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Aus dem Sammelordner
ОглавлениеIn Band I seiner Schrift Theatrum poenarum oder Schauplatz derer Leibes- und Lebens-Straffen aus dem Jahre 1693 führt ein gewisser Jacob Döpler an, dass es in Ägypten als Bestätigung des Todesurteils galt, wenn der König dem armen Sünder Leckerbissen und Speisen von seiner Tafel sandte. Aus China berichtet Döpler: „Ehe die Richter zur Exekution der Strafe schreiten, erwägen sie das gefellete Urtheil zum dritten mahl: Unterdessen wird dem Gefangenen, so auf Aschenhaufen niedergesetzt, Essen und Trinken gegeben. Da nun keine Entschuldigung des Todes befunden, wird mit Glocken geläutet, das Geschütz abgeschossen und der Übelthäter zum Tode geführet.“