Читать книгу Prüfhandbuch Explosionsschutz - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 14
Оглавление1.5 Zoneneinteilung {Zoneneinteilung}
Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV Anhang 1, Nr. 1.7) gibt es folgende Zonen 0 bis 22, wobei die Zonen 0, 1, 2 Gemische von Luft mit Flüssigkeiten, Gasen und Dämpfen beschreiben und die Zonen 20, 21, 22 Luft-Staub-Gemische:
• | Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
• | Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. |
• | Zone 2 ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit. |
• | Zone 20 ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub, der in der Luft enthalten ist, ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
• | Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. |
• | Zone 22 ist ein Bereich, in dem im Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht auftritt, und wenn doch, dann nur selten und für kurze Zeit. |
Ein häufiger Diskussionspunkt in der Bewertung von Explosionsgefahren ist die Frage nach der tatsächlichen Häufigkeit, in welcher der ein oder andere Betriebszustand auftritt.
Es liegen keine festen Begriffsdefinitionen für „häufig“, „gelegentlich“ oder „kurzzeitig“ vor. Als Orientierung gilt: Der Normalbetrieb ist dabei der Betrieb der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ nach DIN EN 60079-10. In der TRGS 722 werden „betriebsübliche Störungen“ in den Normalbetrieb eingeschlossen.
häufig | zeitlich gesehen überwiegend (> 50 % der Betriebszeit nach TRGS 722) |
gelegentlich | kann in unregelmäßigen Abständen auftreten (< 1 % … 10 % der Betriebszeit); z. B. Entlüftungen, Probeentnahmen, z. T. Dichtungen |
kurzfristig | tritt nur störungsbedingt auf (< 1 … 10 h/a); z. B. Flansche, Verbindungen, Armaturen, Notentspannungen, z. T. Dichtungen |
Begriffsdefinitionen zur Zoneneinteilung; Quelle: Inburex Consulting GmbH
Hier gibt es kein richtig und kein falsch sowie zusätzlich unterschiedliche Ansätze in unterschiedlichen Regelwerken. Hier ist Augenmaß gefragt.
Freisetzungsquellen wollen bewertet und quantifiziert werden. Auch Lüftungsstärke und die Zwangsführung der Luft spielen eine Rolle. Und auch Fragen, ob eine technische Lüftung verfügbar ist bzw. wie diese überwacht wird, werden in die Bewertung einer möglichen zu bildenden Zone betrachtet und gewichtet.
Fragen, wo und wie die Luft zu- und auch wieder abgeführt wird, ob die Freisetzungsquellen umströmt werden, ob sich Toträume oder sog „Luftwalzen“ bilden, führen am Ende zu einer Einschätzung über die Güte einer Lüftung. Diese wiederum hat Einfluss auf die Verdünnung am Freisetzungsort selbst sowie in dessen räumlichem Umfeld herum. Dies beeinflusst schließlich die Einteilung in Zonen.
Nur das schafft die nötige Sicherheit für alle. Wenn man sich hinsichtlich der Bewertung nicht einigen kann, dann gilt es immer den „konservativen“ Ansatz, also den ungünstigeren Fall, zu wählen. (weiteres hierzu ► Kap. 3.1.3)