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Titel 4 --- Definition = Flüchtling, Migrant, Immigrant oder Asylant? ---

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Nicht jeder unserer Mitbürger ist Akademiker, und nicht jeder verfügt über eine Informationsquelle, die ihm die vorgenannten Begriffe erklärt. Viele, speziell in der jungen Generation, haben keine Ahnung von der Unterscheidung dieser Begriffe und von der Genfer Konvention...


Was ich in den Bemerkungen meiner Mitmenschen finde, ist eine steigende Angst vor der wachsenden Menge von Flüchtlingen. Bei vielen, die zunächst die Flüchtlingshilfe positiv sahen, kehrt sich die Stimmung allmählich ins Negative: Täglich mehren sich negative Stimmen.

Die Menschen sind nicht fremdenfeindlich. Sie sehen lediglich ihr eigenes Leben und ihre eigenen Werte gefährdet. Viele der Einreisenden erklären, in Deutschland bleiben zu wollen. Was ist also, wenn die Flüchtlinge später nicht in ihr Heimatland zurückkehren?


Bleiben wir bei den Definitionen. Nicht alle Zugehörigen der sogenannten „unteren – und Mittelklasse“ kennen die exakte Bedeutung der zuvor genannten Begriffe, und viele die meinen, die Begriffe trennen zu können, interpretieren sie falsch. Unabhängig davon, was sie bedeuten, wie also werden die Begriffe verwendet?


1. Migrant: Während sich das Wort „Migrant“ als Sammelbegriff für Flüchtling, Immigrant und Asylant darstellt, wird das Wort allgemein unter den Bürgern für Wirtschaftsflüchtlinge verwendet = jemand der seinen finanziellen Vorteil sucht und deswegen sein eigenes Land verlässt. Die breite Masse des Volkes geht davon aus, das dieser einreisende Typ niemals in sein Heimatland zurückkehrt.

Ein Migrant verlässt seine Heimat üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung oder Konflikt- und Gewaltsituationen und können unter den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.


2. Flüchtling: Allgemein wird unter diesem Begriff verstanden, daß diese Menschen vor einem Krieg oder vor diktatorischen Maßnahmen fliehen und dass der Flüchtling nach Wiederherstellung der Ordnung in sein Land zurückkehrt. Artikel 1 der Genfer Konvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.


3. Immigranten: Der Begriff wird den Worten „Flüchtling und Migrant“ gleichgestellt. Große Teile der Bevölkerung sind unsicher welches Wort als zutreffend zu verwenden ist.


4. Asylant: Der Asylant sucht den Schutz des Landes, in das er einreist und beantragt dessen Schutz = Asyl. Man geht davon aus, daß dieser Mensch entweder für immer, oder zumindest aber für lange Zeit in unserem Land leben wird.

Ein Asylbewerber flieht vor politischer Verfolgung und nur dieser Umstand ist durch Artikel 16 GG gedeckt. Ferner greift Asyl nicht, wenn die Antragstellenden über ein sicheres Drittland hier her kommen.

Angst vor der Flüchtlingswelle

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