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Vorwort

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Regelung zur Entfernungspauschale erscheint einfach und klar: Ist der Arbeitsplatz (die erste Tätigkeitsstätte) mindestens einen Kilometer von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, hat er Anspruch auf die Entfernungspauschale in Höhe von 0.30 € für jeden Weg und jeden Entfernungskilometer. Diese Regelung hat in der Praxis indessen einige Tücken.

Die Probleme zeigen sich besonders bei der Bestimmung der »ersten Tätigkeitsstätte«, bei der Nutzung eines »Firmenwagens« und der Nutzung »unterschiedlicher Verkehrsmittel«.

Transparenz angesagt

Sie können über die Randziffern (Rz) vom Inhaltsverzeichnis in den Text und wieder zurück navigieren. Dies erleichtert die Arbeit ungemein.

Viel Erfolg im Umgang mit dem Finanzamt.

Friedrich Borrosch, Steuerberater

Entfernungspauchale

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