aus: Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich, Berlin und New York 1989, S. 591.

Sonderbehandlung

Подняться наверх